Archiv der Kategorie: Politik

Liberale where are thou?

Was reitet Sie? Warum nutzen Sie nicht die Chance liberal zu wählen, wenn Sie können? Warum scheinen Sie die AfD zu präferieren?  Es gibt nur eine liberale Partei in Deutschland und es ist nicht die AfD. Überlegen Sie sich was Ihnen die so stark begrenzte freie Marktwirtschaft brachte, das sollte man IMHO honorieren.

Mal schauen ob sich dazu hier jemand äußern wird.

Ende mit Schrecken?

oder Schrecken ohne Ende?
https://www.heise.de/tp/features/Wirtschaftsklima-Deutsche-Industriefirmen-pessimistisch-wie-2009-4505876.html

Jeder der mein Blog nur ansatweise durchstöbert hat, muß wissen, wie wütend ich auf die Bankenrettungen gewesen bin. Das hat mit Recht nichts mehr zu tun.

Was hat sich seit 2008 geändert? Nun die Schulden sind immer noch so so gut wie alle da (Deutschland) und insgesamt in der EU gestiegen. Die EZB finnaziert seit 2008 die Staatshaushalte indem sie Anleihen aufkauft. Weiterhin gabe es damals noch einen Zins über 3% durch die Verbrechen der Notenbank sind die bei 0 und damit kann es nur noch gehen, wenn man den Leuten irgendwie anders Geld wegnimmt.

Die SPD will es über Vermögenssteuer angehen, auch über Mietpreisbremsen und weitere diktatorische Maßnahmen. Kurz die Geldpolitik wird es nicht mehr reißen können, also erhebt der Staat sein grausames Angesicht und wir werden es zu spüren bekommen.

Ich sage Ihnen dazu nur noch eins: Hören Sie auf CDU/SPD/Linke/Grüne/FDP/AFD zu wählen und beenden Sie diese Schreckensherrsschaft. Tun Sie es nicht, tragen Sie mit die Verantwortung für die kommenden Verbrechen.

Berlin im Rennen das Shitholes aller Shitholes in D zu werden

Staatliche Aufforderung: Lassen Sie Ihr MIehäuser in Berlin verotten:

Berlin gibt sich alle Mühe DAS Shithole aller Shitholes in D zu werden. Bremen versucht es auch, Berlin liegt aber klar in „Führung“. Sorry Maria, aber leider kann man von außen Berlin nur wirklich ein Dreckloch nenenn. Ihr habt mit den Grün/Rotne mal wieder die …. – karte gezogen. So wie die Ostberliner die SED aka PDS aka die Linke.

Das ist grüne/rote Politik. Diese Leute waren Verbrecher, sind es und werden es auf immmer bleiben. Eigentum existiert für diese nur als Selbstbedienungsladen für Ihre idotische Politik.

Die Sachsen sind teilweise zu beneiden

Nächte Woche findet in Sachsen die Landtagswahl statt, ein Grund für Neid für mich: dort kann man die PDV wählen. Persönlich kenne ich die 3 ersten Kandidaten und würde  mich sehr freuen die im Parlament zu sehen. Fragt sich halt nur ob sich genügend Sachsen finden die statt AfD eine liberale Partei wählen werden. Mir scheint es auch, daß es in Sachen eine größere Skepsis gegen CDU/SPD gibt. Leider aber auch zu viele ewig Gestrige, die tatsächlich die Mauerbaupartei aberauch Mörderpartei SED Nachfolge die Linke wählen werden.

Leider wird wohl auch diesmal die CDU die stärkste Kraft werden, So wie ich es einschätze wird man wohl kaum um die CDU in der Regierung herumkommen. Es wird aber für Groko nicht reichen und auch eine Linke Mehrheit wird sich nicht finden. Wird wohl auf so was wie Grün/Gelb/Schwarz oder Schwarz/Rot/Grün hinauslaufen.

Darum sind die Sachsen nicht zu beneiden. Jeder der diesen Blog ein wenig verfolgt, weiß daß ich kein Fan der AfD bin, aber Sie wird dort ein Ausrufezeichen setzen. Ich hoffe es wird ein positives. Es wird auf jeden Fall schwierige die AfD weiter so auszugrenzen wie bisherr, man wird sich woh arrangieren müssen. Erfreulich insgesamt für mich, die Grünen werden in Sachsen keine übermässig große Rolle spielen. Dafür bedarf es so geistig retadirender Länder und deren Bewohner wie in BW (wo ja Grüne ein für sei best geeignetes Biotop vorfinden, eine starke Industrie die erst mal die Irren Grünen finanzieren kann)

Das aber insgesamt die Linke und Grüne über 25% kommen ist ein Armutszeugnis für ein Viertel der Wähler.

Also schauen wir mal was nach der Wahl passieren wird.

BREXIT / EU / etc

Nun denn folgende Sachen werden  nicht passieren:
1) GB wird nicht im Meer versinken
2) Der Erfolg wird von den unterlassenden Interventionen der EU und GB bestimmt werden

Dabei gilt die einfache Regel, je mehr die britische Regierung eingreifen wird, desto teurer  werden die Anpassungen werden und umso länger wird es dauern. Die Briten waren ein Weltreich und den Commonwealth gibt es immer noch. Reichtum und Wohlstand ist auf’s Engste mit Handel verbunden. Es gilt die einfache Regel, Je ungehinderter der Handel desto höher der allgemeine Wohlstand.

Im Gegensatz zu GB hat Deutschschland zwei Dinge zu fürchten
1) die eigene Regierung. Denen ist der Schutz des Einzelnen maximal noch ein Lippenbekentnis wert

2) der übergriffigen EU. Ich befürchte, es wird massiv unterschätzt wie intrusiv sich die EU für die Deutschen schon erweist.

Und ja es kommen noch speziell ein Dinge dazu. Denunziantentum ist mit ein Meister aus Deutschland, derzeit wahrscheinlich nur getoppt durch Nordkorea, China, Kolumbien und andere sozialistische/kommunistische Länder.

Man hat in  den derzeitigen Staaten hauptsächlich eine Gruppe zu fürchten. Das sind die Volks(ver)treter.  Wer und was uns regiert ist leider nicht die Creme, sondern das was sich absetzt weil es für eben  nicht schwimmt oder es auch nur kann.

Die EU zeigt was den BREXIT angeht ihr Wahres Gesicht. Es ist das Gesicht des Interventionismus und der völlig unangebrachten Bevormundung. Die Personen die derzeit dafür hauptsächlich verantwortlich sind: Macron und Merkel, man sieht zumindest in anderen europäischen Ländern einen Umdenken was den Schutz der eigenen Bevölkerung angeht, das in D kann man getrost als  Feigenblatt bezeichnen. Wie auch immer D zeigt was bei noch mehr Macht von der EU drohen wird. Von den EU-Auflagen kann sich GB weitgehend ausklinken allerdings ist es sehr gut möglich, daß die EU Sanktionen gegen GB in Gang setzen wird. Ich garantiere Ihnen es wird heißen – zu unserem Schutz (also dem Schutz der EU-Unteranen) – das ist eine real drohende und sicherlich eintretende Lüge der EU und seiner „Granden“ – es ergibt sich „zufälligerweise“ das der Chef der Kommission eine (unfähige) Deutsche ist…..

So so

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-08/friedrich-ebert-stiftung-demokratie-ostdeutsche-westdeutsche-zufrieden-studie

„Demokratieverdrossen“ -aber seit 70 Jahren dieselben Parteien an die Macht wählen und zunehmend die Grünen Faschisten und zunehmend sozialistische Parteien, die mit Demokratie im Endeffekt nichts mehr am Hut haben.

Die Blödheit der Deutschen erreicht inzwischen Legendenstatus….

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 29

von hier:

https://dejure.org/gesetze/GG/29.html

1) 1Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, daß die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. 2Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.

(2) 1Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. 2Die betroffenen Länder sind zu hören.

(3) 1Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). 2Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehenbleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. 3Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. 4Er kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, daß im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.

(4) Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert, daß für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder daß in den betroffenen Ländern eine Volksbefragung stattfindet.

(5) 1Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. 2Das Gesetz kann verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge der Volksbefragung vorlegen. 3Stimmt eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird. 4Findet ein der Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb von zwei Jahren nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung des vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung durch Volksentscheid nicht mehr bedarf.

(6) 1Mehrheit im Volksentscheid und in der Volksbefragung ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt. 2Im übrigen wird das Nähere über Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung durch ein Bundesgesetz geregelt; dieses kann auch vorsehen, daß Volksbegehren innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht wiederholt werden können.

(7) 1Sonstige Änderungen des Gebietsbestandes der Länder können durch Staatsverträge der beteiligten Länder oder durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wenn das Gebiet, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden soll, nicht mehr als 50 000 Einwohner hat. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bedarf. 3Es muß die Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kreise vorsehen.

(8) 1Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfaßte Gebiet oder für Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2 bis 7 durch Staatsvertrag regeln. 2Die betroffenen Gemeinden und Kreise sind zu hören. 3Der Staatsvertrag bedarf der Bestätigung durch Volksentscheid in jedem beteiligten Land. 4Betrifft der Staatsvertrag Teilgebiete der Länder, kann die Bestätigung auf Volksentscheide in diesen Teilgebieten beschränkt werden; Satz 5 zweiter Halbsatz findet keine Anwendung. 5Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfaßt; das Nähere regelt ein Bundesgesetz. 6Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des Bundestages.

Insgesamt einer der besten Artikel im GG. Hier wird zumindest mal geregelt wie sich die Länder organisieren und umorgansieren können. Es sollte aber jedem auffallen, daß ein völlig fehlt.

Ich lasse das mal offen  stehen und hoffe auf etwaige Leser, die dieses Lücke auch sehen.

Note: 3 (warum meinen Sie)

Denkanstoß

Wird wahrscheinlich nicht nur in D auf taube Ohren und untätige Hände treffen. Auch wird es wohl das Denken der Meisten nicht anstoßen. Wie auch immer. Wieder wurden Menschen ermordet, erschossen um genauer zu sein. Und wieder wird verlangt „endlich etwas zu tun“ diese etwas zu tun, heißt noch mehr Leute zu entwaffnen. Man kann böswillig annehmen um die Attentate noch blutiger werden zu lassen um dann noch weniger Waffen zu fordern. Anders kann man sich es nicht mehr erklären.

Mein Vorschlag: Wir fragen bei jedem Attentat wie viele Unbewaffnete unter den Opfern sind und die nächste Frage die wir stellen wir wurde der Attentäter aufgehalten und / oder getötet.

Ich bin überzeugt mehr als 99 % aller Opfer sind Unbewaffnete und ich wette 100:1, daß die meisten Attentäter durch Waffengebrauch aufgehalten wurden.

Die logische Schlußfolgerung werden die Meisten wohl nicht ziehen wollen. Mehr Waffen = weniger viele Tote bei diesen Attentaten was man auch wird feststellen können unter den Opfern wird es mehr mit Waffen geben aber insgesamt weitaus weniger.

Man hat sicherlich ein Recht auf sein Leben, man muß es aber auch selber verteidigen wollen und können. Die Politiker von heute sprechen einem wohl das Recht auf das eigene Leben zu, nehmen einem aber die Mittel es selber mit einer Aussicht auf Erfolg erhalten zu können. Das ist falsch.

Ich bringe Ihnen ein anderes Beispiel. Gehen Sie mal auf irgendeinem Schießwettkampf und sehen sich um. Dort gibt es viel mehr Bewaffnete als Unbewaffnete, nennen Sie mir nur ein Attentat was auf einem solchen Wettbewerb mit Waffen passiere. Sie werden sich sehr schwer tun da etwas zu finden. Suchen Sie nach Volksfest, Schule und Attentaten und Sie werden sehr viele Negativbeispiele finden. Entwaffnung ist keine Lösung sondern vergrößert nur die Anzahl der Opfer.  Das ist was diese Leute fordern. Weniger Chancen auf’s Überleben

Es sind Mörder mit dem reinen Gewissen und leerem Kopf – tut mir leid, weniger hart kann man es nicht ausdrücken

Ein paar Lügen

unsere Bundeskanzlerin
1) Atkuell da nur durch das EUGH aufgehalten: Die Maut, die es mit Frau Merkel nicht geben sollte. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/pkw-maut-die-luegen-kanzlerin-merkel-a-1033140.html

2) Schldenübernahme von Staatsschulden, Etablierung von ESM sagt etwas ganz anderes

3) Aufgabe der Grenze in 2015, wo einige Gesetze auch aus dem Grundgesetz ignoriert wurden

4) Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, und zwar völig ohne Bestandsschutz. Wie gravierende das ist, kann man heute noch unterschätzen, aber es ist ein Einfallstor für andere Gesetze und Durchführungen die genau so laufen werden. Wen es keine Verlässlichkeit durch Einhaltung von Gesetzen mehr gibt, dann regiert die Wllkür und damit auch die Lüge.

Das sind nur so auf die Schnelle einige Sachen die mir dazu einfallen

Über diese EU

Ich habe Herrn Friedrich, schon harsch kritisiert. Im Großen und Ganzen hat er und sein Kollege aber ganz gute Analysen (nur die Rezepte zur Lösung sind leider oft zu fehlerhaft)
So auch hier:
https://www.freiewelt.net/blog/das-ende-der-demokratie-der-eu-wurden-wir-waehler-betrogen-10078454/

Ich bin inzwischen ein Gegner der EU. Jedenfalls in dieser Form. Ich muß jeden auffordern es so wie ich zu sehen.

Im Grunde ist das bei mir erst nach 2008 so richtig gekippt diese Änderung wurde aber – leider – immer wieder bestätigt.

Die EU ist undemokratisch, die Gewaltenteilung der EU ist ein schlechter Witz. Die automatische Übernahme von EU-Gesetzen ist ein Zumutung, die Regelungswut der EU hat nichts mehr mit Recht zu tun. Die EU-Granden beugen und ignorieren die selbst gegebenen Gesetzen nach belieben
ESM, ESFS, und wie diese E’s alle heißen

Wurden wir betrogen – ja mit einigen Dingen schon aber das ist ja nicht mal das zentrale Problem. Wer wurde in de EU wirklich gefragt ob er dafür sei? Wir in D jedenfalls nicht. Wer wurde gefragt ob er für den EUR sei? Wir in D jedenfalls nicht. Wurden Sie gefragt als die Rettungspakete in Kraft traten? Wurden Sie gefragt als die Milliarden nach Irland, Portugal, Griechenland gingen? Wurden Sie über eine Subvention befragt?

der EUGh bemängelt mangelnde Gewaltenteilung in D aber die fehlende Gewaltenteilung in der EU?

Wir sollten diese EU abschaffen und durch einen vernünftigen EWG Raum ersetzen und dann kann meinetwegen jedes Land nach seiner Fasson glücklich oder unglücklich werden….

BTW: Ich war sogar mal der Meinung der EUR ist besser als die DM. Warum? Weil Währungsstabilität beim EUR oberste Priorität hat. Kein Ankurbeln von Konjunktur, Arbeitsplätzen etc. Konnte man wissen, daß 2 % Entwertung Stabilität bedeutet? Ich damals nicht, wie habe ich mit täuschen lassen. Nun da ich es weiß gilt „trick me once – shame on you, trick me twice – shame on me.

Soweit ich es beurteilen kann steht das zweite mal „leg mich rein“ noch aus … Ok gut, vielleicht ist es schon passiert, aber bei den Rettungspaketen für Länder war ich schon völlig dagegen… Nur eben haben die Wähler es abgenickt – ironischerweise sind es die gleichen Wähler die das den Abgeordneten vorwerfen….

Exemplarisches Framing

Hier sieht man Framing in „guter“ Ausführung:
https://www.heise.de/tp/features/US-Staatsverschuldung-explodiert-weiter-kein-Wahlkampfthema-4476034.html
 
Ich zitiere mal was ich speziell meine:
 
„Unter der Regierung von Obama und Vizepräsident Biden, der wieder als Präsidentschaftskandidat antritt, sind die Staatsschulden um 9 Billionen US-Dollar auf fast 20 Billionen angewachsen. Ein Grund war die Finanzkrise, dazu kamen die über Schulden finanzierten Kriege und die sinkenden Steuern für Reiche unter George W. Bush, aber seitdem ging es stetig bergauf.
 
Die Staatsverschuldung ist nun auf 22 Billionen US-Dollar angestiegen. Das sind 78 Prozent des BIP. Nach dem CBO können unter den gegebenen Bedingungen die Schulden auf eine Höhe von 144 Prozent des BIP bis 2049 ansteigen, so hoch wie nie zuvor.“
 
Frame: Ein Grund war die Finanzkrise, Schulden finanzierte Kriege und sinkende Steuern unter Bush.
 
Kurz die Obama Administration konnte/kann gar nichts dazu.
 
Fakt: Was nicht dort steht, Verdoppelung der Schulden sondern nur die Schulden sind um 9 Billionen angewachsen… Auch wieder ein interessanter Frame
 
Trump regiert nun 2 Jahre und hat Billionen „drauf“ gesattelt. Wie ich das kritisiert habe, kann man hier auf FB nachlesen. Interessanterweise können bestimmte Anhänger von Bush damit nicht zurecht kommen.
 
Nehmen wir einfach mal an es ginge so weiter, dann würde Trump jedes Jahr weiter eine Billionen an Schulden anhäufen. das wären in 8 Jahren 8 Billionen und damit immer noch rund 11 % weniger als Obama.
 
Was man hier sieht, dem einen wird das als Schuld angerechnet der Andere wird entschuldigt und die Schuld wird zum politischen Gegner verschoben.
 
Ich finde das ein sehr bezeichnendes Beispiel !

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 28

Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/28.html

(1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. 2In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. 3Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. 4In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.

(2) 1Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. 2Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.

(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.

Verhältnissmässig klar formuliert, wieder aber  die gleichen Einschränkung, Volk hat „Vertretun“ zu haben – das könnte man sich durchaus auch was anderes vorstellen.

Klar das für die eigenen Sachen Steuern erhoben werden  dürfen.  Warum das aber nicht die Richtung Gemeine – Bund geht, zeigt IMHO eine Tendenz zu Zentralismus, den man – finde ich – leider – auch beobachten kann

3 legt auch noch ziemlich fest, daß der Bund jederzeit auf die Gemeinden einwirken kann

Insgesamt vielleicht eine 4? Was schon eine gute Note für irgendeinen Artikel im GG ist.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 26

von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/26.html

(1) 1Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. 2Sie sind unter Strafe zu stellen.

(2) 1Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. 2Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Das stellen wir uns mal janz dumm und denn schauen wir mal nach Afghanistan.
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Beteiligung_am_Krieg_in_Afghanistan

Und dann denken wir uns hm…….

Und dann denken wir mal an das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Kosovokrieg

Und auch dann denkt man sich hm….

Verteidigung unser Demokratie am Hinduskusch?

http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Bundeswehr/weissbuch/strutynski.html

Wirklich?

Das deutsche Grundgesetz – Art 25

Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/25.html

Die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes sind Bestandteil des Bundesrechtes. 2Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.

Nun, d.h. Sie bekommen die Gesetze nicht nur von Ihren Abgeordneten sondern den Entscheidungen der Exekutiven weltweit. Noch gibt es kein Weltparlament und es sollte inzwischen bekannt sein, daß das EU-Parlament keine Gesetze initiieren darf, sondern auf EU-Ebene nur die Kommission. D.h. sie müssen neben dem GG noch alle möglichen Gesetze von supranationalen Organisationen kennen als das für uns wären: UNO und EU. Wenn’s  noch mehr gibt, viel Glück beim herausfinden was so alles für Sie gilt.

Interessant auch die Frage was passsiert wenn ein Völkerrrecht dem Grundgesetz widerspricht? Was dann ? Nach dem Wortlaut bricht das auch das GG. Was nun wenn es darauf abzielt das GG außer Kraft zu setzen. Was ist dann mit Art 20 Abs 4?
Oder noch einfacher, wenn ein beliebiges Gesetz irgendwo seht, wo bleibt dann die Volksherrschaft. Denn offenbar muß dafür schon mal gar nicht das dt. Volk gefragt werden !

Es ist zwar einfach zu lesen und ist einfach formuliert. Man hat aber keine Idee über die Implikationen.

Also Klar verständlich ist es, interessanterweise auch ohne wenn und Aber (dafürfeine 1-2) und ja internationales Recht bricht damit oder kann damit jederzeit auch das GG brechen.  Wie soll man das zusammen mit dem Art 20 Abs 4 werten?

Implikationen: Unbekannt, können von super bis verheerend reichen. Da es die Rechtssicherheit ungemein schmälert (kennen Sie die allgemeinen Regeln des Völkerrechts?)  ist das in der Hinsicht eine glatte 6.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 24

Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/24.html

Art. 24

(1) Der Bund kann durch Gesetz Hoheitsrechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen übertragen.

(1a) Soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenznachbarschaftliche Einrichtungen übertragen.

(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern.

(3) Zur Regelung zwischenstaatlicher Streitigkeiten wird der Bund Vereinbarungen über eine allgemeine, umfassende, obligatorische, internationale Schiedsgerichtsbarkeit beitreten.

Es gilt dasselbe wie bei Art23. Sehr wenig Volsk, und nur Exekutive. Abs 2 ist interessant, was wenn sich überstaatliche Zusammenschlüsse als kriegstreibend erweisen?

Abs 3 ist der einzige der Sinn ergibt. Für internatinale Vereinbarungen ist nicht unbeding ein dt. Gericht das Geeignete. Nur auch hier wieder die Frage was wenn sich die supranationale Einrichtung irrt oder gar diktatorisch wird?

Weitrhin müssen wir klären was sind Hoheitsrechte? Und woher kommen die, wir sehen ja zumindesst in D nimmt sich der Staat diese „Rechte“ einfach und setzt Sie mit Gewalt (durchaus auch mit Todesfolge) durch….

Insgesamt riecht es notenmässig gesehen vielleicht tür eine 5.

Das deutsche Grundgesetz – Art 23

Art 23

(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.

K: Nun dafür das in D eine Demokratie sein soll steckt da so gut wie kein Volk hin. Der  Bund kann also Hoheitsrechte übertragen die dumme Bevölkerung braucht dazu nicht gefragt werden.

(1a) Der Bundestag und der Bundesrat haben das Recht, wegen Verstoßes eines Gesetzgebungsakts der Europäischen Union gegen das Subsidiaritätsprinzip vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage zu erheben. Der Bundestag ist hierzu auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder verpflichtet. Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können für die Wahrnehmung der Rechte, die dem Bundestag und dem Bundesrat in den vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union eingeräumt sind, Ausnahmen von Artikel 42 Abs. 2 Satz 1 und Artikel 52 Abs. 3 Satz 1 zugelassen werden.
K: Wie großzügig der Bundestag und Bundesrat „dürfen“ beim EUGH klagen.
(2) In Angelegenheiten der Europäischen Union wirken der Bundestag und durch den Bundesrat die Länder mit. Die Bundesregierung hat den Bundestag und den Bundesrat umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu unterrichten.

K: So so Bundestag und Bundesrat sind zu informieren, es steht dort mal wieder nichts vom Volk.

 

(3) Die Bundesregierung gibt dem Bundestag Gelegenheit zur Stellungnahme vor ihrer Mitwirkung an Rechtsetzungsakten der Europäischen Union. Die Bundesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Bundestages bei den Verhandlungen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
K: So so die Regierung gibt dem Parlament gehört, dort steht explizit nichts davon, daß der Bundestag letztendlich entscheidet.
(4) Der Bundesrat ist an der Willensbildung des Bundes zu beteiligen, soweit er an einer entsprechenden innerstaatlichen Maßnahme mitzuwirken hätte oder soweit die Länder innerstaatlich zuständig wären.
K: Gleicher Kommentar wie zu 3
(5) Soweit in einem Bereich ausschließlicher Zuständigkeiten des Bundes Interessen der Länder berührt sind oder soweit im übrigen der Bund das Recht zur Gesetzgebung hat, berücksichtigt die Bundesregierung die Stellungnahme des Bundesrates. Wenn im Schwerpunkt Gesetzgebungsbefugnisse der Länder, die Einrichtung ihrer Behörden oder ihre Verwaltungsverfahren betroffen sind, ist bei der Willensbildung des Bundes insoweit die Auffassung des Bundesrates maßgeblich zu berücksichtigen; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren. In Angelegenheiten, die zu Ausgabenerhöhungen oder Einnahmeminderungen für den Bund führen können, ist die Zustimmung der Bundesregierung erforderlich.

K: Der Bund hat Priorität, soviel zu Subsidarität.

(6) Wenn im Schwerpunkt ausschließliche Gesetzgebungsbefugnisse der Länder auf den Gebieten der schulischen Bildung, der Kultur oder des Rundfunks betroffen sind, wird die Wahrnehmung der Rechte, die der Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union zustehen, vom Bund auf einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder übertragen. Die Wahrnehmung der Rechte erfolgt unter Beteiligung und in Abstimmung mit der Bundesregierung; dabei ist die gesamtstaatliche Verantwortung des Bundes zu wahren.

K: Oh gucke mal bei Bildung gilt auf einmal Subsidarität.

(7) Das Nähere zu den Absätzen 4 bis 6 regelt ein Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

K: Wenn beide sich einige sind, wer braucht dann schon den  Souverrän fragen.

Die ohnehin schwachen Grundrechte werden hier noch weiter geschwächt und vor alem in HInblick auf Demokratie kann man es nur reinen Hohn nenenn. Man sieht sogar die verheerende Entwicklung der EU mit durchschimmern.

Note: Besser als 5 ist nicht drin.

Ein bisschen was über Grüne

Nur zur Info: Ich habe nie die Grünen gewählt und niemals auch nur mit den denen sympathisiert. Ich konnte es bis vor ein paar Jahren nicht so konkret festmachen. Es war immer ein Unwohlsein über diesen Anspruch die Welt zu „verbessern“ – nehme ich an. Ich habe meine eigene Entwicklung mit gemacht von „geht schon“ bis „geht im Grund gar nicht“. Die Gründe sind im Endeffekt einfach. Im Endeffekt läuft es auf Sozialismus hinaus und den kann kein Mensch mit einem Funken Verstand und Herz gutieren. Sozialismust ist bis heute die tödlichste Regierungsform für die EIGENEN Bürger. Ich sehe nicht, daß die Grünen Sozialisten da irgendwie anders wäre.
 
Ich kann jedem nur empfehlen es zu halten wie ich. Tun Sie alles um Politik aus dem normalen Leben rauszuhalten. Alles andere gibt nur Mord und Todschlag.
 
Die Grünen sind totalitär, freiheitsfeindlich und gefährlich. Das ist leider alles was man wissen braucht und muß.
 
Mit den Grünen wird es nur den Frieden über Gräbern geben. Auch da stehen Sie fest in der Ahnenreiche der Sozialisten seien es nationale, internationale, bunte oder EU-Sozialisten.
 

Wer seinen Kopf nicht nur zum Haare tragen benutzt kann die Grünen nicht wählen.

Und dazu gefunden: Grüne Tyrannei (auf Englisch)

Die Grünen sind die aktuellen Faschisten, und Sie haben leider viel zu viel Zulauf !

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 21

Ach war „freue“ ich mich: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html
Kommentar mitten drin (K:)

Art 21

(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.

K: Das darf man wohl die Untertreibung Deutschlands nennen. Seit nunmehr mehr als 60 Jahren, sitzen in den Parlamenten nur Parteiangehörige (oder ehemalige Parteiangehörige) Es gabt nur einmal einen Bundestagsabgeordneten im ersten Parlament der keiner Partei angehörte

Fakt ist Sie wirken nicht mit, Sie bestimmen die gesamte Willensbildung und können durch Wähler während der Amtszeit nicht in die Schranken gewiesen werden. Davon abgesehen, gibt es neben der Gründung noch eine Menge mehr zu tun um überhaupt bei einer Wahl mitmachen zu können.

(2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.
K: Tja und wieder sieht man wie selektiv Gesetze gelten und wie abhängig unsere Justiz ist. Wer  will denn einen EU-Superstaaatenbund? Nun es sind Mitglieder der SPD und CDU. Kurz die freiheitliche Grundordnung soll für eine europäische aufgelöst werden.
(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
K: Glauben Sie was Sie wollen, für die Grünen und  Linken gilt das nicht.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
K: Genau staatliche Angestellte entscheiden über darüber

(5) Das Nähere regeln Bundesgesetze.

K: Damit niemand Bescheid weiß, kann man meinen.

Note für Untertreibung: 1

Note gesamt 5-6.

Fakt ist Deutschland ist keine Demokratie sondern eine Parteiokratie (also die Herrschaft durch /von Parteien. Nach einigen Punkten her kann man SPD und CDU ao ansehen, daß Sie Deutschland abschaffen wollen. So wurde ja über die Einhaltung von Art 16 a schon abschlägig entschieden.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 20

Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/20.html

Kommentare wieder mitten drin (K.)

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

K: Nun das ist eine ziemlich steile Behauptung die durch die Art. vorher nicht unbermauert wrid. Es geht um Wahlen ja, aber nicht darum, daß die Wähler auf jede Entscheidung Einfluss nehmen können. Voksentscheide wurden nicht ewähnt. Weiterhin ist es kaum zu  erkennen was an den Enteignungsgesetzen sozial sein könnte.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

K: Wie wier ja sehen können übt das Volk nur eins aus ein Wahlverhaltenund das soll die ganze Staatsgewalt sein – wohl kaum.

 

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

K: Kann man schreiben und dann kann man gleich fragen.: Wie konnten in 2015 die Flüchtlinge zu Fuss über die Grenze kommen und hier Asyl beantragen. Wie konnte es dazu kommne, daß das GG ohne jede Abstimmng in Kraft gesetzt werden konnte.

 

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Witzig. eine System was von einer kelinen Execkutive in Kraft gesetz wurde, was von Staatsangestellten eingerichtet und überwascht wird, und wo man dann alles gegen den Staat als Zersetzung gegen denseleben auslegen kann auf den die Staatsorgane eingeschwieren sind.  Wenn also demnächste Attentate auf Politiker ausgeführt werden sollen, und sich dieser jemand auf diese Abs beziehen wird – was wird wohl das Ergebnis sein?

Wer hat denn außedem die Rechte immer weiter eingeschränkt. Wer  nimmt sich denn immer wiede heraus alles und jeden Kontrolloeren und mit Gesetzen gängeln zu können? Das Volk? Was genau ist an unsere Sozialgesetzgebung sozial? Was geenau hat eine Quote in D verloren.  Und die kann es sein, daß die EU über jede Kontrolle hinweg Einfluss auf die dt. Politik nehmen kann.

Dieser Abs. wird niemals zur Anwendung kommen. Verletzngen dagegen werden durch die Organe immer als Terror oder ähnlichesm bewertet werden. Nur wenn jemand mächtig genug sein wird, sich über diesen Witz an Grundgesetz hinwwegsetzen zu können. Wird der behaupten können er / sie hätte nach diesem Abs geehandelt oder er ignoriert ihn soweiso gleich. Die immr faschistiser argierende und werdende EU, jedenfall scheint nicht Grung genud für die aktivierung dieses Absatze zu sein. Stirchwort EUR, Stichwort ESM, Stichworte: Griechenland, Irlandd, Portugal. Stichwort EU-Recht.

Das GG gibt den Staatsorganen zu viel macht auch viel zu viel Macht zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung. Dieses Feigenblatt macht sich bestimmt besser auf dem Papier als in der Wirklichkeit.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 19

Art. 19

(1) 1Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. 2Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.

K: Nun wir wir sehen können, werden Grundrechte kurz  erwähnt um schon im nächsten Halbsatz oer Absatz wieder eingeschränkt zu werden. Hier wird nochmal betont, daß man so gut wie jedes Grundrecht mit Gesetzen weiter einschränken kann/darf.

(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

K: Das man erst mal nicht weiß was der Wesensgehalt ist- erläutern Sie mir bitte verständlich was „Würde“ ist,  kann man auch nicht wissen wann derr Wesensgehalt angetastet würde. In Verbindung um Art 18 erkennt man ja auch, Leuten können die  Grundrechte „entzogen“ werden. Als ob es möglich wäre Recht einfach zu beenden.

(3) Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.

K: Das heißt also Zeitungen etc dürfen schreiben was Sie wollen es sei denn – tja dieses es sei denn ist offen.

 

(4) 1Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. 2Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. 3Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.

K: Sehr witzig, wenn unser Staat über griffig wird sollen Staatsangestellte da ahnden. Man erkennt die Absicht und ist verstimmt.

Auch hier bleibt wieder nur eine 5-6.

Unser Grundgesetz versagt eklatant beim Wichtigsten  überhaupt. Dem Schutz des Einzelne vor einem übergriffigen Staat. Was dabei herauskommt, kann man ja jederzeit „bewundern“,  Mit die höchste Abgabe und Steuerquote. zunehmende Verarmung weil einem weniger als die Hälfte vom selbst verdienten bleibt, eine ausufernde Bürokratie mit eklatanten Gesetzesverletzung der Staatsangestellten die auch von der Justiz nicht verfolgt werden. Kurz der Sinn einer Verfassung wurde fast vollständig verfehlt.

Das Grundgesetz taugt nichts, das ist das traurige aber ehrliche Fazit.

Denken Sie sich Ihren Teil

Von wegen Systempresse  oder Lückenpresse oder nicht:

Auf der Zeit findet man u.a.
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-07/sachsen-wahlausschuss-polizeischutz-afd-landtagswahlen

Dazu wollte ich nur ein paar Einträge eines anderen Blogs posten:

Rückkehr der Blockparteien: SED-Ideen für Sachsen

Sachsens Demokratie wäre gerettet, wenn es denn eine wäre…

Keiner dieser Links wurde veröffentlicht

Dasselbe hierzu:

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-07/sea-watch-carola-rackete-kritik-bundesregierung

Versucht habe ich folgenden Link:

https://www.nzz.ch/meinung/sea-watch-3-kapitaenin-rackete-steht-nicht-ueber-dem-gesetz-ld.1492805

Auch das ging nicht durch.

Wir haben in D eine ganz üble Alliianz aus Politikern und Journalisten. Die beiden stützen sich beide und argumentiernen nur noch auf einer Ebene wo es keinen wirklicn Widerspruch oder gar Kritik gibt.

Der Begriff System und Lückenpresse ist leider –  meines Erachtens – weitgehend zutreffend.

Wo es immer wieder mal zu Lücken kommt ist bei sogenannten Satire Sendungen, die korrekterweise die Wahrheit verbreiten:
Siehe:

https://www.youtube.com/watch?v=ab4TTtIKTrs

 

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 18

Kommen wir heute zu einem der ehrlichsten und auch gemeinsten Artikel:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Kurz die schon stark eingeschränkten Rechte werden durch ein Grundgesetzartikel komplett einschränkbar.  Weiterhin gibt es hier offensichtliche Lügen eine freiheitliche Grundordnung haben wir nicht, denn wie bekannt gibt es für jedes und Alles Gesetze. Wir haben auch keine Volksherrschaft was demokratisch wäre sondern alle Mitglieder in allen Landtagen sind Parteiangehörige, und auch die fraktionslosen sind nur durch Parteien dort hin gekommen.

Weiterhin kann das Volk maximal diese Leute bitten aktiv zu werden. Und weiterhin haben wir keine grundsätzlich unabhängige Justiz. Das Verfassungsgericht, schützt wo gut wie immer staatliche Angestellte vor dem Bürger, selten die Rechte des Bürgers vor dem Staat.

Und last but not least. Gesetze aus der EU, kommen von staatlichen Angestellten und können jederzeit auch Einschränkungen mit sich bringen ohne, daß demokratischer Kontrolle  zu unterliegen.

Für die Ehrlichkeit verdient dieser Art die 1

Wegen der expliziten Ausschaltung von Grundrechten die Note 6.

Das wir hier beliebig Rechte ausheben können, verschlechtert sich die Gesamtnote des GG gegen 6. Es gibt fast keinen Schutz für den Einzelnen der nicht sogar durch dieses Grundgesetz noch ausgehebelt und ausgesetzt werden kann.

 

Das deutsche Grundgesetz – Art 16 a

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html

Das etwas länger die Kommentare von mir mitten drin (K:)

1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
K: Gut
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

K: Wie es dann zum Einmarsch durch Österreich kommen konnte, kann man hieraus nicht entnehmen. Diese Leute waren aus einem sicheren Drittland und teilweise waren Sie auch ohne Pässe.

(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
K: Im Grunde Selbstschutz. Wenn es ein Land ist in er wohl ähnliches gilt wie in D, sieht man keinen Grund für Asyl in D.  Da kann man dann verstehen warum Leute wie  Assange und …
keins in D bekommen auch wenn Sie es verdienten, oder jemand aus Spanien der für die Ablösung von Katalonien eintritt.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
K: Selbsschutz, Anwendung derzeit fraglich.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
K: Kann man schreiben ist aber sinnlos, was wenn es doch dagegen steht. Hier wird ja behauptet, das gäbe es nicht. Man darf daran zweifeln.
Eine der besseren Art. Wo man sich aber fragt, warum gilt der nicht?

Diese Frage müssen Sie den Staatsangestellten vorlegen !

Das deutsche Grundgesetz – Art 16

https://dejure.org/gesetze/GG/16.html

Art. 16

(1) 1Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. 2Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.

(2) 1Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. 2Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.

Kurzfassung: Sie gerhören einem Staat und der Staat muß mit Staatsangehörigkeit immer mit Ihnen sein. Interessanterweise aber ein Artikel von dem man mit am wenigsten mitbekommt – außer gerade bei der Diskussion über die Unterstützung des IS.

Das mit dem „Ausliefern“ ist  nicht so gemeint und was genau de „rechtstaatlichen Grundsätze“ sind – ja das können Sie und ich wieder nur vermuten.

Insgesamt kann man sich vielleicht zu einer 3 „aufraffen“. Und damit setzt sich dieser Artikel im Notenspiegel an die Spitze. Mal schauen ob es besser geht.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 14

https://dejure.org/gesetze/GG/14.html

Art. 14

(1) 1Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. 2Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

(2) 1Eigentum verpflichtet. 2Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

(3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Kann man kurz machen Abs 1 Satz1 kann bleiben. Der Rest bis Abs 3 S 1 weg und bei der Enteignung muß man extrem hohe Anforderungen stellen.

All das passiert nicht, dieser Artikel ist mal wieder eine glatte 5

Eigentumsrecht ist eines der fundamentalen Rechte überhaupt und kommt erst in Art 14. Im Grund kann man aber so gut wie alle Rechte auf Eigentum zurückführen. Man könnte im Grunde alles bis Art 13 Streichen und da bei Art 1 anfangen.

Eigentumsrechte beinhalten z.B. die Niederfassungsfreiheit, freie Berufswahl, keine Zwangsarbeit und Zwangsdienste, gleiche Recht für alle 2 Geschlechter,  Meinungsfreiheit (ist ist eben auch die „eigene Meinungsfreiheit“, freie Presse, vor Allem begründete es auch dass Recht sich mit was auch immer für andere Menschen hilfreich zu machen.

Es ist wahrscheinlich das zentrale Recht was es aus liberaler Sicht gibt (von Mises nenn es noch Sondereigentumsrecht an Produktivmitteln)

Abs 2 kann nur Satz 1 bleiben aber mit einer ganz klaren Bedeutung. Eigentum verpflichtet eben einen Schaden zu übernehmen den man jemanden anders zufügt. Damit könnte man auch die Verschwendungssucht von staatlichen Angestellten begrenzen. Wenn nämlich Politiker auch wie jeder andere haftbar für Dinge wären die sie so fabrizieren.  Alle Prestigeobjekte mit massiven Kostenüberschuss würden negative Auswirkungen auf das Eigentum von staatlichen Angestellten haben.

In einer wirklichen Verfassung sollte das für das Grundgerüst aller Gesetze dienen. Immer die Frage, wie greift man in die Eigentumsrechte der Bürger ein. Eine prominentere Stellung des Eigentums hätte in jedem Staat und unter jeder Regierungsform wohlstandsfördernde Wirkung und IMMER auch Begrenzung der Übergriffigkeit von Staatsangestellten. Es wäre auch ein bessere Schutz gegen jede Art von Krieg.  Nichts steigerte auch das Verantwortungsbewusstsein stärker als starke Eigentumsrechte.

Insgesamt lehne ich mich so weit aus dem Fenster und behaupte. Die Qualität eines Staates kann man direkt an der Stellung des Eigentums ablesen. Diesen Gedanken bitte ich mal auf die verschiedenen Verfassungen anzuwenden und zu schauen ob es das nicht eine direkt Korrelation mit Wohlstand aber auch Frieden gibt.

Im Grundgesetz ist das Eigentumsrecht schwach geschützt und damit kann man sehen, warum Deutschland so geworden ist, wie es sich gerade präsentiert. Nur Dank dieser untergeordneten ja dienenden Stellung des Eigentums auch gegenüber Staat, kommen wir zu dem  Wohlstandsystem mit 1/3 Sozialausgaben (wo immer noch gejammert wird, es sei nicht genug) durch Verletzung von Eigentumsrechten kommt man zu Gesetzen wie der „Mietpreisbremse“ mit so schwachen Eigentumsrechten kommt der Staat auf über 2 Billionen an Schulden und nur dank so schwacher Eigentumsrechte gibt es „gesetzliche Zahlungsmittel“ und damit eine permanente Inflation die das Eigentum massiv jede Jahr entwertet. Bei 2  % Inflation beträgt der Schaden für die Bürger allein in D schon mindestens 60 Mrd, und da die Inflation wie Zinseszins wirkt, wird es um so schlimmer je länger es dauert. Der Schaden durch die „normale“ Inflation in Deutschland die noch deutlich über 2 % liegt ist In heutigen EUR werten ungefähr 61 * 60 = 3600 Milliarden oder über 3 Billionen !

Da ich ja weiter oben schreibe. An der Stärke der Eigentumsrechte kann man eine ganze Verfassung messen. So bleibt für das Grundgesetz insgesamt nicht mehr als eine 5 und damit mangelhaft.

Wir werden mal sehen ob sich diese Benotung bis zum Ende wird beweisen können.

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 13

Siehe: https://dejure.org/gesetze/GG/13.html

Kommentare mitten drin starten mit K:

(1) Die Wohnung ist unverletzlich.

K: Nun ja nur wenn keine der anderen Punkte irgendwie dagegen spricht

(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.

K: Gut das wenigstens unter normalen Umständen ein Richter entscheiden muß. Aber bei „Gefahr im Verzug“ weiß man auch, es ist Gefahr im Verzug. Wer wird das wohl beurteilen?

(3) 1Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufhält, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverhältnismäßig erschwert oder aussichtslos wäre. 2Die Maßnahme ist zu befristen. 3Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchkörper. 4Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.

K:  ‚bestimmte Tatsachen‘ liest sich wie Radio Eriwan, im Prinzip …

(4) 1Zur Abwehr dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, dürfen technische Mittel zur Überwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. 2Bei Gefahr im Verzuge kann die Maßnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen.

K: Etwas einschränkende Zugriffsrechte

(5) 1Sind technische Mittel ausschließlich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen tätigen Personen vorgesehen, kann die Maßnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. 2Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zulässig, wenn zuvor die Rechtmäßigkeit der Maßnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverzüglich nachzuholen.

K: Nun das ist so wie mit den Mautdaten, die ja „nur“ zur Bestimmung der Maut herangezogen werden, bis halt den Gesetzgebern und der Polizei was anderes dazu einfiel.

(6) 1Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag jährlich über den nach Absatz 3 sowie über den im Zuständigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich überprüfungsbedürftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. 2Ein vom Bundestag gewähltes Gremium übt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. 3Die Länder gewährleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.

K: Da werde ich mal suchen gehen ob es dazu etwas gibt. Ich bezweifele , daß das wirklich umfassend passiert. Wohl eher so was wie. Tag x: Trojaner auf 10 – 100 Rechner installiert – oder so.

(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Ok , mit 7 kann man jeden Schutz mit einem einzigen Grund aus hebeln. Man definiert einfach eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung – fertig

Note: 5

Auch als Liberaler kann man eine bestimmte Möglichkeit befürworten, aber das sind wirklich extrem enge und begrenzende Gründe. So wie es hier steht, scheint es mit der engen Begrenzung nicht hinzukommen.

Die Länge sollte einem auch zu denken geben, das Aber scheint hier die Länge zu diktieren.

Die Abwehrmöglichkeiten des Bürger gegen Übergriffe sind sehr bescheiden und wir haben das prinzipielle Problem der nicht so unabhängigen Justiz, die eben auch eingreift wenn es Staat gegen Bürger heißt.

Nehme ich einfach mal als Anlass

Was kostet ScienceFiles?


Nun ich bin an Geld und wer es wann wo wie wofür ausgeht gespannt.

Daher kann man es überschlagen, das hier läuft auf einem Hetzner Server (dazu auch die Homepage meiner kleinen Firma). Der Aufwand für die Homepage der QSS kann ich recht genau beziffern weil ich dafür eine Firma beauftragte. Dieses Blog ging vor langer Zeit als nab->yab an. Das ist nun mehr als 12 Jahre her. (Einträge vor 2008 in nab->yab waren damals in einem Wiki) Der Grund damals diesen Blog zu beginnen war der Irrsinn mit der Bankenrettung.

Nehmen wir die reine Schreibzeit für diesen Blog und gehen von 5-20 Minuten für jeden Eintrag aus (es gibt sicherlich welche die bewegen sich im unter 1 Minuten Bereich und einige brauchen sicher mehr als 1 Stunde (nur die reine Schreibarbeit)). Dazu kommt ein Lesen durch die diversen Medien und Blogs, was ich aber wirklich nicht gut beziffern kann. Denn manches lese ich wegen FB, anderes wegen Diaspora etc.

Die Beantwortung und Kommentierung von Kommentaren ist zu vernachlässigen (eigentlich schade drum), die Installation und Aktualisierung ist nicht so dramatisch. Hat aber Spitzen. z.B. als ich von der Distribution zum händischen Installieren überging.

Aber schauen wir mal Jul 2008 fing es an das sind nun sehr genau 2019 – 1008 = 11 Jahre here also 132 Monate. Kosten für den Server sagen wir mal anteilig 30 € / Monat. Also ganz grob 3960 € (insgesamt)

Anzahl der Einträge hier: 3807 also ganz grob 3807 / 132 = 28 / Monat.

Zeitaufwand Minimum:  140 – 560 Minuten oder 2 bis ca 12 Stunden im Monat. Nehmen wir als „Mindestlohn“ 10 €  sind es also 20 – 120 € / Monat.

Die Kosten belaufen sich also so auf 50 – 180 € / Monat

Ich denke daher, daß die Ausgaben der Autoren des sciencefiles die Arbeit für das Schreiben gar nicht mit messen.

Allerdings trage ich die Kosten wirklich alleine, Sie finden hier auch keinerlei Werbung (außer manchmal, für Bücher etc die es wert sind gekauft und gelesen zu werden ;-))

Für mich hat da hier politisches Tagesbuchcharakter. Ich schreibe es für mich und klar auch für Andere, spezieller aber auch für diejenigen die dann meinen „Warum hast Du nichts gemacht“. Liebe Leute wenn es nach mir ginge hätten wir keinen so intrusiven Staat und die Steuern die jeder hier zu bezahlen hätte beliefen sich auf maximal 5% des BIP (was immer noch 150 Mrd ausmachte), wir hätten freie Märkte und ein Geld oder Gelder. Genau das haben wir aber nicht, wir haben keine freien Märkte und auch ein Geld gibt es nicht.

Ich schreibe seit Anbeginn des Blogs, das gibt Ärger und ich denke dem können Sie beipflichten. Sie sind herzlich aufgerufen mir meine Fehler aufzuzeigen und wenn Sie keine finden, sollten sie überlegen ob ich nicht vielleicht Recht haben könnte. Und dann bleibt Ihnen wirklich friedlich nur noch liberale Parteien zu unterstützen und dann würden wir und bestimmt auch mal sehen.

Denken Sie immer daran! Mit jedem Gesetz schwindet mehr der Freiheit …..