https://lepenseur-lepenseur.blogspot.com/2026/03/ein-furwahr-offener-brief.html
https://libertarianism.uk/2026/03/19/trump-iran-and-a-revolution-within-the-ruling-class/
Ich wiederhole noch einmal, das Völkerrecht schützt auch Diktatoren.
Ein Regime, das barbarisch seine eigenen Leute umbringt, sollte nicht so geschützt werden.
Noch einmal dazu chatgpt:
Im Völkerrecht gilt grundsätzlich das Gewaltverbot nach Art. 2 Abs. 4 der Vereinte Nationen-Charta.
Ein Staat darf also keinen anderen Staat militärisch angreifen, auch nicht mit dem Ziel, einen Diktator zu stürzen.
Es gibt nur wenige anerkannte Ausnahmen:
- Selbstverteidigung (Art. 51 UN-Charta)
Wenn ein bewaffneter Angriff vorliegt. - Mandat des UN-Sicherheitsrats
Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta. - Humanitäre Intervention / Responsibility to Protect (R2P)
Politisch diskutiert, aber völkerrechtlich nur dann zulässig, wenn der Sicherheitsrat zustimmt.
Einseitige „Regime-Change“-Interventionen gelten überwiegend als völkerrechtswidrig.
Zusätzlich gilt das Prinzip der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten eines Staates.
Kurz:
Ein Angriff von außen zur Beseitigung eines Diktators ist ohne UN-Mandat völkerrechtswidrig.
Kurz, das Völkerrecht schützt Regime und seien es auch mörderische!
Wie sehen es die Iraner?
https://duckduckgo.com/?q=Iraner+zum+Krieg&t=bravened&ia=web