Kommentare die man nicht verbuddeln sollte oder: Mona fragte, Sascha antwortete

Mona:
Die Partnerwahl per Losverfahren, das ist ja herrlich. Aber was ist, wenn der per Los gezogene Partner mir zu langweilig, zu wenig erregend ist? Darf ich dann nochmal ein Los ziehen? Kann ich dann den öden Partner zurück geben oder muss ich den dann zusätzlich behalten? Fragen über Fragen.
Sascha Tamm schrieb am 6. November 2013 um 08:29 Uhr:

@Mona: Dann sieht der Beziehungstisch ein zweistufiges Verfahren vor: 1. Stufe: Intensive Beratungsgespräche Vertretern des Beziehungstisches, um das Erregunsgsniveau wenigstens auf das zur Reproduktion notwendige Niveau zu heben, eventuell mit der Empfehlung zur Verwendung homöopathischer, in biologischem Anbau gewonnener erregunssteigernder Präparate lokaler Anbieter. 2. Stufe. Zuweisung eines gesellschaftlich adäquaten Zweitpartners durch Mehrheitsbeschluss des Beziehungstisches. Der zugeloste Partner muss allerdings weiter betreut werden. Ansonsten wäre das ein Fall strikt abzulehnender Diskrmininierung aufgrund körperlicher bzw. Verhaltensmerkmale.
Zusätzlich wird, um die Zahl der Zuweisung von Zweitpartnern möglichst niedrig zu halten und die Anreize zur Partnerarbeit mit dem Erstpartner zu stärken, eine Zweitpartnersteuer erhoben.

Ist das eine coole Antwort.

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