Und stolpere über:
„Es entstehen keine unmittelbaren Ausgaben. Die mittelbaren finanziellen Aus- wirkungen sind nicht bezifferbar. Da Notmaßnahmen der EFSF unter strengen Auflagen mit dem Ziel erfolgen, die drohende Zahlungsunfähigkeit der betrof- fenen Staaten dauerhaft abzuwenden, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mit einer Inanspruchnahme der Bundesrepublik Deutschland aus den ausgegebenen Garantien zu rechnen.“
Und weiter unten:
Da die Mittel des EFSM aufgrund der bewilligten Finanz- hilfen nahezu aufgebraucht sind, ist die Maßgabe des bishe- rigen -§ 1 Absatz 2 zu streichen.
Das Gesetz verstößt nicht gegen Vorschriften des Unionsrechts.
Ist das nicht „nett“?
Der Plan ist schon verlogen bei der Vorlage. Da dürfte noch einige „nachkommen“. Ich wünche allen die diesem „Verbrechen“ zustimmen alles Erdenkliche Schlechte. Wie sage Stauffenberg noch vor dem Erschiessungskommando? Es lebe das …. Deutschland. Mögen wir ohne diese Delebets leben.
Ihrer Analyse stimme ich zu, nicht aber Ihren „Rezepten“. Aber es spielt keine Rolle mehr.Nun werden die die 440 Mrd erst mal ausgeben und dann kommt ESFS III
http://klauskastner.blogspot.com/2011/09/endspiel-um-griechenland.html