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Flüchtlingskriminalität – andere Antwort des BKA

“Die von Ihnen zitierten 206.201 Straftaten begangen durch Zuwanderer (Betrachtungszeitraum 2015) stammen aus dem Bundeslagebild 2015 zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung, welches auf Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) basiert.
Die zitierten 142.500 polizeilichen Vorgänge mit tatverdächtigen Zuwanderern (Betrachtungszeitraum 1. Halbjahr 2016) stammen aus den presseoffenen Kernaussagen zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung, welche auf Daten aus der laufenden Fallbearbeitung basieren und somit fortlaufenden Änderungen unterliegen.
Diesen Produkten liegen folglich unterschiedliche Datenbasen zugrunde (eingangsstatistische vs. ausgangsstatistische Zahlen), sodass diese beiden Zahlen nicht ins Verhältnis gesetzt werden können. Auf die diesbezüglichen Erläuterungen in den Vorbemerkungen des Bundeslagebildes 2015 bzw. der Kernaussagen zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung wird hingewiesen.

Belastbare Aussagen sind nur auf Basis der PKS-Zahlen für das jeweilige Betrachtungsjahr (retrograd) möglich. Für das Jahr 2016 wird auf das auf PKS-Daten basierende Bundeslagebild 2016 zu Kriminalität im Kontext von Zuwanderung verwiesen, welches im Laufe des Jahres 2017 veröffentlicht werden wird.”

Nun sitze ich halt noch auf der Frage:

“Die Fallzahlen von Straftaten, begangen durch Zuwanderer , sind
von Januar bis Juni 2016 um 36 % zurückgegangen”

Diese Zahl kann man durch das Lesen des Reports 2/2016 nicht berechnen. Und wie Sie sehen wird hier geschrieben die Zahlen aus 2016 und 2015 sind nicht vergleichbar.-  Warum dann die Zahlen für 2016 überhaupt aufgeführt wurden? Habe ich da BKA nicht gefragt.

BKA antwortet so

Sehr geehrter Herr Friedrich,

vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundeskriminamalt zum Bundeslagebild “Kriminalität im Kontext von Zuwanderung”.

Die Zahlen sehen folgendermaßen aus:

Fälle 2014: 115.011
Fälle 2015: 206.201 (Zunahme zu 2014: 79%)

Fälle 2016, 1. Halbjahr: 142.500 Fälle (lt. Bericht Rückgang um 36%)

Der Rückgang von 36% bezieht sich nicht auf das Vorjahr 2015 sondern nur auf die Monate Januar – Juni 2016. In diesem Zeitraum sanken die Fallzahlen stetig pro Monat bis hin zu den genannten 36%.

Der Vergleich zu 2015 wird erst im endgültigen Bericht ausgewiesen.

Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben.

Bundeskriminalamt
IZ 35 – Informationsdienst

Ich habe mal gleich zurück gefragt wie das zu verstehen ist und was die 142500 Fälle mit den 206xxx aus dem Vorjahr gemeinsam haben.

Wenn 142500 alle Fälle sind kann-  ich es nur so verstehen. Anfang 2016 wurde der größere Teil der Taten begangen nur einen Rückgang kann ich daran nicht sehen. Mal sehen ob das noch geklärt wird.

 

Habe mal das BKA angeschrieben

wg. https://www.q-software-solutions.de/blog/2016/12/kriminalitaet-von-auslaendern/

Das schrieb ich

Sehr geehrter Damen und-  Herren in 2015 er Bericht (Kriminalität im Kontext von Zuwanderung Bundeslagebild 2015 halten Sie fest:
S. 7 Punkt 3.1.1
“Im Jahr 2015 wurden im Bereich der Allgemeinkri-
minalität (ohne ausländerrechtliche Verstöße)
206.201 (2014: 115.011) Straftaten aufgeklärt
In im Kontext von Zuwanderung 2/2016 schreiben Sie (S 4.)
1.
Die Fallzahlen von Straftaten, begangen durch Zuwanderer , sind
von Januar bis Juni 2016 um 36 % zurückgegangen
Im ersten Halbjahr 2016 wurden 142.500 Fälle im Zusammenhang mit
Straftaten, einschließlich Versuche, registriert, bei denen zumindest ein
Zuwanderer als Tatverdächtiger erfasst wurde.
Wie kommen Sie zu der Aussage in der Überschrift? Welche Zahlen liegen dem Rückgang zugrunde?
In ganz 2015 sollen es rund 206 000 Taten gewesen sein. Im ersten Halbjahr von 142 500 Fällen was auf ein Jahr hochgerechnet run 285 000 Taten ergeben würde. Also hätte man einen Zuwachs von grob 40 %.

Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Dominicus

Etwas kürzer den das BKA gibt einem nur 1000 Zeichen “Raum” …

Mal sehen

Andere Frage warum stelle ich diese Frage aber anscheinend nicht die Zeit wo doch “Journalismus” so wichtig sein soll ?

 

Warum nur in diesem Bereich?

entscheiden Gericht für den Bürger? Der Zyklus geht inzwischen in bestimmt die 3 bis 4 te Runde. Attentat -> Gesetze für mehr Überwachung -> Gericht weist Gesetze wegen zu starken Eingriffen ab

Warum hat kein Gericht über den ESM so entschieden? Warum wurde akzeptiert, das die EU ohne Mitsprache der Bevölkerung (in weiten Teilen) etabliert wurde? Wo sind die Urteile die der EZB eben gesetzwidriges Verhalten bescheinigen und es verbieten die Anleihen von Staaten direkt aufzukaufen?

Wo genau soll ein Unterschied sein ob die EZB diese Anleihen direkt von den Staaten entgegen nimmt oder aber vom Anleihemarkt? Wo ist der vorsichtige Kaufmann bei der Berücksichtigung von Anleihen bei den Banken. Wie kann es sein, daß eine Schuldverschreibung so behandelt wird als sei sie ohne Risiko?