Änderung im Grundgesetz

Ich kann es mir nicht verkneifen, ich finde folgender Paragraph muß umgeschrieben werden:
-§14
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Ich schlage vor die Intentionen und Arbeiten der Politiker gebührend zu beachten, also schwebt mir folgendes vor:
-§14
(2) Eigentum verpfichtet Politiker und deren Handlungsorgane es den Eigentümer weitestmöglich abzunehmen, ein Resteigentum zum Lebenserhalt sollte angestrebt werden, die Höhe des Minimums kann durch Versuch und Irrtum in Form von Gesetzesanpassungen in -§1 Genozid Gesetz (GenG), herausgefunden werden. Artikel 1 des GG steht diesem Paragraphen nicht entgegen.

Aldous Huxly, Ihre/Deine “Schöne neue Welt” ist ein Paradies.

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