Weit sind wir gekommen

in unsere neuen Faschismus der sich als Antifaschismus definiert. Für wollen wieder bei der Gesinnungsjustiz landen. Tja liebe Mörder gebt gut acht, daß ihr nicht mehr aus Haß mordet. Seit besonders vorsichtig wenn ihr auf Ausländer und Frauen trefft. Das macht sich dann als Hasskriminalität noch viel schlimmer. Zwar bleibt tot tot aber hey wenn Ihr es ohne fremdenfeindlichen Hintergrund macht – ist das immer noch “besser”.

Ich zitiere von dem genannten Link nur den ersten Satz: “Sein Anliegen ist zweifellos ehrenhaft. “
Es zählt der gute Wille, jedenfalls für unsere Delebets und staatlich engagierte und Angestellte Gesetzes”hüter…” Für alle anderen reicht ist es nicht nur der böse Wille sondern auch noch die Gesinnung. Ich schätze die Urteilsfindung wird dadurch ungemein erleichtert.

Ich finde nur noch man müsste die Gerichte insgesamt noch etwas anders benennen um klar zu machen das vor dem Gesetz keiner mehr gleich ist. Wie wäre es mit “Stelle zur Behandlung unerwünschter Handlungen”?

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