{"id":14185,"date":"2024-08-13T11:52:00","date_gmt":"2024-08-13T09:52:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.q-software-solutions.de\/blog\/?p=14185"},"modified":"2024-08-13T11:52:01","modified_gmt":"2024-08-13T09:52:01","slug":"man-kann-es-m-e-nicht-bestreiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.q-software-solutions.de\/blog\/2024\/08\/man-kann-es-m-e-nicht-bestreiten\/","title":{"rendered":"Man kann es m.E. nicht bestreiten"},"content":{"rendered":"\n<p>Meines Erachtens ist eines in den USA auf jeden Fall besser als in Deutschland. Deren Verfassung.<\/p>\n\n\n\n<p>Unsere ist eine direkte Kampfansage an die Freiheit des Einzelnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nur ein Beispiel, so f\u00e4ngt Art 13 GG an:<\/p>\n\n\n\n<p>(1) <a><\/a>Die Wohnung ist unverletzlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Und so geht es weiter:<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Durchsuchungen d\u00fcrfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Begr\u00fcnden bestimmte Tatsachen den Verdacht, da\u00df jemand eine durch Gesetz einzeln bestimmte besonders schwere Straftat begangen hat, so d\u00fcrfen zur Verfolgung der Tat auf Grund richterlicher Anordnung technische Mittel zur akustischen \u00dcberwachung von Wohnungen, in denen der Beschuldigte sich vermutlich aufh\u00e4lt, eingesetzt werden, wenn die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig erschwert oder aussichtslos w\u00e4re. Die Ma\u00dfnahme ist zu befristen. Die Anordnung erfolgt durch einen mit drei Richtern besetzten Spruchk\u00f6rper. Bei Gefahr im Verzuge kann sie auch durch einen einzelnen Richter getroffen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Zur Abwehr dringender Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit, insbesondere einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr, d\u00fcrfen technische Mittel zur \u00dcberwachung von Wohnungen nur auf Grund richterlicher Anordnung eingesetzt werden. Bei Gefahr im Verzuge kann die Ma\u00dfnahme auch durch eine andere gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden; eine richterliche Entscheidung ist unverz\u00fcglich nachzuholen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Sind technische Mittel ausschlie\u00dflich zum Schutze der bei einem Einsatz in Wohnungen t\u00e4tigen Personen vorgesehen, kann die Ma\u00dfnahme durch eine gesetzlich bestimmte Stelle angeordnet werden. Eine anderweitige Verwertung der hierbei erlangten Erkenntnisse ist nur zum Zwecke der Strafverfolgung oder der Gefahrenabwehr und nur zul\u00e4ssig, wenn zuvor die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Ma\u00dfnahme richterlich festgestellt ist; bei Gefahr im Verzuge ist die richterliche Entscheidung unverz\u00fcglich nachzuholen.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag j\u00e4hrlich \u00fcber den nach Absatz 3 sowie \u00fcber den im Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Bundes nach Absatz 4 und, soweit richterlich \u00fcberpr\u00fcfungsbed\u00fcrftig, nach Absatz 5 erfolgten Einsatz technischer Mittel. Ein vom Bundestag gew\u00e4hltes Gremium \u00fcbt auf der Grundlage dieses Berichts die parlamentarische Kontrolle aus. Die L\u00e4nder gew\u00e4hrleisten eine gleichwertige parlamentarische Kontrolle.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Eingriffe und Beschr\u00e4nkungen d\u00fcrfen im \u00fcbrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr f\u00fcr einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verh\u00fctung dringender Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bek\u00e4mpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gef\u00e4hrdeter Jugendlicher vorgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Meines Erachtens ist eines in den USA auf jeden Fall besser als in Deutschland. Deren Verfassung. Unsere ist eine direkte Kampfansage an die Freiheit des Einzelnen. Nur ein Beispiel, so f\u00e4ngt Art 13 GG an: (1) Die Wohnung ist unverletzlich. 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