Die dicksten Hämmer des ESM

Ich habe den ESM gelesen und nenne nur einige sehr fragwürdige Punkte:
-§10 (1) Der Gouverneursrat überprüft das maximale Darlehensvolumen und die Angemessenheit des genehmigten Stammkapitals des ESM …. Er kann beschließen, das genehmigt Stammkapital zu verändern und Artikel 8 ..

Der Gouverneursrat ist nicht gewählt kann aber beliebig festlegen, daß Länder über die 700 Mr hinaus Kapital “nachschiessen dürfen”

Alles in -§32 ist m.E. völlig inakzeptabel.
ich zitiere nur Absatz (3)
Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und und in wessen Besitz sich sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art, es sein denn, der ESM verzichtet für das Gerichtsverfahren oder in den Klauseln eines Vertrages, etwas in der Dokumentation der Finanzininstrumente, ausdrücklich auf seine Immunität.

Hier ist Exekutive und Jurisdiktion in einer Hand und diese Exekutive wurde nicht gewählt. Was daran “in Ordnung” sein könnte, erschließt sich mir nicht.

in (4) geht es sogar noch weiter:
… Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs, durch vollziehende, gerichtliche, administrative und gesetzgeberische Maßnahmen.

Kurz um der ESM steht außerhalb jedes Gesetzes, kontrolliert sich selber und jede Einmischung von außen soll illegitim sein. Das ist so jenseits von jedem Recht, daß einem dazu nichts mehr einfällt.

Alle andere ist m.E. nur Makulatur. Fakt ist hier wird etwas außerhalb jedweger Kontrolle geschaffen. Kontrolliert von nicht gewählten sondern bestimmten Mitgliedern des “Gouverneurrates”. Das  nennt man Absolutismus die können es auch exekutierte Diktatur nennen.  Das da irgend ein Abgeordneter zustimmen kann ist mir völlig unverständlich.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert