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Flüchtlingskriminalität – andere Antwort des BKA

“Die von Ihnen zitierten 206.201 Straftaten begangen durch Zuwanderer (Betrachtungszeitraum 2015) stammen aus dem Bundeslagebild 2015 zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung, welches auf Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) basiert.
Die zitierten 142.500 polizeilichen Vorgänge mit tatverdächtigen Zuwanderern (Betrachtungszeitraum 1. Halbjahr 2016) stammen aus den presseoffenen Kernaussagen zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung, welche auf Daten aus der laufenden Fallbearbeitung basieren und somit fortlaufenden Änderungen unterliegen.
Diesen Produkten liegen folglich unterschiedliche Datenbasen zugrunde (eingangsstatistische vs. ausgangsstatistische Zahlen), sodass diese beiden Zahlen nicht ins Verhältnis gesetzt werden können. Auf die diesbezüglichen Erläuterungen in den Vorbemerkungen des Bundeslagebildes 2015 bzw. der Kernaussagen zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung wird hingewiesen.

Belastbare Aussagen sind nur auf Basis der PKS-Zahlen für das jeweilige Betrachtungsjahr (retrograd) möglich. Für das Jahr 2016 wird auf das auf PKS-Daten basierende Bundeslagebild 2016 zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung verwiesen, welches im Laufe des Jahres 2017 veröffentlicht werden wird.”

Nun sitze ich halt noch auf der Frage:

“Die Fallzahlen von Straftaten, begangen durch Zuwanderer , sind
von Januar bis Juni 2016 um 36 % zurückgegangen”

Diese Zahl kann man durch das Lesen des Reports 2/2016 nicht berechnen. Und wie Sie sehen wird hier geschrieben die Zahlen aus 2016 und 2015 sind nicht vergleichbar.-  Warum dann die Zahlen für 2016 überhaupt aufgeführt wurden? Habe ich da BKA nicht gefragt.