So schwarz weiß kann ich es nicht sehen.

https://lepenseur-lepenseur.blogspot.com/2026/03/ein-furwahr-offener-brief.html
https://libertarianism.uk/2026/03/19/trump-iran-and-a-revolution-within-the-ruling-class/

Ich wiederhole noch einmal, das Völkerrecht schützt auch Diktatoren.

Ein Regime, das barbarisch seine eigenen Leute umbringt, sollte nicht so geschützt werden.

Noch einmal dazu chatgpt:

Im Völkerrecht gilt grundsätzlich das Gewaltverbot nach Art. 2 Abs. 4 der Vereinte Nationen-Charta.

Ein Staat darf also keinen anderen Staat militärisch angreifen, auch nicht mit dem Ziel, einen Diktator zu stürzen.

Es gibt nur wenige anerkannte Ausnahmen:

  1. Selbstverteidigung (Art. 51 UN-Charta)
    Wenn ein bewaffneter Angriff vorliegt.
  2. Mandat des UN-Sicherheitsrats
    Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta.
  3. Humanitäre Intervention / Responsibility to Protect (R2P)
    Politisch diskutiert, aber völkerrechtlich nur dann zulässig, wenn der Sicherheitsrat zustimmt.
    Einseitige „Regime-Change“-Interventionen gelten überwiegend als völkerrechtswidrig.

Zusätzlich gilt das Prinzip der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten eines Staates.

Kurz:
Ein Angriff von außen zur Beseitigung eines Diktators ist ohne UN-Mandat völkerrechtswidrig.


Kurz, das Völkerrecht schützt Regime und seien es auch mörderische!

Wie sehen es die Iraner?
https://duckduckgo.com/?q=Iraner+zum+Krieg&t=bravened&ia=web





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