Altholzverordnung
Contfakt® Anwendungsbeispiel
für die Altholzverordnung

Schon bei der Festlegung des Altholzbegriffs bestanden und bestehen noch immer Defizite. Insbesondere die Lücken bei der rechtlichen Vorgabe von Verwertungsmaßmahmen für Altholz haben in den einzelnen Bundesländern zu zum Teil sehr unterschiedlichen Auslegungen und Regelungen geführt.
In Contfakt® sind alle notwendigen Aspekte und gesetzlichen Regelungen integriert. Automatisch wird auf Besonderheiten hingewiesen und die Einhaltung rechtlicher Vorgaben dadurch vereinfacht.
Bei konkreten Fragen oder für mehr Informationen zu diesen und anderen Themen stehen wir gerne zur Verfügung.