Staatsaufgabe(n)

Wie man diesem Blog unzweifelhaft entnehmen kann halt ich von Staat nur in einem begrenzten Bereich etwas. Bisher hatte ich mich an den liberalen Grundsätzen orientiert, die Staatsaufgaben dort sind (IMHO)

  1. Innere/Äußere Sicherheit
  2. Eigentumsschutz
  3. Gerichtsbarkeit

Ich denke inzwischen kann man es durchaus noch abspecken. Und zwar in den Oberbegriff Friedenssicherung, d.h. ein Staat muß m.E. in der Lage sein Frieden waren/schaffen zu können. Das Kuriosa daran Frieden schaffen geht nur wenn man gegen Friedensstörer mit Gewalt vorgehen kann (oder mit List) oder sie irgendwie anders an den Ausführungen Ihrer Tat hindern kann. So ist die Polizei ein Instrument der Gewalt, was solange gut ist, solange diese nicht übergriffig wird. Hier befürchte ich in näherer Zukunft eine Verschlechterung (BTW).

Eigentumsschutz ist in unsere eng besiedelten Ländern auch ein Teil der Friedenssicherung – nur wo es Raum und ähnliches im Überfluss gibt, braucht es viel weniger Eigentumsschutz, man kann ja ausweichen. Ich denke das war/ist ein Merkmal für div. Kulturen die durch die westliche ausgelöscht oder zumindest massiv bedrängt worden sind. Zwar war sicher auch den Indianern der Unterschied zwischen mein und dein geläufig, und Kriegszüge – um Frauen und Tiere zu bekommen zeigen ja das man schon wußte, was man tat war falsch. Bei den Aborigines gab es ja jede Menge Tabus aber keine Kultur des Mein/Dein wie in der westlichen. Ich sehe derzeit nicht wie der begrenzte Raum den wie im Westen so haben anders als durch Eigentum gesichert werden kann.

Nun zu Gerichtsbarkeit. Ich habe bis vor kurzem die Begriffe positives und überpositives Recht nicht gekannt. Lehne für mich aber positives Recht eher ab. Nur weil Menschen beschliessen etwas sei Recht, wird es kein Recht. Aber ich habe direkt auch Ausnahmen im Kopf. So z.B. die StVo die sich ja einfach nicht aus “natürlichen” Rechten ergibt. So muß man positives Recht m.E. immer prüfen. Gibt es einseitige Bevorzugungen? Wenn ja ist es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kein Recht. Ich sehe heute nicht mehr ein warum Gerichtsbarkeit durch staatliche Angestellte zu erfolgen hat. Und das positives Recht IMHO sehr problematisch ist, sehe ich natürlich jedes heutige Gesetz als sehr problematisch an. Ich denke, das was Verbrechen ist, ist relative klar. Was aber heute noch so als Verbrechen behandelt wird ist größtenteils nur noch Gesetz aber kein Recht mehr. So z.B. der – Verbot von Handel mit “harten Drogen”. Es gibt kein – Recht irgendwem vorzuschreiben was er zu sich nehmen darf und – was nicht. Das Waffenrecht ist ebenfalls kein Recht da ein übergeordnetes Recht. das Recht am eigenen Leben dem vorgeht. Jeder der sich nichts hat zuschulden kommen lassen mit Waffengebrauch hat das Recht sich selbst zu verteidigen und den schwächeren helfen nur Waffen die den Stärkeren Paroli bieten können. Daher hat jeder das Recht sich auch mit Waffen zu verteidigen. Das ist in D verboten und daher kein Recht, es ist nur positives Recht oder aber einfach nur ein Gesetz.

Gesetze von Menschen erdacht und gesetzt gegen die grundlegenden Rechte eines Menschen sind kein Recht. Recht bedeutet einen Ausgleich zu schaffen zwischen demjenigen der Recht verletzt und dessen Rechte verletzt wurden. Gesetze die einen Verletze über Gebühr benachteiligen sind schlecht. Was über Gebühr ist, ist IMHO eine pol. Diskussion die man aber nicht alleine den staatlichen Angestellten überlassen darf. Sowieso sehe ich in der Bevorzugung der staatlichen Angestellten eine massive Verletzung von Recht. Diese sind absolut keine “besseren” Menschen, das sie soviel zu entscheiden und Spielraum haben ist falsch. Die staatliche Willkür muß durch Private begrenzt werden, sonst kommt dabei etwas heraus was wir heute sind keine Demokratie sondern eine Herrschaft der Staatsangestellten. Das ist falsch.

 

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