{"id":7240,"date":"2018-11-07T13:59:41","date_gmt":"2018-11-07T12:59:41","guid":{"rendered":"https:\/\/www.q-software-solutions.de\/blog\/?p=7240"},"modified":"2018-11-07T13:59:41","modified_gmt":"2018-11-07T12:59:41","slug":"kann-man-ja-mal-machen-bewertung-uno-sozialpakt-aus-liberaler-sicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.q-software-solutions.de\/blog\/2018\/11\/kann-man-ja-mal-machen-bewertung-uno-sozialpakt-aus-liberaler-sicht\/","title":{"rendered":"Kann man ja mal machen: Bewertung UNO Sozialpakt aus liberaler Sicht"},"content":{"rendered":"<p>habe ich ja auch teilweise f\u00fcr die AfD gemacht. Gesetze und Programme auf liberale Aspekte hin azuklopfen. Das kann ich nat\u00fcrlich auch f\u00fcr die UN-Sachen machen. Gerade weil es ja &#8222;rund&#8220; oder eben auch nicht was diesen Migrationspakt angeht.<\/p>\n<p>Ich kann nur jedem empfehlen diese Sachen auch selber durchzulesen:<br \/>\n1)-\u00a0https:\/\/www.menschenrechtserklaerung.de<\/p>\n<p>2) Im Fall mit der Migration aber eher das hier:-\u00a0&#8211;\u00a0https:\/\/www.sozialpakt.info<\/p>\n<p>Kurz vorweggenommen die Emp\u00f6rung \u00fcber den UN-Migrationspakt unter der Hand ist unberechtigt, die UN hat das gerade in 2) schon vorweggenommen . Der Migrationspakt internationalisiert das nur.<\/p>\n<p>Fangen wir aber nun mal an mit 2)<\/p>\n<p>Heute Art 1 &#8211; 10<\/p>\n<h3>Teil I<\/h3>\n<h4>Artikel 1<\/h4>\n<p>(1) Alle V\u00f6lker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei \u00fcber ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.<\/p>\n<p>(2) Alle V\u00f6lker k\u00f6nnen f\u00fcr ihre eigenen Zwecke frei \u00fcber ihre nat\u00fcrlichen Reicht\u00fcmer und Mittel verf\u00fcgen, unbeschadet aller Verpflichtungen, die aus der internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit auf der Grundlage des gegenseitigen Wohles sowie aus dem V\u00f6lkerrecht erwachsen. In keinem Fall darf ein Volk seiner eigenen Existenzmittel beraubt werden.<\/p>\n<p>(3) Die Vertragsstaaten, einschlie\u00dflich der Staaten, die f\u00fcr die Verwaltung von Gebieten ohne Selbstregierung und von Treuhandgebieten verantwortlich sind, haben entsprechend der Charta der Vereinten Nationen die Verwirklichung des Rechts auf Selbstbestimmung zu f\u00f6rdern und dieses Recht zu achten.<\/p>\n<p>Aus liberaler Sicht kann man da schon etwas einwenden.-\u00a0 Speziell Absatz 1) ist h\u00f6chst interessant aber auch diskutabel. Was macht ein Volk aus. Es ist nat\u00fcrlich nicht v\u00f6llig klar. Man kann aber durchaus davon ausgehen,-\u00a0 da\u00df sagen wir mal die Heidelsheimer schon eine Art Volk sind, mit Sicherheit gilt das auch f\u00fcr die Basken. Man lese dazu auch in diesem Blog \u00fcber meine Meinung zur Abstimmung zu Abl\u00f6sung des Baskenlandes von Spanien. Das beruht ganz klar auf Abs 1:<\/p>\n<p>Abs 2 ist in gewisser Weise lustig und traurig gleichzeitig. Denn denn hier wird dem Staat die Oberhoheit \u00fcber alle Ressourcen auf dem eigenen Territorium gegeben, aber nicht den Besitzern. Kurz Nr 2 ist aus liberaler Sicht insofern problematisch weil hier ein Recht konstruiert wird, das eigene Land zu &#8222;besitzen&#8220;. Es hei\u00dft aber auch wenn es ein Staat als Besitz sehen, kann kann er auch dar\u00fcber verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Es ist zwar hier anders gemein, da\u00df ein anderer Staat eben nicht \u00fcber die Ressourcen eines anderen verf\u00fcgen kann. Aber das Problem bleibt, es wird ein Recht konstruiert, da\u00df L\u00e4nder das Land auf dem sie existieren besitzen.<\/p>\n<p>Aus liberaler Sicht kann man nur Abs 1 unterst\u00fctzen, 2 geh\u00f6rt gestrichen oder anders formuliert, 3 ist in gewisser Weise schon eine Relativierung f\u00fcr 2. Man m\u00fcsste um es liberal zu halten anders schreiben &#8211; IMHO.<\/p>\n<p>Gehen wir zum Art. 2<\/p>\n<h4>Artikel 2<\/h4>\n<p>(1) Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, einzeln und durch internationale Hilfe und Zusammenarbeit, insbesondere wirtschaftlicher und technischer Art, unter Aussch\u00f6pfung aller seiner M\u00f6glichkeiten Ma\u00dfnahmen zu treffen, um nach und nach mit allen geeigneten Mitteln, vor allem durch gesetzgeberische Ma\u00dfnahmen, die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen.<\/p>\n<p>(2) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, zu gew\u00e4hrleisten, dass die in diesem Pakt verk\u00fcndeten Rechte ohne Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Verm\u00f6gens, der Geburt oder des sonstigen Status ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p>(3) Entwicklungsl\u00e4nder k\u00f6nnen unter geb\u00fchrender Ber\u00fccksichtigung der Menschenrechte und der Erfordernisse ihrer Volkswirtschaft entscheiden, inwieweit sie Personen, die nicht ihre Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen, die in diesem Pakt anerkannten wirtschaftlichen Rechte gew\u00e4hrleisten wollen.<\/p>\n<p>Tja hie wird auf was kommendes aber noch nicht bekanntes verwiesen. Man kann hier so nicht zustimmen, weil einfach unklar ist was auf einen zukommt. Das geh\u00f6rt m.E. irgendwo an&#8217;s Ende wenn die Rechte mal bekannt sind &#8211; YMMV klar Abs 3 geh\u00f6rt gestrichen und beinhaltet Ausnahmerechte f\u00fcr Entwicklungsl\u00e4nder. Aber-\u00a0 was ist die Ausnahme. Kurz Ausl\u00e4nder d\u00fcrfen in diesen L\u00e4ndern anders behandelt werden als Einheimische. Hiermit kann ein Entwicklungsland begr\u00fcnden warum ein Ausl\u00e4nder z.B kein Land kaufen darf. Das ist aus liberaler Sicht abzulehnen.-\u00a0 2) bietet einen gewissen Schutz gegen Diskriminierung, was aber speziell in 3 ja explizit wieder ausgehebelt wird.<\/p>\n<h4>Artikel 3<\/h4>\n<p>Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Aus\u00fcbung der in diesem Pakt festgelegten wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sicherzustellen.<\/p>\n<p>Ist erst mal in-\u00a0 Ordnung, man wird aber sp\u00e4ter sehen, es gibt da klare M\u00f6glichkeiten das wirklich zu machen. Es ist unzweifelhaft liberal zu fordern Recht soll f\u00fcr alle gleich gelten. Aber Achtung hier geht es nur um Mann und Frau. Was wiederum bedeutet, selbst bei der UNO gibt es nur 2 Geschlechter, wer sich also als was anderes &#8222;ausgeben&#8220; m\u00f6chte f\u00fcr den gilt es explizit nicht ! Biologisch gesehen Gleichberechtigung, politisch gesehen aus Sicht der Politisch korrekten,-\u00a0 klar Diskriminierung !<\/p>\n<h4>Artikel 4<\/h4>\n<p>Die Vertragsstaaten erkennen an, dass ein Staat die Aus\u00fcbung der von ihm gem\u00e4\u00df diesem Pakt gew\u00e4hrleisteten Rechte nur solchen Einschr\u00e4nkungen unterwerfen darf, die gesetzlich vorgesehen und mit der Natur dieser Rechte vereinbar sind und deren ausschlie\u00dflicher Zweck es ist, das allgemeine Wohl in einer demokratischen Gesellschaft zu f\u00f6rdern.<\/p>\n<p>Ganz problematisch. Denn hier steht was von allgemeinem Wohl damit werden in D beispielsweis schon all \u00dcbergriffe auf Eigentum gerechtfertigt. Aus liberaler Sicht mu\u00df nach &#8222;der Natur dieser Rechte vereinbar&#8220; Schlu\u00df sein.-\u00a0 Das hier ist eine Rechtfertigung auch f\u00fcr Sozialismus. Aus liberale Sicher kann man das nur zu 100 % ablehnen. So nicht !<\/p>\n<p>&#8220;<\/p>\n<h4>Artikel 5<\/h4>\n<p>(1) Keine Bestimmung dieses Paktes darf dahin ausgelegt werden, dass sie f\u00fcr einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begr\u00fcndet, eine T\u00e4tigkeit auszu\u00fcben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in diesem Pakt anerkannten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschr\u00e4nkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in dem Pakt vorgesehen, hinzielt.<\/p>\n<p>(2) Die in einem Land durch Gesetz, \u00dcbereinkommen, Verordnungen oder durch Gewohnheitsrecht anerkannten oder bestehenden grundlegenden Menschenrechte d\u00fcrfen nicht unter dem Vorwand beschr\u00e4nkt oder au\u00dfer Kraft gesetzt werden, dass dieser Pakt derartige Rechte nicht oder nur in einem geringen Ausma\u00df anerkenne.<\/p>\n<p>Wir sind immer noch nicht schlauer als bei-\u00a0 Art. 2. Wertung-\u00a0 derzeit nicht m\u00f6glich.. Abs 2 ist ein absolutes Warnsignal. Denn dort steht ja Traditionen und Menschenrechte in den L\u00e4ndern d\u00fcrfen nicht beschr\u00e4nkt werden. Nehmen wir mal-\u00a0 an in einem Gesetz steht. Jungs sind in der 4.Lebenswoche zu beschneiden und M\u00e4dchen im 10 Jahr Ihres Lebens die Klitoris zu k\u00fcrzen&#8230;.-\u00a0 Wenn es grundlegende Recht gibt, dann h\u00e4tte sich daran jeder zu halten&#8230; Art 5 ist der Persilschein auch f\u00fcr Steinigungen und Todesstrafen.<\/p>\n<p>Und-\u00a0 nun fangen die Katastrophen an<\/p>\n<h3>Teil-\u00a0<span class=\"caps\">III<\/span><\/h3>\n<h4>Artikel 6<\/h4>\n<p>(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht auf Arbeit an, welches das Recht jedes einzelnen auf die M\u00f6glichkeit, seinen Lebensunterhalt durch frei gew\u00e4hlte oder angenommene Arbeit zu verdienen, umfasst, und unternehmen geeignete Schritte zum Schutz dieses Rechts.<\/p>\n<p>(2) Die von einem Vertragsstaat zur vollen Verwirklichung dieses Rechts zu unternehmenden Schritte umfassen fachliche und berufliche Beratung und Ausbildungsprogramme sowie die Festlegung von Grunds\u00e4tzen und Verfahren zur Erzielung einer stetigen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung und einer produktiven Vollbesch\u00e4ftigung unter Bedingungen, welche die politischen und wirtschaftlichen Grundfreiheiten des einzelnen sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Recht auf Arbeit &#8211; eine Unm\u00f6glichkeit, Rechte kann man einklagen, man kann nicht einklagen, da\u00df man Arbeit bekommt. Es einem Menschen zu untersagen zu arbeiten ist ein direktes Todesurteil . Diese Recht kann einem niemand geben. Dieses Recht hat man, das kann einem kein Gesetz geben oder nehmen.<\/p>\n<p>Absatz 2) ist uns\u00e4glich, einfach weil sich daraus eine Pflicht ergibt jeden auch arbeiten zu lassen. . Kurz das Recht auf Arbeit wird hier einklagbar. Was es-\u00a0 in der Form, man hat einen Rechtsanspruch auf eine Arbeitsplatz nicht geben kann. Niemand kann verpflichtet werden jemanden f\u00fcr sich Arbeiten zu lassen. Genauso wenig wie es eine Pflicht geben kann f\u00fcr jemand ohne weiteren Vertrag arbeiten zu-\u00a0 m\u00fcssen.-\u00a0 Artikel 6 geh\u00f6rt aus liberaler Sicht gestrichen.<\/p>\n<h4>Artikel 7<\/h4>\n<p>Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf gerechte und g\u00fcnstige Arbeitsbedingungen an, durch die insbesondere gew\u00e4hrleistet wird<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>ein Arbeitsentgelt, das allen Arbeitnehmern mindestens sichert\n<ol type=\"i\">\n<li>angemessenen Lohn und gleiches Entgelt f\u00fcr gleichwertige Arbeit ohne Unterschied; insbesondere wird gew\u00e4hrleistet, dass Frauen keine ung\u00fcnstigeren Arbeitsbedingungen als M\u00e4nner haben und dass sie f\u00fcr gleiche Arbeit gleiches Entgelt erhalten,<\/li>\n<li>einen angemessenen Lebensunterhalt f\u00fcr sie und ihre Familien in \u00dcbereinstimmung mit diesem Pakt;<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>sichere und gesunde Arbeitsbedingungen;<\/li>\n<li>gleiche M\u00f6glichkeiten f\u00fcr jedermann, in seiner beruflichen T\u00e4tigkeit entsprechend aufzusteigen, wobei keine anderen Gesichtspunkte als Besch\u00e4ftigungsdauer und Bef\u00e4higung ausschlaggebend sein d\u00fcrfen;<\/li>\n<li>Arbeitspausen, Freizeit, eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit, regelm\u00e4\u00dfiger bezahlter Urlaub sowie Verg\u00fctung gesetzlicher Feiertage.\n<p>Es gilt das gleiche wie f\u00fcr Art 6 . Das geh\u00f6rt ersatzlos gestrichen, es gibt keinen Anspruch auf angemessene Bezahlung f\u00fcr welchen Job auch immer Es ist auch v\u00f6llig unm\u00f6glich hier eine Grenze zu ziehen. Was bedeutet angemessen? Niemand wei\u00df es, und man kann es nicht einfach so entscheiden.-\u00a0 2 bedeutet unsicher und-\u00a0 ungesunde Arbeitsbedingungen darf\/soll es nicht geben.Was ist unm\u00f6glich. Wenn jemand im Wald arbeitet und B\u00e4ume f\u00e4llt dann ist das immer gef\u00e4hrlich und unsicher und kann auch sehr ungesung werden.<\/p>\n<p>Gleiche M\u00f6glichkeiten f\u00fcr jedermann, auch eine faktische Unm\u00f6glichkeit. Nicht jeder hat die gleichen M\u00f6glichkeiten, einfach weil erbestimmte Dinge einfach nicht so kann.-\u00a0 Recht auf bezahlten Urlaub, das ist eine massiver Eingriff in die Vertragsfreiheit. 7 gerh\u00f6rt wie 6 ersatzlos entso<\/li>\n<\/ol>\n<h4>Artikel 8<\/h4>\n<p>(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, folgende Rechte zu gew\u00e4hrleisten:<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>das Recht eines jeden, zur F\u00f6rderung und zum Schutz seiner wirtschaftlichen und sozialen Interessen Gewerkschaften zu bilden oder einer Gewerkschaft eigener Wahl allein nach Ma\u00dfgabe ihrer Vorschriften beizutreten. Die Aus\u00fcbung dieses Rechts darf nur solchen Einschr\u00e4nkungen unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit oder der \u00f6ffentlichen Ordnung oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer erforderlich sind;<\/li>\n<li>das Recht der Gewerkschaften, nationale Vereinigungen oder Verb\u00e4nde zu gr\u00fcnden, sowie deren Recht, internationale Gewerkschaftsorganisationen zu bilden oder solchen beizutreten;<\/li>\n<li>das Recht der Gewerkschaften, sich frei zu bet\u00e4tigen, wobei nur solche Einschr\u00e4nkungen zul\u00e4ssig sind, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit oder der \u00f6ffentlichen Ordnung oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer erforderlich sind;<\/li>\n<li>das Streikrecht, soweit es in \u00dcbereinstimmung mit der innerstaatlichen Rechtsordnung ausge\u00fcbt wird.<\/li>\n<\/ol>\n<p>(2) Dieser Artikel schlie\u00dft nicht aus, dass die Aus\u00fcbung dieser Rechte durch Angeh\u00f6rige der Streitkr\u00e4fte, der Polizei oder der \u00f6ffentlichen Verwaltung rechtlichen Einschr\u00e4nkungen unterworfen wird.<\/p>\n<p>(3) Keine Bestimmung dieses Artikels erm\u00e4chtigt die Vertragsstaaten des \u00dcbereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation von 1948 \u00fcber die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechts, gesetzgeberische Ma\u00dfnahmen zu treffen oder Gesetze so anzuwenden, dass die Garantien des oben genannten \u00dcbereinkommens beeintr\u00e4chtigt werden.<\/p>\n<p>Warum Gewerkschaften hier hervorgehoben werden? Es gibt daf\u00fcr nicht einen guten Grund.-\u00a0 Aber woher der Wind weht Streikrecht. Kurz es soll-\u00a0 sanktioniert werden, da\u00df Gewerkschaften erpressen k\u00f6nnen. Auch hier kann man aus liberaler-\u00a0 Sicht nur fordern &#8212;\u00a0 streichen &#8211; ersatzlos.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Artikel 9<\/h4>\n<p>Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Soziale Sicherheit an; diese schlie\u00dft die Sozialversicherung ein.<\/p>\n<p>Geht gar nicht, weil hier andere f\u00fcr jemanden bezahlen m\u00fcssen. Ist ein Vertrag zu Lasten Dritter, ein Unding &#8211; streichen.<\/p>\n<h4>Artikel 10<\/h4>\n<p>Die Vertragsstaaten erkennen an,<\/p>\n<ol>\n<li>dass die Familie als die nat\u00fcrliche Kernzelle der Gesellschaft gr\u00f6\u00dftm\u00f6glichen Schutz und Beistand genie\u00dfen soll, insbesondere im Hinblick auf ihre Gr\u00fcndung und solange sie f\u00fcr die Betreuung und Erziehung unterhaltsberechtigter Kinder verantwortlich ist. Eine Ehe darf nur im freien Einverst\u00e4ndnis der k\u00fcnftigen Ehegatten geschlossen werden;<\/li>\n<li>dass M\u00fctter w\u00e4hrend einer angemessenen Zeit vor und nach der Niederkunft besonderen Schutz genie\u00dfen sollen. W\u00e4hrend dieser Zeit sollen berufst\u00e4tige M\u00fctter bezahlten Urlaub oder Urlaub mit angemessenen Leistungen aus der Sozialen Sicherheit erhalten;<\/li>\n<li>dass Sonderma\u00dfnahmen zum Schutz und Beistand f\u00fcr alle Kinder und Jugendlichen ohne Diskriminierung aufgrund der Abstammung oder aus sonstigen Gr\u00fcnden getroffen werden sollen. Kinder und Jugendliche sollen vor wirtschaftlicher und sozialer Ausbeutung gesch\u00fctzt werden. Ihre Besch\u00e4ftigung mit Arbeiten, die ihrer Moral oder Gesundheit schaden, ihr Leben gef\u00e4hrden oder voraussichtlich ihre normale Entwicklung behindern, soll gesetzlich strafbar sein. Die Staaten sollen ferner Altersgrenzen festsetzen, unterhalb derer die entgeltliche Besch\u00e4ftigung von Kindern gesetzlich verboten und strafbar ist.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Sehr lustig der letzte Satz von 1. Wer will das beurteilen? Das man M\u00fcttern etwas Zeit gibt ist richtig, aber auch hier, nicht auf Kosten von Dritten.<br \/>\nSonderma\u00dfnahmen f\u00fcr Kinder ist ein Witz wenn man sieht was Staaten daruf machen. und BTW auch Schule ist in D eine Zwangsma\u00dfnahme<\/p>\n<p>Fazit von den ganzen Artikeln sind aus liberaler Sicht nur Art 1, Abs 1, Art 2 Abs 2-\u00a0 (nur warum mu\u00df man noch betonen, da\u00df man sich an diese Recht halten mu\u00df?, Art 3. Das ist Alles! Allein schon bei den Grundlagen kann man mehr als 70 % der Text wegwerfen. Man kann sich vorstellen wie viel es bei weiterf\u00fchrenden Gesetzen geben kann.<\/p>\n<p>Demn\u00e4chst befasse ich ich mit Art 11 &#8211; Art 20 und dann noch mit dem Rest bis Art. 31&#8230;.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>habe ich ja auch teilweise f\u00fcr die AfD gemacht. Gesetze und Programme auf liberale Aspekte hin azuklopfen. Das kann ich nat\u00fcrlich auch f\u00fcr die UN-Sachen machen. Gerade weil es ja &#8222;rund&#8220; oder eben auch nicht was diesen Migrationspakt angeht. 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