in den BNN vom 08.05.2018
Ich weise die Bemerkungen von Herrn Markus Grabitz als unhaltbar zurück.
In den BNN vom 8.5.2018 findet sich folgende Passage auf der Seite 1 einem Kommentar von Herrn Grabiz.
“Als Demokrat … muß man .. akzeptieren, dass dort eine Vielzahl von Extremisten sitzen …”
Anmerkung von mir, mit dort ist das EU Parlament gemeint. Nur geht es so weiter:
“Mit einer Sperrklausel geht es ja nicht darum, diese Kräfte außen vor zu lassen”
Nun, Herr Grabitz wenn es darum nicht geht, warum dann eine Sperrklausel, die die Hürden für den Einzug höher legt?
Herr Grabitz schreibt weiter:
“Es gilt vielmehr dafür zu sorgen, dass die europäische Volksvertretung arbeitsfähig bleibt”
Nun Herr Grabitz, hat das Parlament während der letzten Jahre nicht getagt und Gesetze verabschiedet? Doch haben Sie und zwar mehr als Hundertfach.
Was Sie hier kommentieren, entbehrt jeder Grundlage und es beinhaltet offensichtliche Lügen. Erst einmal behindert es den Einzug von kleineren Parteien (so wie der PDV) und zweites Mal war durch die “Fraktionslosen” – wie Sie es nennen – das Parlament in seiner Arbeitsfähigkeit nicht eingeschränkt. Zwei direkte Lügen in 2 Sätzen Ihres Kommentars.
Bestärkt werden wir da durch Ihren Abschusssatz:
“Da kann man es nicht hinnehmen, wenn sich eine Gruppe von zunehmend mehr Fraktionslosen bildet, die sich der parlamentarischen Arbeit weitgehend verweigert”
Doch genau das haben Sie hinzunehmen, denn wahrscheinlich sind es die Leute leid, von der EU “regiert” zu werden. Weiterhin scheint Herr Grabitz nicht sonderlich bewandert zu sein, was die Wichtigkeit des Parlaments angeht. Nun als Journalist sollten Sie zumindest in der Lage sein, diese Antwort für sich finden zu können, und er sollte auch in der Lage sein, es Lesern vermitteln zu können.
Wir stellen abschließend fest. Er lügt in zwei aufeinander folgenden Sätzen:
1) Eine Sperrklausel ist natürlich ein Hindernis, um “Kräfte” vom Parlament fern zu halten.
2) Das EU-Parlament war in der letzten Periode durchaus in der Lage, Gesetze (zumindest) zu verabschieden.
Warum dort zumindest zu verabschieden steht, kann jeder herausfinden, der sich mit dem Gesetzgebungsverfahren der EU beschäftigt.