UNO Sozialpakt – gib mir den Rest

Kommen wir also zu den letzten 11 Artikeln: „Artikel 21 Der Wirtschafts- und Sozialrat kann der Generalversammlung von Zeit zu Zeit Berichte mit Empfehlungen allgemeiner Art und einer Zusammenfassung der Angaben vorlegen, die er von den Vertragsstaaten und den Sonderorganisationen über Maßnahmen und Fortschritte hinsichtlich der allgemeinen Beachtung der in diesem Pakt anerkannten Rechte erhalten … UNO Sozialpakt – gib mir den Rest weiterlesen