Darüber muß ich mal nachdenken:
https://www.zeit.de/arbeit/2020-07/corona-krise-gastronomie-hotellerie-entschaedigungsklage-cynthia-barcomi-gerhard-koch?utm_source=pocket-newtab-global-de-DE
Es war ja ein Berufsverbot, was eigentlich nach dem GG zumindest problematisch ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html
Alledings gibt es natürlich einen Ausweg:
„Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.“ (ebenda)
Kurz man ist frei einen Beruf auszuüben wenn es Bürokratenn nicht verbieten.
Rein prinzipiell wünschte ich mir das BVerfG, würde zugunsten der Kläger entscheiden, das könnte zumindest klar rüber bringen, daß der Staat nicht beliebig in die wirtschaftliche Tätigkeit eingreifen darf.
Ich gehe aber davon aus, daß es abgelehnt wird. Wahrscheinich aufgrund von: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html
Abs 2
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Es wäre trotzdem wünschenswert die Richte würden der staatlichen Willkür einen Riegel vorschieben. Gut ich weiß wir sind in D einem Land in dem viele Bürger staatliche Willkür als „gerecht“ ansehen ….