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Gefunden auf FB

von mir vor einigen Jahren:

§ 183 (StGB)

Exhibitionistische Handlungen

(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

GG Art 3

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Ich sehe da nur Mann stehen, somit ist Art 3 GG wohl nicht so wirklich ernst gemeint !

Ist es nicht erstaunlich?

(Un)lieber Untertan

Wir bedauern es überhaupt nicht, Ihnen folgende Mitteilung zu machen:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Buahahahahaharharharhar
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Netzwerkdurchsetzungsgesetz+-+NetzDG&f=1

Und weil wir sowieso schon so rigidesind verbieten wir uns gleich jede Kritik an der einzig wahren politischen Strömung – der LInken– . Wir haben schon alle die man früher ehere Konservative nannte unter dem Begriff Rechtspopulismus zusammengefaßt. Wir arbeiten daran Liberale auch noch zu kriminalisieren. Es gibt nur noch das Recht für uns zu sein, ansonsten werden wir uns entsprechende Schritte vorbehalten.

Und Sie, ja Sie der/die hier vorbeilist. Sie haben diese Verbrecher mit 90-prozentiger Wahrscheinlichkeit gewählt. Ich hoffe die Staazis lassen sich nicht mehr so lange bitten Sie einzusacken.

Lackmustest III

Gesetz <> Recht.

https://www.youtube.com/watch?v=1oeR4tLOl2s

Sogar in unserem GG steht so was. (Artikel 1: .. die Würde des Menschen) Positives Recht kann Recht sein, wenn es aber nicht so ist wird es Unrecht. Gesetze können Recht festhalten, Sie können auch wirklich Recht schaffen wenn es zu keiner Verletzung von Recht kommt.

Beispiel. Steht in der der StVg wir fahren recht ist das erst mal nur ein positives Recht es gibt keine übergeordnetes Recht was hier verletzt wird. Trotzdem kann man das immer noch Recht nennen. Man muß halt immer “fragen” wird irgendwer selektiv bevorzugt oder benachteiligt.

Mit die wichtigste Regel m.E ist die einfache “Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen.”

Im Zweifel lieber ein Gesetz zu wenig als eins zu viel. Gesetze können eben nur Auflagen erhalten und jede Auflage mehr verringert die Freiheit anders zu entscheiden. Das geht auf Dauer einfach nicht gut.

Man muß auch-  an jedes Gesetz eine Frage knüpfen. Verletzt es Rechte von irgendjemand anders ist es kein Recht mehr sondern Gesetz. Anders herum mein Besitz von was-auch-immer, kann niemals ein Recht eines anderen einschränken. Speziell berührt mein – vielleicht gewünschter- Waffenbesitz kein einziges Recht eines Anderen. Das Unwohl des Anderen ist keine Rechtsverletzung durch mich. Das ist sein eigenes Gefängnis oder die eigene Weltanschauung.

Also ist die richtige Aufstellung von Gesetzen ein einfacher Prozess mit ein paar Fragen:
1) Braucht es das Gesetz
a) ja -> weiter mit 2)
b) nein -> man darf kein Gesetz machen

2) hält es Recht fest?
a) ja -> es muß so formuliert werden, daß es möglichst wenig mit anderen Gesetzen kollidiert
b) nein -> weiter bei 3

3) ist es ein positives Recht ohne Konflikt mit anderen Rechten?
a) ja -> es kann festgeschrieben werden
b) nein -> man darf kein Gesetz machen

Frage braucht man ein Gesetz was es verbietet andere zu töten? Ja, denn das Recht auf Leben ist ein grundsätzliches Recht.. Müssen Ausnahmen für das töten geregelt werden? Ja, denn wenn die Gewalt gegen das eigene Leben geh kann es keine Frage geben ob man sich verteidigen darf (auch mit lethaler Gewalt)

Braucht es ein Gesetz für eine staatliche Sozialversicherung. Ja, aber es darf nicht einseitig nur die Pflicht auferlegen und vor allem hat es nicht für jeden bindend zu sein. Wer daran teilnehmen will hat sich natürlich daran zu orientieren. Wen es nicht juckt der muß daran nicht teilnehmen:

Braucht es ein Gesetz für die Steuern. Ja. Nur muß hier klar festgelegt werden welche Dienstleistungen einfach unverzichtbar für einen Staat sind. Alles darüber hinaus muß genau wie die Sozialversicherungen gehandhabt werden

Braucht es ein Gesetz auf welcher Straßenseite man fährt. Auch hier ist es besser sowas zu haben weil es eindeutig Regeln aufstellt die für jeden gelten und es ermöglichen weitestgehend unbeschwert irgendwo hin fahren zu können:

Ist ein Waffenverbot ein Gesetz was Recht festhält? Auf keinen Fall, da Waffenbesitz keine Recht andere verletzt aber dem Grundprinzip der Selbstverteidigung dient. Klar gibt es Waffenmißbrauch und genauso klar es gibt Waffengebrauch.