Das deutsche Grundgesetz – Artikel 21
Ach war “freue” ich mich: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_21.html Kommentar mitten drin (K:) Art 21 (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung…