Schlagwort-Archive: Gleichstellung

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 3

https://dejure.org/gesetze/GG/3.html

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) 1Männer und Frauen sind gleichberechtigt. 2Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) 1Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. 2Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Zu Absatz 1: Gleichheit vor dem Gesetz, das verdient eine 1. So sollte es sen

Absatz 2 ist redundant Männer und Frauen sind Menschen also steht könnte man auch schreiben Menschen sind gleichberechtigt. Was auch nur die Gleichheit bekundet. Fakt ist aber es gibt in GG einen direkten Gegensatz zu dem Satz. Nämlich: Art 12 a. Dort steht:

(1) Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.”

Kurz 12 a steht im direkten Gegensatz zu Abs 2 Satz 1.

Selbst auf der Wikipedia wird das festgehalten: https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_12a_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland

Durchsetzung der Gleichberechtigung fördern hat mit Recht nicht mehr so viel zu tun. Wo Männer und Frauen unterschiedlich behandelt werden muß es wirklich triftige Gründe geben. So ist z.B. ein Mutterschutz für einen Mann unzutreffend

Absatz 3 soll die Privatsphäre der Menschen schützen. Was inzwischen daraus geworden ist, kann einen nur beschämen. Weiterhin, gibt es inzwischen jede Menge Gesetze die Frauen faktisch bevorteilen. Man denke über die Entscheide beim Sorgerecht, man denke an häusliche Gewalt etc.

Es wäre gut wenn Absatz 3 gelte, nur tut er es nicht und daher täte man auch gut daran diesen zu streichen. Wir kämen im Endeffekt zu:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, was auch liberaler Sicht übrig bliebe.

Jedes Gesetz was entweder  Männer oder Frauen bevorzugt steht im direkten Gegensatz dazu und steht auch nur zum Gegensatz zu Abs 3.

Unsere Staatsangestellten machen daraus: https://www.lpb-bw.de/frauenquote_gesetz.html. Es wird so getan als ob eine Quotenregelung mit dem GG konform gehen könnte…..

Man lese mal den Eintrag in der Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Frauenquote

Ich zitieren: “Frauenquote und allgemein Geschlechterquote oder Genderquote bezeichnet eine geschlechterbezogene Quotenregelung bei der Besetzung von Gremien oder Stellen. Der angestrebte Zweck der Frauenquote ist die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Kultur.”Gleichstellung nicht gleiches Recht! Gleichstellung ist mit gleichem Recht unvereinbar. Somit ist jede Quote aus welchem Grund auch immer, ein Gegensatz zum GG. Solange es einer Frau nicht verboten ist, auch alle  Arbeiten von Männern zu erledigen und vs ist alles in Ordnung. Sobald es eine Quote gibt ist Absatz 3 verletzt.

Weiterhin, gilt die Gleichbehandlung für das Gesetz. Es wäre auch immer noch in Ordnung wenn eine Firma von sich aus sagt. Ich beschäftige nur Männer  oder wir beschäftigen nur Frauen. Das Gesetz wird auch auf private Beziehungen angewandt, wo es nichts verloren hat. Es ist das Recht eines Verbraucher zu diskriminieren !

Wir wissen immer noch nicht viel mehr über Rechte. Sondern nur zwei. Körperliche Unversehrtheit und Gleichberechtigung….

Was aus Gleichstellung wird: https://www.spiegel.de/karriere/angela-merkel-kritisiert-unternehmen-fuer-frauenquote-verweigerungshaltung-a-1267834.html

Dikatur der Politiker. Und es fällt massiv auf. Hier haben wir eine spezielles Recht für spezielle Frauen in speziellen Unternehmen. Also ein Spezialspezial-“recht”. Und damit nicht mehr “gleiches Recht für Alle”