Schlagwort-Archive: Ungleichbehandlung

Schuldig durch Beschuldigung – Männer

Ich zweifelte ja schon massiv an der Geltung des -§ 3 GG. Nun wurde eine Frau Lohfink verurteilt wegen Falschaussage. Tenor scheint zu sein: Skandal.

Als diese Frau vor Gericht erschien um Männer zu beschuldigen sie vergewaltigt zu haben war der Tenor: Verschärfung des Sexualstrafrechts – kurz nein bedeutet nein.

Wahrscheinlich Glück, daß der Richter eine Richterin war, ansonsten dürften wir dazu noch über sexistische Richter lesen.-  Es ist sowas von ekelerregend, daß mir dazu nur eins einfällt mögen Sie alle in die Hände des Gewaltmonopols fallen – am besten in Guantanamo. Auch dort gibt es ja kein Recht mehr. Was hier konstruiert wurde ist ganz einfach. Alle Männer sind grundsätzlich schuldig, wenn es um Sex und Gewalt geht. die Beweislast für die Unschuld liegt beim Mann. Bei der Frau genau anders herum, eine Frau ist grundsätzlich mal unschuldig-  wird Sie denn schuldig befunden ist es ein “Skandal”.

Da wir schon so weit gekommen sind, schlage ich vor Penetrationsbeauftragte zu etablieren. Bei sexuelle Kontakten zwischen Mann und Frau sind dann bestimmte Lokalitäten auszusuchen, mit Komplettüberwachung und davor schriftlicher Erklärung, darin erklären die Frauen sie wären mit diesen Kontakten einverstanden – natürlich mit Rückruhfrist, sollte sich-  die Frau innerhalb dieser Frist nicht beschweren gilt der Akt als gesetzlich konform vollzogen.-  Etwaige Ausnahmegenehmigungen für notgeile “Kultur”bereicherer werden in Betracht gezogen, über das Tragen einer Burka oder eine Keuschheitsgürtel kann der vor Ort sitzende Beamte in eigenem Ermessen entscheiden.

Ein Hohn auf jedes Recht – mehr fällt mir nicht mehr dazu ein.

Hier ging es mit Frau Lohfink weiter:

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gescheiterte-revision-im-fall-lohfink-ein-richter-teilt-aus-a-1134069.html#ref=recom-outbrain