„Übertragung der Gesetzgebungsbefugnis vom Reichstag auf die Reichsregierung
Reichsgesetze konnten auch von der Reichsregierung ohne Mitwirkung des Reichstags beschlossen werden. Dies galt auch für verfassungsändernde Gesetze, soweit sie die Verfassungsorgane Reichsregierung und Reichstag nicht aufhoben. Verträge mit auswärtigen Staaten konnten auch ohne die Zustimmung des Reichstags abgeschlossen werden. Der Reichstag konnte aber wie bisher beteiligt werden.[32] Von 993 neuen Gesetzen im Nationalsozialismus wurden freilich nur acht Gesetze vom Reichstag erlassen.[33] Die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz war ursprünglich bis zum 1. April 1937 befristet. Sie wurde zweimal durch den Reichstag befristet verlängert und erstmals am 10. Mai 1943 auf unbestimmte Zeit verlängert.[34] Gleichwohl sollte das Ermächtigungsgesetz echte Gesetzgebungskompetenz auf die Regierung übertragen. Bei C. Schmitt lässt sich nachlesen, dass die liberal-verfassungsstaatliche Trennung von Regierung und Gesetzgebung unerwünscht und auf Dauer zu überwinden war.[35] „
Wer darf in der EU Gesetz initieren und wer nicht?