{"id":7253,"date":"2018-11-09T07:44:43","date_gmt":"2018-11-09T06:44:43","guid":{"rendered":"https:\/\/www.q-software-solutions.de\/blog\/?p=7253"},"modified":"2018-11-09T08:36:00","modified_gmt":"2018-11-09T07:36:00","slug":"uno-sozialpakt-gib-mir-den-rest","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.q-software-solutions.de\/blog\/2018\/11\/uno-sozialpakt-gib-mir-den-rest\/","title":{"rendered":"UNO Sozialpakt &#8211; gib mir den Rest"},"content":{"rendered":"<p>Kommen wir also zu den letzten 11 Artikeln:<\/p>\n<h4>&#8222;Artikel 21<\/h4>\n<p>Der Wirtschafts- und Sozialrat kann der Generalversammlung von Zeit zu Zeit Berichte mit Empfehlungen allgemeiner Art und einer Zusammenfassung der Angaben vorlegen, die er von den Vertragsstaaten und den Sonderorganisationen \u00fcber Ma\u00dfnahmen und Fortschritte hinsichtlich der allgemeinen Beachtung der in diesem Pakt anerkannten Rechte erhalten hat.&#8220;<\/p>\n<p>Wenn man denn Lust hat, kann man nachschauen wie gro\u00df der Schaden schon geworden ist und versuchen ihn noch zu maximieren.<\/p>\n<h4>&#8222;Artikel 22<\/h4>\n<p>Der Wirtschafts- und Sozialrat kann anderen Organen der Vereinten Nationen, ihren Unterorganen und denjenigen Sonderorganisationen, die sich mit technischer Hilfe befassen, alles aus den in diesem Teil erw\u00e4hnten Berichten mitteilen, was diesen Stellen helfen kann, in ihrem jeweiligen Zust\u00e4ndigkeitsbereich \u00fcber die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit internationaler Ma\u00dfnahmen zur wirksamen schrittweisen Durchf\u00fchrung dieses Paktes zu entscheiden.&#8220;<\/p>\n<p>Kurz wir k\u00f6nne beliebig weiter Gelder der Zahler raushauen, f\u00fcr was uns gerade sonst noch so einf\u00e4llt. Hier haben-\u00a0 wir daf\u00fcr ein perfektes Beispiel:-\u00a0https:\/\/www.institut-fuer-menschenrechte.de\/fileadmin\/user_upload\/PDF-Dateien\/Pakte_Konventionen\/ICESCR\/icescr_op1_dt.pdf<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>&#8222;Artikel 23<\/h4>\n<p>Die Vertragsstaaten stimmen \u00fcberein, dass internationale Ma\u00dfnahmen zur Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte u.a. folgendes einschlie\u00dfen: den Abschluss von \u00dcbereinkommen, die Annahme von Empfehlungen, die Gew\u00e4hrung technischer Hilfe sowie die Abhaltung von regionalen und Fachtagungen zu Konsultations- und Studienzwecken in Verbindung mit den betroffenen Regierungen.&#8220;<\/p>\n<p>Wir k\u00f6nnen das auch &#8222;locker&#8220; rechtlich-\u00a0 bindend machen. Trau -schau wem &#8211; siehe Migrations&#8220;pakt&#8220;.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>&#8222;Artikel 24<\/h4>\n<p>Keine Bestimmung dieses Paktes ist so auszulegen, dass sie die Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen und der Satzungen der Sonderorganisationen beschr\u00e4nkt, in denen die jeweiligen Aufgaben der verschiedenen Organe der Vereinten Nationen und der Sonderorganisationen hinsichtlich der in diesem Pakt behandelten Fragen geregelt sind.&#8220;<\/p>\n<p>Egal ob es Widerspr\u00fcche bei uns gibt und egal ob jemand auch dagegen arbeitet, diese Sachen-\u00a0 hier k\u00f6nnen gelten &#8212;\u00a0 oder auch nicht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>&#8222;Artikel 25<\/h4>\n<p>Keine Bestimmung dieses Paktes ist so auszulegen, dass sie das allen V\u00f6lkern innewohnende Recht auf den Genuss und die volle und freie Nutzung ihrer nat\u00fcrlichen Reicht\u00fcmer und Mittel beeintr\u00e4chtigt.&#8220;<\/p>\n<p>Ganz bestimmt doch, denn woher soll wohl das Geld f\u00fcr diese ganze B\u00fcrokratie-\u00a0 kommen.<\/p>\n<p>&#8220;<\/p>\n<h3>Teil V<\/h3>\n<h4>Artikel 26<\/h4>\n<p>(1) Dieser Pakt liegt f\u00fcr alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, f\u00fcr alle Mitglieder einer ihrer Sonderorganisationen, f\u00fcr alle Vertragsstaaten der Satzung des Internationalen Gerichtshofs und f\u00fcr jeden anderen Staat, den die Generalversammlung der Vereinten Nationen einl\u00e4dt, Vertragspartei dieses Paktes zu werden, zur Unterzeichnung auf.<\/p>\n<p>(2) Dieser Pakt bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sind beim Generalsekret\u00e4r der Vereinten Nationen zu hinterlegen.<\/p>\n<p>(3) Dieser Pakt liegt f\u00fcr jeden in Absatz 1 bezeichneten Staat zum Beitritt auf.<\/p>\n<p>(4) Der Beitritt erfolgt durch Hinterlegung einer Beitrittsurkunde beim Generalsekret\u00e4r der Vereinten Nationen.<\/p>\n<p>(5) Der Generalsekret\u00e4r der Vereinten Nationen unterrichtet alle Staaten, die diesen Pakt unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind, von der Hinterlegung jeder Ratifikations- oder Beitrittsurkunde.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Artikel 27<\/h4>\n<p>(1) Dieser Pakt tritt drei Monate nach Hinterlegung der f\u00fcnfunddrei\u00dfigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generalsekret\u00e4r der Vereinten Nationen in Kraft.<\/p>\n<p>(2) F\u00fcr jeden Staat, der nach Hinterlegung der f\u00fcnfunddrei\u00dfigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde diesen Pakt ratifiziert oder ihm beitritt, tritt er drei Monate nach Hinterlegung seiner eigenen Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Artikel 28<\/h4>\n<p>Die Bestimmungen dieses Paktes gelten ohne Einschr\u00e4nkung oder Ausnahme f\u00fcr alle Teile eines Bundesstaates.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Artikel 29<\/h4>\n<p>(1) Jeder Vertragsstaat kann eine \u00c4nderung des Paktes vorschlagen und ihren Wortlaut beim Generalsekret\u00e4r der Vereinten Nationen einreichen. Der Generalsekret\u00e4r \u00fcbermittelt sodann alle \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge den Vertragsstaaten mit der Aufforderung, ihm mitzuteilen, ob sie eine Konferenz der Vertragsstaaten zur Beratung und Abstimmung \u00fcber die Vorschl\u00e4ge bef\u00fcrworten. Bef\u00fcrwortet wenigstens ein Drittel der Vertragsstaaten eine solche Konferenz, so beruft der Generalsekret\u00e4r die Konferenz unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen ein. Jede \u00c4nderung, die von der Mehrheit der auf der Konferenz anwesenden und abstimmenden Vertragsstaaten angenommen wird, ist der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Genehmigung vorzulegen.<\/p>\n<p>(2) Die \u00c4nderungen treten in Kraft, wenn sie von der Generalversammlung der Vereinten Nationen genehmigt und von einer Zweidrittelmehrheit der Vertragsstaaten nach Ma\u00dfgabe der in ihrer Verfassung vorgesehenen Verfahren angenommen worden sind.<\/p>\n<p>(3) Treten die \u00c4nderungen in Kraft, so sind sie f\u00fcr die Vertragsstaaten, die sie angenommen haben, verbindlich, w\u00e4hrend f\u00fcr die anderen Vertragsstaaten weiterhin die Bestimmungen dieses Paktes und alle fr\u00fcher von ihnen angenommenen \u00c4nderungen gelten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Artikel 30<\/h4>\n<p>Unabh\u00e4ngig von den Notifikationen nach Artikel 26 Absatz 5 unterrichtet der Generalsekret\u00e4r der Vereinten Nationen alle in Absatz 1 jenes Artikels bezeichneten Staaten<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>von den Unterzeichnungen, Ratifikationen und Beitritten nach Artikel 26;<\/li>\n<li>vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Paktes nach Artikel 27 und vom Zeitpunkt des Inkrafttretens von \u00c4nderungen nach Artikel 29.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<h4>Artikel 31<\/h4>\n<p>(1) Dieser Pakt, dessen chinesischer, englischer, franz\u00f6sischer, russischer und spanischer Wortlaut gleicherma\u00dfen verbindlich ist, wird im Archiv der Vereinten Nationen hinterlegt.<\/p>\n<p>(2) Der Generalsekret\u00e4r der Vereinten Nationen \u00fcbermittelt allen in Artikel 26 bezeichneten Staaten beglaubigte Abschriften dieses Paktes.<\/p>\n<p>&#8220;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bla bla bla um es &#8222;vom Tisch-\u00a0 zu bekommen&#8220;<\/p>\n<p>Fazit nach 31 Artikeln. Das einzige was man als liberaler uneingeschr\u00e4nkt bef\u00fcrworten kann: :<br \/>\n&#8220;<\/p>\n<h4>Artikel 1<\/h4>\n<p>(1) Alle V\u00f6lker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei \u00fcber ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Das war&#8217;s im Gro\u00dfen und Ganzen. Eine Quote von Gesetz zu Recht 1\/3 : 31-\u00a0 = 1 %.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Verheerend und unglaublich traurig.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kommen wir also zu den letzten 11 Artikeln: &#8222;Artikel 21 Der Wirtschafts- und Sozialrat kann der Generalversammlung von Zeit zu Zeit Berichte mit Empfehlungen allgemeiner Art und einer Zusammenfassung der Angaben vorlegen, die er von den Vertragsstaaten und den Sonderorganisationen \u00fcber Ma\u00dfnahmen und Fortschritte hinsichtlich der allgemeinen Beachtung der in diesem Pakt anerkannten Rechte erhalten [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[20],"tags":[4816,6180,5176],"class_list":["post-7253","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-politik","tag-rechte","tag-uno","tag-was-bleibt"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.q-software-solutions.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7253","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.q-software-solutions.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.q-software-solutions.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.q-software-solutions.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.q-software-solutions.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7253"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.q-software-solutions.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/7253\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.q-software-solutions.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7253"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.q-software-solutions.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=7253"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.q-software-solutions.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=7253"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}