Das deutsche Grundgesetz Artikel2

Interessant, ich sehe nicht, daß so etwa aus welcher politischen Richtung auch immer unternommen wurde. Wie geschrieben betrachte ich es aus liberaler Sicht.. Ein zentrales Anliegen von Liberalen ist der Schutz des Einzelnen vor Übergriffen durch Staaten und deren Angestellten.  Grundsätzlich baut das Grundgesetz darauf auch auf. Wie man aber leider feststellen muß , mit viel zu vielen Ausnahmen und Ungenauigkeiten. Wir werden und das wohl im Laufe dieser Reihe anschauen können.

Glücklicherweise gibt es das Internet und man kann wohl auch alle Gesetze und Urteile auch online finden, d.h. die Basis für eine Diskussion ist wirklich sehr sehr breit. Ich benutze sehr oft die Links von: https://dejure.org

Damit können wir in medias res gehen. Was steht im Art 2 GG?

Art. 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) 1Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. 2Die Freiheit der Person ist unverletzlich. 3In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Insgesamt eher einer der besser verständlichen Artikel aber auch mit Scheunentoren als Ausweg.  Fangen wir mit Abs 1 an. Und dort gibt es gleich wieder mehrere Probleme: Rechte anderer. Nun wir wissen derzeit nicht mal was unsere Rechte sind und damit kennen wir auch nicht die der Anderen, der Begriff “verfassungsmäßig Ordnung” ist an Unbestimmtheit kaum zu übertreffen. Da steht dann was von Sittengesetz.  Es gibt explizit kein Sittengesetz, es liegt also außerhalb der Gesetzgebung: https://de.wikipedia.org/wiki/Sittengesetz. Es sind informelle Dinge die in einem Land gelten.

Wir wissen also immer noch nicht was unsere Rechte sind, wir wissen nicht was die verfassungsmäßige Ordnung ausmacht und die Sittengesetze sind nirgendwo festgehalten.

Nun betrachten wir das GG aus historischer Sicht, kann man feststellen, es was in allererste Linie für Deutsche gedacht und zu der Zeit gab es keine nennenswerten Anteile von Ausländern die z.B. einer anderen Religion als den christlichen angehörten. Aus der Präambel wird da klar:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.

Kurz: Das Grundgesetz basiert auf christlichen Werten und damit haben wir trotzdem ein Riesenscheunentor für Diskrepanzen. Aber auch andere Dinge könnten damit übereinstimmen.

Nehmen wir einfach Waffenbesitz. Nach Art 2 kann jeder Deutsche eine Waffe haben und bei sich führen. Es greift in keine Rechte von irgendjemand anders ein, auch verfassungsmäßig spricht bisher gar nicht dagegen. Das das Sittengesetz nicht existiert, ist es auch völlig in Ordnung nackt durch die Straßen zu laufen. Es verstößt immerhin gegen kein Recht eines Anderen z.B. selber Kleidung zu tragen. Es ist aber auch völlig in Ordnung wenn sich Frauen dann komplett verschleiern. Der Burka irgendeiner Frau verstößt nicht gegen meine eigenen Rechte.
Siehe auch: http://www.rechtslexikon.net/d/sittengesetz/sittengesetz.htm

Was auch in Ordnung wäre. Schächtung auf offener Straße. auch hier werden keine Rechte beschnitten und wenn es so Sitte in anderen Ländern ist, dann würde auch gegen “das” Sittengesetz nicht verstoßen.

Sehr viele Möglichkeiten und sehr viel erlaubtes steckt, darin, wir wissen aber auch so frei war das nie gemeint. Das Sittengesetz anno 1948 war sicher ein anderes als heute, wa man heute als Frau tragen kann wäre damals wohl ein Skandal gewesen…
Hier eine Auslegung (katholische) http://kathpedia.com/index.php?title=Nat%C3%BCrliches_Sittengesetz

Nun kommen wir das Erste Mal zu einem wirklichen Recht: “Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit” . Man fragt sich warum das nicht in Artikel 1 erster Satz wurde. Das ist konkret. Sie haben das Recht zu leben und niemand hat Sie anzugreifen. Das ist das erste Mal, daß es wirklich um Rechte geht, beim zweiten Teil gibt es Beschränkungen: In diese Recht darf nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden. Das ist unglaublich problematisch.

Wir stellen und mal ganz dumm und denken uns ein Gesetz:
Alle 5 Jahre sind schwarz haarige Männer öffentlich zu verprügeln. (Klar es verstößt gegen andere Gesetze) aber ein Gesetz was die Menschen verpflichtet für eine Armee in den Krieg zu ziehen würde tut es nicht !

“Die Freiheit einer Person ist unverletzlich”, auch recht konkret nur beliebig einschränkbar. Siehe Wehrdienst, siehe Gefängnis für Besitz von Drogen etc etc.

Kurz wir haben hier das erste Mal Rechte festgehalten, die dann aber gleich wieder massiv eingeschränkt werden. Das ist zwar immer noch besser als Art 1 wo man überhaupt nicht weiß worum es geht, die Klippen diese Rechte zu umschiffen sind einfach und wenig aufwendig.

Insgesamt könnte man vielleicht die Schulnote 3 vergeben.

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