Lesebrief an die BNN

Habe ich heute verschickt:

Sehr geehrter Damen und Herren, Herr Christopher Töngi kommentierte in den BNN vom 30.3.2016 Nr 73 S. 2,
“Gewinner mit blauem Auge” am Ende so:
“Auch Apple präsentierte sich nicht von seiner besten Seite. Zuerst stellte sich der US-Konzern als Datenschützer da, und zimmerte dann nach und nach an einer PR- Kampagne. Dass es sich in dem Fall um das Handy eines Terroristen ging, wurde dabei anscheinend einfach ausgeblendet.”

Es ist schon allein zweifelhaft Datenschutz so lächerlich zu machen. Schlimmer ist allerdings die
gezeigte Unkenntnis oder Unterschlagung-  der Straßprrozeßordnung, speziell im Fall von Herrn Töngi -§136 Absatz 1.

Der lautet nämlich:
“(1) Bei Beginn der ersten Vernehmung ist dem Beschuldigten zu eröffnen, welche Tat ihm zu Last gelegt wird und welche Strafvorschriften in Betracht kommen. Er ist darauf hinzuweisen, daß es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen und jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu wählenden Verteidiger zu befragen. ”

Was anders als dieses Recht hat der Verdächtige für sich in Anspruch genommen?-  Dieser Kommentar wirft ein sehr schlechtes Licht auf das Rechtsverständnis in einem Rechtsstaat. Es ist völlig egal was dem Angeklagten vorgeworfen wird! Diese Recht stehen jedem zu. Offensichtlich findet Herr Töngi, gewisse Rechte kann man einem “großen Besseren” ruhig opfern….

Mit freundlichen Grüssen
Friedrich Dominicus

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert