Sensation: Urfassung des GG gefunden

ob Sie es glauben oder nicht. Dem Blogautor ist auf mysteriöseste Weise die Urfassung des GG in die Hände gefallen. Dazu muß man eben anmerken, in der Urfassung wurde Deutsch geschrieben, in der derzeit veröffentlichten Variant der politische Dialekt. Sie wissen das dort viele Worte anders gebraucht, verwendet werden. Manche Worte bedeuten auch das genaue Gegenteil so z.B. Krieg und Frieden. Da zur Zeit des Entstehens des GG gerade mal die NSDAP den Bach runterging (mit ihr das ganze Land) und reichlich Männer und Frauen im Krieg ermordet wurden. Sei es von den eigenen Leuten oder den damaligen Guten (Stichwort Kollateralschaden). Auch war es nicht ganz so einfach als Nazi ganz ungeschoren von einem Posten auf den nächsten zu kommen. Zur Erleichterung fielen da jemanden die Persilscheine ein, war man halt ein Wissenschaftler unter den Nazis war auch das egal die Siegermächte hatten keine Probleme damit sich diese Wissenschaftler zu krallen und deren Wissen für Ihre Zweche zu (miß)brauchen.

Wie auch immer ich Stelle mal in loser Folge die mir vorliegende Grundfassung vor.

Fangen wir an mit -§1 GG. In der Urfassung steht

(1) Die Würde des Menschen ist durch staatliche Angestellte jederzeit antastbar

(2) Bei der letzten Schlachterei gab es eine zu große Sauerei, daher müssen wir da irgendetwas mit Frieden einbauen.

(3) Leider sind wir aufgeflogen, wir konnten zwar unsere Gesetze zur Rassenhygiene etc aufschreiben und druchbringen, wir haben es geschafft die Jusitz gleichzuschalten und mit Leuten der richtigen Gesinnung besetzen können. Da müssen wir jetzt so tun als ob es diesmal ganz anders wird.

Daraus wurde in der verabschiedeten Fassung

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Sie sehen die Anweisungen wurden auf typisch politische Weise umgesetzt.

Orginal und veröffentlicht (-§2 GG)

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Das ist halt ein Persilschein sich auf welche Weise auch immer an der eigenen Bevölkerung zu vergehen. Die verfassungsmäßige Ordnung kann man jederzeit ändern und das Sittengesetz existiert nicht. Das sind einfach ungeschriebene Regeln. Also was sollte einen da begrenzen? Recht auf freie Entfaltung, kann man ja schreiben, aber hey der Ausweg ist immer noch Sittengesetz. Aufgrund dessen waren eben die Strafen für Homosexuelle, total gedeckt. Man konnte sich ja auf “Sittengesetz” beziehen.

Absatz 2 bezieht sich klar auf -§1 der gefunden Originalfassung. Fakt ist Freiheit kann einem jederzeit entzogen werden. Für bestimmte Dinge ein Gesetz festschreiben ist doch gar kein Problem. Man kann da auch einfach auf zweifache Weise jemanden “verurteilen”. Man verabschiedet ein Gesetz und bezieht sich auf Sitten (das es in Gesetzform einfach nicht gibt) In’s Gesetz schreibt man rein:
Wer das und das macht, begeht ein Verbrechen. Fertig ist die Begründung jemanden die Freiheit zu entziehen.

Ich meine man muß
sich mal überlegen. Staatliche Angestellte schreiben die Gesetze, staatliche Angestellte entscheiden über Gesetze und bekommen immer einen Ermessenspielraum. Und dass mit der Sitte, wer wollte da etwas gegen machen können? Es wird behauptet es sei gegen die Sitte Drogen zu konsumieren und fertig ist schon die Möglichkeit jemanden dafür einzusperren oder umzubringen.

Zur Recht auf Leben nur ein Gegenbeispiel, Steuern. Bezahlen Sie ihre Steuern nicht kann das Ihren Tod nach sich ziehen. Das läuft so. Sie verweigern die Zahlung, dann kommt irgendwann die Polizei, Sie widersetzen sich dem Eindringen in Ihr Haus, dann kommen mehr Polizisten oder Spezialkräfte. Sie wehren sich mit Waffen, dann kommt ein SEK mit einem Scharfschützen. Sie wehren sich weiter und werden gezielt ermordet (das nennt sich in Juristendeutsch “finaler Rettungsschuß” Warum? Weil Sie sich weigerten Steuern zu bezahlen ! Wird Ihnen gegen staatliche Angestellte Notwehr zugestanden? Wenn ein Polizist Ihnen ein Papier vorweist auf dem steht. “Der Überbringer hat das Recht ihr Haus zu betreten”, dann gibt es keine “Notwehr” bedroht Sie ein Polizist im Dienst im Haus mit einer Waffe – dann haben Sie kein Recht auf
Notwehr. Fakt ist geben Sie den staatlichen Angestellten nicht nach, werden diese nach und nach ermächtigt Sie zu ermorden.

Da es so weit nicht kommt ist ganz einfach. Keiner legt es darauf an. Man bezahlt halt eben – zähneknirschend oder eben erfreut. Eine rechtliche Grundlage für Steuern gibt es nicht. Für Raub gibt es auch keine rechtliche Grundlage. Es gibt Gesetze- das ist unzweifelhaft und diese gelten sehr selektiv und vor allem gelten nicht die gleichen Gesetze für Leute wie Sie und mich und Angestellte des Staates. Steuern sind Raub. Würde jemand Privates in Ihr Haus kommen und sagen. Geld oder Leben wäre es Raub, das wird über das STGB geregelt mach das ein staatlicher Angestellter ist es “Vollzug”. Wahlmöglichkeit für Sie?
Im ersten Fall können/dürfen Sie sich wehren im zweiten nicht. Ergebnis im Extremfall siehe den Absatz oben.

Wenn Sie an manchen Stellen Satire vermuten, dürft es sich um einen korrekten Eindruck handeln. Bei manchen Konsequenzen handelt es sich leider nicht um Satire.

Das es insgesamt noch geregelt zugeht, speziell natürlich wenn der Staat nicht involviert ist liegt in der Natur der Sache. Streiten Sie sich mit jemand anders kann ein Dritter natürlich neutral sein. Geht es aber um Sie und Staat, gibt es in D keine Neutralität mehr. Der Staat setzt also die Regeln und die Schiedsrichter fest. Es wird ja immer so getan als gäbe es eine Gewaltentrennung. Einer Überprüfung hält diese Behauptung nicht stand. Exekutive und Judikative werden vom Staat bezahlt. Punkt.

In loser Folge werde ich weitere “Original”varianten hier veröffentlichen. Wer meint grobe Fehler gefunden zu haben kann sich gerne in den Kommentaren dazu äußern.

Wer mag kann es ja auch hiermit vergleichen: http://www.verfassungen.de/de/de33-45/verf33.htm
Und was dann daraus gemacht wurde: http://www.verfassungen.de/de/de33-45/ermaechtigungsgesetz33.htm

Bei uns läuft es so, man definiert einfach was unsere angebliche Demokratie gefärdet und dann beschliesst man ein Gesetz es zu erhalten indem man Teile einfach abschafft. Und was ist mit http://dejure.org/gesetze/GG/146.html. Ach egal, braucht man nicht. Unsere Demokratie ist maximal eine Anscheinsdemokratie, die Macht geht garantiert nicht vom Volks aus….

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert