Schlagwort-Archive: Vorrang Gesetze

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 31

Art. 31

Bundesrecht bricht Landesrecht.

Nun das ist ziemlich interessant und bietet sicher jede Menge Stoff sich zu bekriegen. So formuliert bedeutet es aber was in den vorherigen Artikeln steht ist Makulatur. Denn wenn die Länder dies Staatsaufgaben ausführen aber “weisungsgebunden” arbeiten müssen, dann ist da genau so, als ob die Aufgaben vom Bund direkt ausgeführt werden.