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Das deutsche Grundgesetz – Artikel 32

Art. 32

(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes.

(2) Vor dem Abschlusse eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das Land rechtzeitig zu hören.

(3) Soweit die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung mit auswärtigen Staaten Verträge abschließen.

Kann man so machen und ist sinnvoll solange es Staat gibt. Allerdings ist es lächerlich so zu tun als ob nur der Bund “Beziehungen” zu anderne Staaten haben könnte. In einem liberalen Utopia. gäbe es vielleicht noch Grenzen aber Sie wären komplett durchlässig. Wer eben meint in einem anderen Land besser dran zu sein, der geht halt einfach dort hin. Die Anmassung das Staaten alleine ein Recht hätten alles in Ihrem Bereich zu regeln ist eines der ganz großen Probleme und genau diese Probleme führen zu Katastrophen wie den beiden Weltkriegen und anderen Massenermordungen von wem auch immer…