Wie Viele oder Wenige für eine bestimmte Partei sind

sagt nichts über die Verfassungsmäßigkeit dieser Partei aus. Verbrecherisch wird es, wenn es die Exekutive entscheidet!

Wenn die AfD „gesichert“ rechtsextrem ist muss man das klar belegen und kann sich nicht auf ein „geheimes“ internes Dokument beziehen. Ok, falsch formuliert, man kann es, darf aber nicht sein und jedes Gericht muß das verwerfen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert