So wie hier postuliert https://www.youtube.com/watch?v=2JXrDwtiqQs
Woran macht man es fest?- Festzuhalten bleibt die Maßstäbe für ein Zusammenleben sind sehr unterschiedlich, trotzdem kann man eine- plausible Antwort aus ein paar Sachen ableiten. Wie fast in jedem Fall spielt Eigentum eine Rolle. Wenn man das Recht an sich selbst bejaht ist die Antwort eindeutig, der Westen liegt da trotz aller Einschränkungen mit Abstand weit vorne. Was man im Große und Ganzen diesen Statistiken entnehmen kann:- https://www.heritage.org/index/ranking Es geht eben nicht ohne Eigentum und dem was man erwirtschaftet und wer das für sich ausgeben kann.
Macht man es an gleichem Recht fest (für Alle) auch dann liegt die westliche Art weit vorne, d.h aber nicht, daß es in diesen Ländern keine gesetzliche Ungleichbehandlung gibt. Auch über die Biologie heraus. Siehe dazu unter anderem unser Grundgesetz. Aber auch das führt am Ende auf Eigentum heraus. Wer eben Frauen oder Männern eine niedrigere Stufe zuordnet, billigt die Einschränkungen des Eigentums des benachteiligten Geschlechts.
Wie man auch weiter sehen kann ist Korruption ein weltweites Problem und auch hier geht wieder nur um Eigentum und wie damit umgegangen wird.- http://www.laenderdaten.de/indizes/cpi.aspx
Wenn man das als Maßstab nimmt hat Watson durchaus recht. Dann muß man aber genauso kritisch sehen, wer an diesen Fundamenten gräbt unterminiert diese. Und sorry es gibt inzwischen eine schlechte Tendenz kulturelle Unterschiede auch vor Gericht zu berücksichtigen, und es gibt eine deutliche Bevorzugung von Frauen in der westlichen Rechtssprechung. Das ist schlecht.
Weiterhin gibt es die Tendenzen Gesetze für das eine oder andere aufzuweichen oder speziell zu erlauben. In D z.B ist nur die Pflicht von Männer bei der Bundeswehr in den Gesetzen hervorgehoben und ja die körperliche Unversehrtheit von Jungen wird auch eingeschränkt (siehe:
-§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes
(1)- 1Die– Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll.- 2Dies– gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.)
Für Mädchen/Frauen hingegen:
-§ 226a
Verstümmelung weiblicher Genitalien
(1) Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Interessant wie weit diese Dinge auseinander liegen – oder?
Aber auch kein Wunder denn das letztere wurde 2012 erst festgelegt. Gesetze von:- https://dejure.org/
Auf der einen Seite soll uns eingeredet werden Mann und Frau ist ein „soziales Konstrukt“ aber auf der anderen Seite muß man den biologischen Tatsachen nun mal auch Gesetze zollen….
Watson hat recht in der Hinsicht, daß wir uns auf bestimmte Verhaltensweisen auf keinen Fall einlassen sollten. Denn tun wir es, verschlechtern wir unsere gesamte Situation. Eine Kultur die darauf aus ist Frauen oder Männer zu benachteiligen ist mit gleichem Recht unvereinbar. Und es bedeutet ein Rückschritt in schlimmste menchenverachtende Zeiten. Dieser Weg ist falsch und man sollte ihn nicht betreten…