Maximal-Rant über die UNO-Menschenrechte

Den ganzen Schmarrn mit tatsächlichen Rechten und erfundenen kann man hier nachschauen:

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


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Der Teufel lacht sich dabei garantiert einen ins Fäustchen. Denn der Weg in die Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert und die Meisten verstehen durchaus nicht, daß es eben keine beliebigen Rechte gibt. Und schon gar nicht,daß diese Rechte durch Moden geändert werde können. Fakt ist die Recht die dort teiilweise stehen sind nicht einklagbar.
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Sie sind sowieso in zu vielen Teilen zutiefst asozial. Das wirklich wichtige Recht an Eigentum wird erst in Artikel 17 erwähnt:

Eigentum


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Der absolute Fun Absatz: “(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.”
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willkürlich, Gibt es Gesetze ist es natürlich nicht mehr willkürlich. Das ist so ein RiesenMist, mistiger ist fast nicht möglich. Es ist im Grunde der Persilschein für jede Enteignung. Gesetz was sag, niemand darf mehr als ein Haus besitzen – gedeckt. Gesetz was sagt niemand darf mehr als 250 000 € verdienne “gedeckt”. Gesetz was sagt jedes Erbe wird zu 100 % versteuert – gedeckt und so geht es schier endlos weiter.
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Nach “soziale Teilhabe” und anderen grottenschlechten Mist.
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MIt den Menschenrechten ist JEDER Eingriff gegen Eigentum durchaus legitimiert !

Konnte dann nicht mehr an mich halten (hatte auch keine Lust dazu)

Und richtig elend wird es hier:
“Artikel 29
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(1) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
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(2) Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
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(3) Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.”
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Die Hölle hat einen klaren Namen es fänt mi s an und hört mi ozial an. Die einzigen Rechte die wirklich zählen wären eben, das Recht nicht jeden reinzulassen wie von dir Angeführt, Recht an Eigentum ohne Absatz 2 und Selbstbstimmungsrecht der Völker für legale friedliche Loslösung von einem Staatenverbund. Das sind Rechte, der Rest ist genau was was in Absatz 2 Willkür genannte wird. Es ist Willkür.
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Artikel 23 Absatz 1 “Jeder hat das Recht auf Arbeit, ” Bullshit. Ein Recht kann man einklagen… Es muß sich also jemand finden der auch Arbeit anbietet. Wenn es aber keiner Macht – Staatsaufgabe? Na das hat ja wunderprächtig auch in der DDR geklappt.
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“Rechte” Eine Inflation an Rechten hat mit Recht genau nichts mehr zu tun. Wer das nicht rafft soll mit bitte ganz viele Daumen runter schicken…

Artikel 1
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Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
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Würde, Konnte mir bis heute keiner erklären was das sein soll. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt, steile Behauptung, die Umsetzung war ja in diversen Sozialsismussen gerade “exemplarich” daneben…
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Willkür und willkürlich kommen oft vor. Aber was sich dahinter verbirgt ist abe so was von klar. Staaten und deren Angestellte sind diejenigen die nicht willkürlich handeln. Wenn die Gesetze verabschieden ist so gut wie jeder Übergriff “drin” Das hat mit Recht genau nichts zu tun.
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Ist genauso ein Mist “Rassengesetze” die sogar die Wikipedia als Unrecht anführt: https://de.wikipedia.org/wiki/Rassengesetze
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Es gibt Grundrechte, ganz klar und das zentrale ist. Selbsteigentum, man gehört sich selber und darauf folgen dann Sachen wir das Recht an Eigentum. An der Ernte der eigenen Arbeit nicht das Recht die Ernte von andere Hände arbeit einzusacken. Und da versagen die Menschenrecht völlig:
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Cool Artikel 16:
Artikel 16
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(1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
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(2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
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(3) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
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Das sollte den #gendercrap Aktivisten zu denken geben. Ich weiß auch was die wollen werden, daß muß geändert wrerden, über Absatz 2 lachen wir vielleicht nicht aber gosh wer will beweisen, daß ein 10 jähriger (Junge oder Mädchen) nicht “freiwillig” heiratet. Das mit dem Schutz durch die Gesellschaft, ist ein unterirdisch trauriger Treppenwitz. Wo werden denn in D die Eltern vor Übergriffen durch den Staat geschützt: Ach ja “keine Willkür” logo:
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– Auch hier hat wohl der Gesetzgeber irgendwie die keine Ahnung 100 Geschlechter und/oder fluide Geschlecherannahme aber so was von “verpennt”.

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Natürlich ist das GG damit vereinbar denn diese Sachen stehen ja so im Gesetz sind also “nicht willkürlich”.

Artikel 6 unseres GG
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
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(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
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(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
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(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
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(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Und alle Schweine können fliegen.

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