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Es ist mehr als ernüchternd ….
Schlagwort-Archive: Bund
Das deutsche Grundgesetz – Artikel 32
Art. 32
(1) Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes.
(2) Vor dem Abschlusse eines Vertrages, der die besonderen Verhältnisse eines Landes berührt, ist das Land rechtzeitig zu hören.
(3) Soweit die Länder für die Gesetzgebung zuständig sind, können sie mit Zustimmung der Bundesregierung mit auswärtigen Staaten Verträge abschließen.
Kann man so machen und ist sinnvoll solange es Staat gibt. Allerdings ist es lächerlich so zu tun als ob nur der Bund „Beziehungen“ zu anderne Staaten haben könnte. In einem liberalen Utopia. gäbe es vielleicht noch Grenzen aber Sie wären komplett durchlässig. Wer eben meint in einem anderen Land besser dran zu sein, der geht halt einfach dort hin. Die Anmassung das Staaten alleine ein Recht hätten alles in Ihrem Bereich zu regeln ist eines der ganz großen Probleme und genau diese Probleme führen zu Katastrophen wie den beiden Weltkriegen und anderen Massenermordungen von wem auch immer…
Das deutsche Grundgesetz – Artikel 31
Art. 31
Bundesrecht bricht Landesrecht.
Nun das ist ziemlich interessant und bietet sicher jede Menge Stoff sich zu bekriegen. So formuliert bedeutet es aber was in den vorherigen Artikeln steht ist Makulatur. Denn wenn die Länder dies Staatsaufgaben ausführen aber „weisungsgebunden“ arbeiten müssen, dann ist da genau so, als ob die Aufgaben vom Bund direkt ausgeführt werden.
Das deutsche Grundgesetz – Artikel 28
Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/28.html
(1) 1Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen. 2In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. 3Bei Wahlen in Kreisen und Gemeinden sind auch Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen, nach Maßgabe von Recht der Europäischen Gemeinschaft wahlberechtigt und wählbar. 4In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Körperschaft die Gemeindeversammlung treten.
(2) 1Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. 2Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. 3Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung; zu diesen Grundlagen gehört eine den Gemeinden mit Hebesatzrecht zustehende wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle.
(3) Der Bund gewährleistet, daß die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundrechten und den Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entspricht.
Verhältnissmässig klar formuliert, wieder aber die gleichen Einschränkung, Volk hat „Vertretun“ zu haben – das könnte man sich durchaus auch was anderes vorstellen.
Klar das für die eigenen Sachen Steuern erhoben werden dürfen. Warum das aber nicht die Richtung Gemeine – Bund geht, zeigt IMHO eine Tendenz zu Zentralismus, den man – finde ich – leider – auch beobachten kann
3 legt auch noch ziemlich fest, daß der Bund jederzeit auf die Gemeinden einwirken kann
Insgesamt vielleicht eine 4? Was schon eine gute Note für irgendeinen Artikel im GG ist.
Erst jetzt – wird es ein Skandal
Oh weia, jetzt wird es erst „richtig“ böse:
http://www.swr.de/swraktuell/bw/friedrichshafen/neue-vorwuerfe-gegen-pfullendorfer-kaserne-zum-stangentanz-gezwungen/-/id=1542/did=19013910/nid=1542/72zoqs/index.html
Vorher war es nur eine Randnotiz.
Wer war am schnellsten
Der Landeschef von Bremen. Vielleicht fragen Sie sich wobei war er am Schnellsten. Nun bei den Aufstellungen der Kosten für die anscheinend alternativlose Flüchtlingsfrage. 20 Mrd soll es Kosten und der Bund soll gleich mal Geld rausrücken.
Er hat auf eine Weise recht. Der Bund entscheidet den Mist, die Länder dürfen es ausbaden. Soviel zu Politik vor Ort. Trotzdem bezeichnend denn Bremen ist zusammen mit Hamburg das am höchsten verschuldete Bundesland (NRW ist auch irgendwo in der Spitze) – warum wohl seit Ewigkeiten Rot und warum zunehmend Grün. Sie meinen das sei ungerecht? Und Sie meinen BW sei das Gegenbeispiel? Nun wie lange sind nun hier die Grün/Roten dran und wie lang waren Sie es nicht. Auch ein Zufall warum es in Bayern immer noch mit am Besten ist?
Selbst marginal mehr Freiheiten für Bürger und marginal mehr Beachtung von Eigentum, hat schon eine prosperierende Wirkung. Das können SPD-ler und Grüne niemals zugeben. Die werden immer entlang von Linien mit sozial und ökologisch argumentieren. Wirtschaft hat in deren Welt nur Platz um die eigenen Phantastereien bezahlen zu müssen. Selbstverständlich gibt es keine Wahl für Bürger oder Unternehmen wenn man nicht dem Gewaltmonopol in die Hände fallen will.
Es ist so klar und so bezeichnend – und im Endeffekt strohdumm.