Meine (liberale) Bewertung des gestrigen Urteils des BVerG über Sterbehilfe

Gestern war ich mir noch recht unsicher und hatte irgendwie ein Gefühlt es sei nicht richtig. Es gab aber auf FB eine Diskussion, daß es falsch wäre weil die Menschenwürde verletzt würde. Wie man ja von mir schon erfahren konnte, habe ich keine Ahnung was Würde eigentlich ist. (siehe z.B. https://www.youtube.com/watch?v=KhmeZG4eLzs&t=2532s). Ich fand auch Definitionsversuche auf Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Menschenw%C3%BCrde

Weiterhin meinte jemand dazu auf FB das hier (siehe: https://www.facebook.com/permalink.php?story_fbid=793701281142981&id=100015093497279)
Zitat: “”Also ganz allgemein. Der Begriff der Würde geht auf die christliche Tradition zurück, nach der der Mensch Ebenbild Gottes sei. Damit ist gemeint, dass er über alles in der Welt hinausragt -> Transzendenz.

Dieses “Herausragen” stellt ihn in seiner Wertigkeit außerhalb jeglichen Bezugsrahmen. Anders gesagt: Zwei Menschen sind nicht mehr wert als ein Mensch, der Mensch ist nämlich nicht im Wert bemessbar.

Daraus folgt, dass kein Mensch einen Menschen als Objekt, also funktional behandeln darf, sondern immer personal. Daraus hat sich dann nebenbei der Begriff der Menschenrechte, die Abschaffung von Sklaverei, etc. ergeben.

Das oberste und grundsätzliche Recht ist das auf Leben. Und wenn man über dieses bei Menschen nicht verfügen darf, ganz allgemein, dann natürlich auch nicht über das eigene. Erfindet man Bedingungen unter denen das Töten von Menschen, z.B. sich selbst, erlaubt wäre, dann wären diese Bedingungen funktionen, die über der Würde stünden, diese also antasten würden. Das ist nach Art. 1 GG ausgeschlossen.

Wie gesagt, ich bin kein Deutschlehrer, andere mögen das besser erklären können, aber soweit in aller Kürze sollte das genügen.”

Dazu habe ich geschrieben diese Definition kann nicht die juristisch sein, der Eintrag bei Wikipedia legt es nahe. Das BVerfg sieht das auch so wie ich:
“Die selbstbestimmte Verfügung über das eigene Leben”, so formuliert das Gericht nicht ohne Pathos, sei ein, “wenngleich letzter, Ausdruck von Würde”. Und die Würde des Menschen, das steht ganz am Anfang des Grundgesetzes, ist unantastbar. ”

Es gibt keine gesetzliche Definition wa Würde umfasst. Weiterhin es gibt kein Gesetze im StGB was Selbsmord/Selbsttötung unter Strafe stellt. Die Würde des Menschen ist auch nicht etwas, was nach dem Tod aufhört, es geht darüber hinaus. Sonst könnte man, wenn man wollte mit Toten machen was man wollte. Bei der Definition des FB Teilnehmers habe ich gleich aufgezeigt, daß speziell Art 12 a dem sofort widersprechen würde. Den dort können Männer zum “Dienst” an der Waffe verdonnert werden, und damit natürlich auch dazu in einen Krieg ziehen zu müssen und dort wird nun mal getötet oder auch gemordet.

Kurz die Würde des Menschen wird durch Sterbehilfe nicht aufgehoben.

Ich muß also anders heran gehen und das tue ich. Und wir kommen wieder auf Eigentumsrechte. Es ist immer klar, daß ein Mensch sich selber gehört. So gibt es trotzdem Gesetze die mir verbieten mit mir zu machten was ich will (Gesetze zur Bestrafung des Besitzes und des Verbrauches von Drogen), es gibt aber kein Gesetz was die Selbsttötung verbietet und mein Eigentumsrecht wird davon sowieso nicht berührt, den auch das ist unabhängig davon ob es gegen einen bestimmten Gebraucht oder Besitz eines Gutes spricht. Wenn ich 1 g Drogen habe, und es erworben haben ist es mein Eigentum, und ich werde ja für den Besitz dieser Droge als Eigentum bestraft. Das ändert aber am Konstrukt Eigentum nicht, dies Droge gehört mir. So gehöre ich auch mir selber.

Da ich mir selber gehöre und es sicherlich nicht gegen meine Würde verstößt mich selber umzubringen, ist es also für mich legitim mich selbst umbringen zu können. Wie ich dabei vorgehe ist mir überlassen, ich kann es unter Ignoranz der Rechte von anderen machen, indem ich z.B vor ein Auto oder Zug springe ich kann es aber auch unter Achtung der Rechte Anderer machen und so kann ich jemanden schon bitten mir ein Getränk zuzubereiten, was mich töten wird. Was ich nicht verlangen kann und darf ist, daß mir derjenige das auch einflößt oder das man jemanden dazu zwingen könnte es zu tun. Was unter Strafe gestellt wurde, war das zur Verfügung stellen von diesem Getränk (gewohnheitsmäßig). Das wurde vom Gericht verworfen.

Als liberaler muß ich das respektieren und kann mich mit dem auch identifizieren. Das Recht am eigenen Leben wurde hier klar vom Gericht bestätigt. Es werden auch keine andren Rechte von irgendjemanden beschnitten. Damit ist es ein ausgesprochen liberales Urteil. Etwas was man vom BVerfG schon lange nicht gelesen hat. Es zeigt aber auch die Politiker haben wieder mal Mist gebaut. Der Paragraph wurde als nichtig erklärt, d.h. wäre ein Urteil aufgrund dieses Paragraphen gesprochen werden, wäre die Regierung verpflichtet den Schaden zu tragen.

Es wirft m.E. ein ganz schlechtes Licht auf die Gesetzgebungskompetenz des Parlaments. Alle Mittel des Staates stehen denen zur Verfügung, dann wird aber was entschieden was von Grund auf ungültig war!

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