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Zu bedenken

Alle großen Reiche fingen klein an, wuchsen und vergingen. Wenn es anders wäre, lebten wir immer noch in einem griechischen Reich oder einem römischen. Es gibt sehr viele, die behaupten, hinter allem steht eine Gruppe für eine Neue Weltordnung (NWO). Nehmen wir an, es gäbe so etwas, dann gäbe es eine Gruppe, die die Geschicke aller Bürger beeinflussen könnte. Dann wären wir im Grunde bei Marx und seinen Klassen. Die Klasse steht über dem Einzelnen und alle Einzelnen handeln im Sinne ihrer Klasse.

Glauben Sie wirklich Leute, die nach Macht streben wollen die teilen? Glaubt hier wirklich jemand Diktatoren würden die Macht teilen wollen? Wenn es so wäre, warum haben sich Stalin und Hitler nicht einigen können? Offensichtlich war es nie das Ziel, den Nichtangriffspakt zu honorieren. Man wartet nur auf eine Gelegenheit, den anderen anzugreifen.

So wird es bei der NWO auch gehen. Es wäre absolut unmenschlich anzunehmen, es könnte auf einmal anders werden. Mächtige wollen mehr Macht für sich und die nicht teilen. Das begrenzt jeden Machtanspruch auf Dauer. Es gibt keinen Ausgleich, außer den von einer Macht durch eine Andere. Sie können sehen, innerhalb eine Staates wird es versucht, was aber nicht wirklich überzeugend funktioniert. Nur an der Grenze endet die Macht des einen Gewaltmonopol und ein anderer Gewaltmonopolist übernimmt dann.

Es gibt auf dieser Erde um die 180 Länder, davon sind einige Giganten (wie die USA, teilweise Rußland, China, Indien) und einige sind Zwerge (Lichtenstein, Montenegro, Andorra und und) Nehmen wir an, es wird nach einer NWO gestrebt. Dann müsste es auch eine Gruppe geben, die z.B China beliebig manipulieren kann. Sehen Sie das? Auch in Rußland müsste es dann Möglichkeiten geben, auf die Regierenden einzuwirken. Sehen Sie, wie das gehen könnte?

Natürlich gibt es Bestrebungen, die Macht auch in der EU weiter zu zentralisieren. Sie können an der Corona Politik sehen, wie machtlos die EU im Endeffekt ist. Klar, sie kann Gesetze verabschieden, wenn es die lokalen Chefs und Regierungen aber nicht juckt?

Die Annahme eine NWO könnte Bestand haben, ist geschichtlich gesehen nicht möglich. Selbst wenn es eine Weltregierung geben sollte, gibt es keine Garantie, daß diese auf ewig fortbestehen kann.

Was ich Ihnen aber garantieren kann. Es ist klar, der Schaden für jeden Einzelnen wird umso größer, je größer die einzelnen Teilnehmer sind. Hier muß man sehen, ein Winzigland wie D mit 80 Mio, hat einen Weltkrieg verursacht und der war bisher der tödlichste Krieg mit den meisten Opfern. Sollten wir also Blöcke bekommen in der Größe von China (> 1 Mrd), Indien (> 1 Mrd), USA (> 350 Mio), EU (> 450 Mio) und die Krieg gegeneinander führen, dann wird dagegen die Opferzahl des 2 WK verblassen.

Im Eigeninteresse sollte jedem klar sein, daß kleinere Staaten insgesamt weniger Schaden anrichten können. Es wäre daher eine sehr gute Idee für kleinere Staaten zu wählen.

Ich kann nicht genug warnen !

Kann/will und darf ich Ihnen nicht vorenthalten: BNN vom 12.04.2020
S. 1 (Kommentare von mir in ())

Überschrift: “Corona entlarvt Populisten” (Genau so)

Dann wird es richtig hässlich:
“Insofern wird Großmäuligkeig zu einer Falle…. jjetzt die dummen Buben gehen, die nichts anderes drauf haben … ”

(Meine LIberaleren Leser wissen schon was jetzt kommt !)
“Donald Trump, Wladimir Putin, Jair Bolsanerao. oder Viktor Obran leben Münkler zufolge davon sich als allmächtige Herrscher zu inzinieren” ….

Den Rest erspare ich mir und Ihnen, da kommt auf Seite 4 noch ein Interview mit diesem Herren.

Ich nehme an Gefälligkeitsgutachten sagt Ihenn etwaa, sicher aber auch Propaganda.

Im Zusammenhang mit einem Kommentar Umschichtung im öffentlichen Haushalt – wohin (- einmal dürfen Sie raten !)

Zentralismus, mehr Macht in den Händen der Exekutive aber dann auf Länder eindreschen die das schon weiter sind.

Warum soltle man in “Gesundheitswesen” umschwenken? Wer hilft maximal ein paar 10 000 – 100 00 Menschen und wer Millionen davon. Wäre es nicht sinnvoller die Lebensmittelketten zu stärken? Wäre es nicht sinnvoll die IT-Infastruktur zu verbessern? Wäre es nicht sinnvoll, ja selbst Online Handel zu verbessern? Wäre es nicht sinnvoll mehr Botenfahrer zu haben?

Wie genau sähe eine Gesundheitssytem aus was auf Pandeien eingestellt ist, was machen die dort Arbeitenden dann in normalen Zeiten? Warum soltle man sich überhaupt einmischen und nicht schauen, für was die Menschen Ihr Geld ausgeben würden. Warum lästt man den Menschen niicht mehr von Ihrem Geld? Warum schreibt man schon ungeniert von Enteignungen, und mindestens einem Corana-Soli? Warum ist es gerecht, denjeniden die im Augenblick schon weniger haben noch mehr wegzunehmen für irgendwelche Diktaturen im Namen der Gesundheit oder was auch immer sonst?

Ich warne jeden von Ihnen vor den Parteien, die Ihnen Diktatur wegen Sicherheit versprechen. Sie werden sehr entbehrlich. Nur die Diktatoren selber halten sich für wichtiger alls Alle Anderen und jede Diktatur ist immer tödlich für aktuelel und auch nur ausgedachte Feinde der Diktatoren.

Herr Münke ist ein Beispiel für genau diese Art von “Wissenschaft”, die Sie dann bekommen werden. Er ist Populist und neben sich, darf es natürlich keien Anderen geben und er schreibt ungeniert und unreflektiert von den Anderen. Nur was genau passiert gerade bei uns,wo sind Ihre Grundrechte geblieben`Was unterscheidet unsere linken Regierenden von den “Populisten”?

In einem klaren Zusammenhang damit: https://sciencefiles.org/2020/04/13/who-chef-soll-zurucktreten-petition-hat-schon-fast-eine-million-unterstutzer/

Sie wissen, daß ich persönlich die UN schon massiv angegriffen habe: (siehe: https://www.q-software-solutions.de/blog/?s=UNO)

Die UNO insgesamt ist ein Problem, und zwar eines was in eine Richtugn weist, mehr Macht für nicht gewählte Beamte !

Als Liberaler kann man da nichts Gutes dran finden.

Noch mal kurz was zum “Migrationspakt”

Bester Kommentar zu dem Mist hier:
https://www.heise.de/tp/features/Vorreiter-der-Unmenschlichkeit-4217087.html
– 
Zitat:
“Die Vorreiter der Unmenschlichkeit wollen den Pakt”
– 
Mehr gibt es dazu aus meiner Sicht nicht zu schreiben, aber gut ich habe Ihnen die Begründungen und Abgründe aufgezeigt.
– 
Der Migrationspakt ist ein astreines Täuschungsmanöver, er will Unrecht zu Recht umschreiben. Er ist in keinster Weise unverbinlich, sondern wird von denjenigen denen es paßt so aufgeraßt werden als ein “muß man machen” In D waren es – klar die Grünen die den Weg genau so gehen wollen.
– 
Wir haben schon nur noch einen marginalen Eigentumsschutz in D, wird nach dem Pakt entschieden ist es damit vorbei. Wenn der Pakt kommt dann ist das vergleichbar mit:
– 
Sie haben ein Haus und Sie müssen jeden ob gebeten oder nicht gebeten, einlassen und dann versorgen. Das ist der ganze Kern des “Migrationspakts”.
– 

Es steht immer noch jedem frei sich diesen MIst durchzulesen. Ich habe es getan und ich kann nur festhalten . Ich lehne den ohne Wenn und Aber ab.

Wow ein Kommentator hier bringt einen anderen Aspekt ein:
https://www.heise.de/forum/Telepolis/Kommentare/Vorreiter-der-Unmenschlichkeit/Ist-den-Befuerwortern-des-Pakts-eigentlich-klar-was-es-fuer-sie-selbst/thread-5791046/#posting_33401649

 

Der Pakt hat eine einmalige Chance, international einheitliche Mindeststandards weltweit zu setzen.

Für die ungefragten Gastgeber gelten keine Mindeststandards, die haben die Schnauze zu halten…das ist auch einmalig.

UNO Sozialpakt – gib mir den Rest

Kommen wir also zu den letzten 11 Artikeln:

“Artikel 21

Der Wirtschafts- und Sozialrat kann der Generalversammlung von Zeit zu Zeit Berichte mit Empfehlungen allgemeiner Art und einer Zusammenfassung der Angaben vorlegen, die er von den Vertragsstaaten und den Sonderorganisationen über Maßnahmen und Fortschritte hinsichtlich der allgemeinen Beachtung der in diesem Pakt anerkannten Rechte erhalten hat.”

Wenn man denn Lust hat, kann man nachschauen wie groß der Schaden schon geworden ist und versuchen ihn noch zu maximieren.

“Artikel 22

Der Wirtschafts- und Sozialrat kann anderen Organen der Vereinten Nationen, ihren Unterorganen und denjenigen Sonderorganisationen, die sich mit technischer Hilfe befassen, alles aus den in diesem Teil erwähnten Berichten mitteilen, was diesen Stellen helfen kann, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich über die Zweckmäßigkeit internationaler Maßnahmen zur wirksamen schrittweisen Durchführung dieses Paktes zu entscheiden.”

Kurz wir könne beliebig weiter Gelder der Zahler raushauen, für was uns gerade sonst noch so einfällt. Hier haben-  wir dafür ein perfektes Beispiel:- https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICESCR/icescr_op1_dt.pdf

 

“Artikel 23

Die Vertragsstaaten stimmen überein, dass internationale Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte u.a. folgendes einschließen: den Abschluss von Übereinkommen, die Annahme von Empfehlungen, die Gewährung technischer Hilfe sowie die Abhaltung von regionalen und Fachtagungen zu Konsultations- und Studienzwecken in Verbindung mit den betroffenen Regierungen.”

Wir können das auch “locker” rechtlich-  bindend machen. Trau -schau wem – siehe Migrations”pakt”.

 

“Artikel 24

Keine Bestimmung dieses Paktes ist so auszulegen, dass sie die Bestimmungen der Charta der Vereinten Nationen und der Satzungen der Sonderorganisationen beschränkt, in denen die jeweiligen Aufgaben der verschiedenen Organe der Vereinten Nationen und der Sonderorganisationen hinsichtlich der in diesem Pakt behandelten Fragen geregelt sind.”

Egal ob es Widersprüche bei uns gibt und egal ob jemand auch dagegen arbeitet, diese Sachen-  hier können gelten —  oder auch nicht.

 

 

“Artikel 25

Keine Bestimmung dieses Paktes ist so auszulegen, dass sie das allen Völkern innewohnende Recht auf den Genuss und die volle und freie Nutzung ihrer natürlichen Reichtümer und Mittel beeinträchtigt.”

Ganz bestimmt doch, denn woher soll wohl das Geld für diese ganze Bürokratie-  kommen.

Teil V

Artikel 26

(1) Dieser Pakt liegt für alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen, für alle Mitglieder einer ihrer Sonderorganisationen, für alle Vertragsstaaten der Satzung des Internationalen Gerichtshofs und für jeden anderen Staat, den die Generalversammlung der Vereinten Nationen einlädt, Vertragspartei dieses Paktes zu werden, zur Unterzeichnung auf.

(2) Dieser Pakt bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden sind beim Generalsekretär der Vereinten Nationen zu hinterlegen.

(3) Dieser Pakt liegt für jeden in Absatz 1 bezeichneten Staat zum Beitritt auf.

(4) Der Beitritt erfolgt durch Hinterlegung einer Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen.

(5) Der Generalsekretär der Vereinten Nationen unterrichtet alle Staaten, die diesen Pakt unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind, von der Hinterlegung jeder Ratifikations- oder Beitrittsurkunde.

 

Artikel 27

(1) Dieser Pakt tritt drei Monate nach Hinterlegung der fünfunddreißigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft.

(2) Für jeden Staat, der nach Hinterlegung der fünfunddreißigsten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde diesen Pakt ratifiziert oder ihm beitritt, tritt er drei Monate nach Hinterlegung seiner eigenen Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.

 

Artikel 28

Die Bestimmungen dieses Paktes gelten ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaates.

 

Artikel 29

(1) Jeder Vertragsstaat kann eine Änderung des Paktes vorschlagen und ihren Wortlaut beim Generalsekretär der Vereinten Nationen einreichen. Der Generalsekretär übermittelt sodann alle Änderungsvorschläge den Vertragsstaaten mit der Aufforderung, ihm mitzuteilen, ob sie eine Konferenz der Vertragsstaaten zur Beratung und Abstimmung über die Vorschläge befürworten. Befürwortet wenigstens ein Drittel der Vertragsstaaten eine solche Konferenz, so beruft der Generalsekretär die Konferenz unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen ein. Jede Änderung, die von der Mehrheit der auf der Konferenz anwesenden und abstimmenden Vertragsstaaten angenommen wird, ist der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Genehmigung vorzulegen.

(2) Die Änderungen treten in Kraft, wenn sie von der Generalversammlung der Vereinten Nationen genehmigt und von einer Zweidrittelmehrheit der Vertragsstaaten nach Maßgabe der in ihrer Verfassung vorgesehenen Verfahren angenommen worden sind.

(3) Treten die Änderungen in Kraft, so sind sie für die Vertragsstaaten, die sie angenommen haben, verbindlich, während für die anderen Vertragsstaaten weiterhin die Bestimmungen dieses Paktes und alle früher von ihnen angenommenen Änderungen gelten.

 

Artikel 30

Unabhängig von den Notifikationen nach Artikel 26 Absatz 5 unterrichtet der Generalsekretär der Vereinten Nationen alle in Absatz 1 jenes Artikels bezeichneten Staaten

  1. von den Unterzeichnungen, Ratifikationen und Beitritten nach Artikel 26;
  2. vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Paktes nach Artikel 27 und vom Zeitpunkt des Inkrafttretens von Änderungen nach Artikel 29.

 

Artikel 31

(1) Dieser Pakt, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird im Archiv der Vereinten Nationen hinterlegt.

(2) Der Generalsekretär der Vereinten Nationen übermittelt allen in Artikel 26 bezeichneten Staaten beglaubigte Abschriften dieses Paktes.

 

Bla bla bla um es “vom Tisch-  zu bekommen”

Fazit nach 31 Artikeln. Das einzige was man als liberaler uneingeschränkt befürworten kann: :

Artikel 1

(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.”

Das war’s im Großen und Ganzen. Eine Quote von Gesetz zu Recht 1/3 : 31-  = 1 %.

Verheerend und unglaublich traurig.

UNO Sozialpakt aus liberaler Sicht

Also machen wir mal weiter mit Art 10 – 20
Zu finden hier:- https://www.sozialpakt.info/internationaler-pakt-ueber-wirtschaftliche-soziale-und-kulturelle-rechte-3111/

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. Die Vertragsstaaten unternehmen geeignete Schritte, um die Verwirklichung dieses Rechts zu gewährleisten, und erkennen zu diesem Zweck die entscheidende Bedeutung einer internationalen, auf freier Zustimmung beruhenden Zusammenarbeit an.

(2) In Anerkennung des grundlegenden Rechts eines jeden, vor Hunger geschützt zu sein, werden die Vertragsstaaten einzeln und im Wege internationaler Zusammenarbeit die erforderlichen Maßnahmen, einschließlich besonderer Programme, durchführen

  1. zur Verbesserung der Methoden der Erzeugung, Haltbarmachung und Verteilung von Nahrungsmitteln durch volle Nutzung der technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse, durch Verbreitung der ernährungswissenschaftlichen Grundsätze sowie durch die Entwicklung oder Reform landwirtschaftlicher Systeme mit dem Ziel einer möglichst wirksamen Erschließung und Nutzung der natürlichen Hilfsquellen;
  2. zur Sicherung einer dem Bedarf entsprechenden gerechten Verteilung der Nahrungsmittelvorräte der Welt unter Berücksichtigung der Probleme der Nahrungsmittel einführenden und ausführenden Länder.

Es gilt schoin was ab Art 6 galt, ersatzlos streichen. Es gibt kein Recht auf Alimentierung durch andere ohne eine weitere Grundlage. Es ist auch unmöglich jemanden vor Hunger zu schützen.

Artikel 12

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an.

(2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die erforderlichen Maßnahmen

  1. zur Senkung der Zahl der Totgeburten und der Kindersterblichkeit sowie zur gesunden Entwicklung des Kindes;
  2. zur Verbesserung aller Aspekte der Umwelt- und der Arbeitshygiene;
  3. zur Vorbeugung, Behandlung und Bekämpfung epidemischer, endemischer, Berufs- und sonstiger Krankheiten;
  4. zur Schaffung der Voraussetzungen, die für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen.

 

Ein Recht auf körperlich und geistige Gesundheit. Nun dieser Artikel ist ein direkte Angriff auf eben die einen Liberalen. Geht gar nicht – fallt also ach ersatzlos weg

Artikel 13

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf Bildung an. Sie stimmen überein, dass die Bildung auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und des Bewusstseins ihrer Würde gerichtet sein und die Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten stärken muss. Sie stimmen ferner überein, dass die Bildung es jedermann ermöglichen muss, eine nützliche Rolle in einer freien Gesellschaft zu spielen, dass sie Verständnis, Toleranz und Freundschaft unter allen Völkern und allen rassischen, ethnischen und religiösen Gruppen fördern sowie die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Erhaltung des Friedens unterstützen muss.

(2) Die Vertragsstaaten erkennen an, dass im Hinblick auf die volle Verwirklichung dieses Rechts

  1. der Grundschulunterricht für jedermann Pflicht und allen unentgeltlich zugänglich sein muss;
  2. die verschiedenen Formen des höheren Schulwesens einschließlich des höheren Fach- und Berufsschulwesens auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, allgemein verfügbar und jedermann zugänglich gemacht werden müssen;
  3. der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss;
  4. eine grundlegende Bildung für Personen, die eine Grundschule nicht besucht oder nicht beendet haben, so weit wie möglich zu fördern oder zu vertiefen ist;
  5. die Entwicklung eines Schulsystems auf allen Stufen aktiv voranzutreiben, ein angemessenes Stipendiensystem einzurichten und die wirtschaftliche Lage der Lehrerschaft fortlaufend zu verbessern ist.

(3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, für ihre Kinder andere als öffentliche Schulen zu wählen, die den vom Staat gegebenenfalls festgesetzten oder gebilligten bildungspolitischen Mindestnormen entsprechen, sowie die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.

(4) Keine Bestimmung dieses Artikels darf dahin ausgelegt werden, dass sie die Freiheit natürlicher oder juristischer Personen beeinträchtigt, Bildungseinrichtungen zu schaffen und zu leiten, sofern die in Absatz 1 niedergelegten Grundsätze beachtet werden und die in solchen Einrichtungen vermittelte Bildung den vom Staat gegebenenfalls festgesetzten Mindestnormen entspricht.

Eine Recht auf Bildung. Heißt also jemand anders kann man verpfllichten für diese Bildung zu bezahlen oder dafür zu sorgen, daß es geschieht – Nö

Und wieder der absolute Durchgriff durch die Staatsgewalt: “den vom Staat gegebenenfalls festgesetzten oder gebilligten bildungspolitischen Mindestnormen entsprechen,” Ein Staat hat genau kein Recht für jeden verbindlich ein-  Bildungsniveau vorzuschreiben.-  Aber eins ist hier sonnenklar, das Primat der Politik wird hier festgeschrieben. In der Form illiberal bis auf den Grund – daher weg damit.

Artikel 14

Jeder Vertragsstaat, der zu dem Zeitpunkt, da er Vertragspartei wird, im Mutterland oder in sonstigen seiner Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten noch nicht die Grundschulpflicht auf der Grundlage der Unentgeltlichkeit einführen konnte, verpflichtet sich, binnen zwei Jahren einen ausführlichen Aktionsplan auszuarbeiten und anzunehmen, der die schrittweise Verwirklichung des Grundsatzes der unentgeltlichen allgemeinen Schulpflicht innerhalb einer angemessenen, in dem Plan festzulegenden Zahl von Jahren vorsieht.

Steht im direkten Widerspruchzu Artikel 1 Abs 1. Ist daher zu streichen.

Artikel 15

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden an,

  1. am kulturellen Leben teilzunehmen;
  2. an den Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschritts und seiner Anwendung teilzuhaben;
  3. den Schutz der geistigen und materiellen Interessen zu genießen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

(2) Die von den Vertragsstaaten zu unternehmenden Schritte zur vollen Verwirklichung dieses Rechts umfassen die zur Erhaltung, Entwicklung und Verbreitung von Wissenschaft und Kultur erforderlichen Maßnahmen.

(3) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die zu wissenschaftlicher Forschung und schöpferischer Tätigkeit unerlässliche Freiheit zu achten.

(4) Die Vertragsstaaten erkennen die Vorteile an, die sich aus der Förderung und Entwicklung internationaler Kontakte und Zusammenarbeit auf wissenschaftlichem und kulturellem Gebiet ergeben.

Nun ja so was muß man wohl unter Juristen schreiben. Die Selbstverständlichkeit, daß man Veranstaltungen besuchen darf.-  An den Errungenschaften der Wissenschaft teilhaben ist wieder so ein Ding was einfach nicht garantiert werden kann. Lebe ich in eine Gegend ohne Strom und Internet,-  kann ich schon mal am Internet nicht teilnehmen.-  Abs 3 ist ein schlechtere Witz, denn die Freiheit kann natürlich jederzeit eingeschränkt werden. Indem man z.B. einfach bestimmte Forschungen nicht finanziert und nun hier gilt auch. Niemand kann oder sollte verpflichtet werden irgendeine Forschung zu finanzieren wenn man nicht will. Beispiel für mich, 99 % alles was mit Gender zu tun hat möchte ich nicht finanzieren. Davon abgeeshen, die Leute die diesen Sozialpakt vorbereiteten, möchte ich auch nicht finanzieren müssen…

Artikel 16

(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, nach Maßgabe dieses Teiles Berichte über die von ihnen getroffenen Maßnahmen und über die Fortschritte vorzulegen, die hinsichtlich der Beachtung der in dem Pakt anerkannten Rechte erzielt wurden.

(2)

  1. Alle Berichte werden dem Generalsekretär der Vereinten Nationen vorgelegt, der sie abschriftlich dem Wirtschafts- und Sozialrat übermittelt, damit dieser sie nach Maßgabe dieses Paktes prüft.
  2. Sind Vertragsstaaten gleichzeitig Mitglieder von Sonderorganisationen, so übermittelt der Generalsekretär der Vereinten Nationen ihre Berichte oder einschlägige Teile solcher Berichte abschriftlich auch den Sonderorganisationen, soweit diese Berichte oder Teile sich auf Angelegenheiten beziehen, die nach den Satzungen dieser Organisationen in deren Aufgabenbereich fallen.

Kurz alle haben nach der Pfeiffe der UNO zu tanzen auch wenn man was diese angeht keinerlei Mitspracherecht hat. Vergessen Sie es, erstatzlos streichen.

Artikel 17

(1) Die Vertragsstaaten legen ihre Berichte abschnittsweise nach Maßgabe eines Programms vor, das vom Wirtschafts- und Sozialrat binnen eines Jahres nach Inkrafttreten dieses Paktes nach Konsultation der Vertragsstaaten und der betroffenen Sonderorganisationen aufzustellen ist.

(2) Die Berichte können Hinweise auf Umstände und Schwierigkeiten enthalten, die das Ausmaß der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Pakt beeinflussen.

(3) Hat ein Vertragsstaat den Vereinten Nationen oder einer Sonderorganisation bereits sachdienliche Angaben gemacht, so brauchen diese nicht wiederholt zu werden; vielmehr genügt eine genaue Bezugnahme auf diese Angaben.

 

Artikel 18

Im Rahmen des ihm durch die Charta der Vereinten Nationen auf dem Gebiet der Menschenrechte und Grundfreiheiten zugewiesenen Aufgabenbereichs kann der Wirtschafts- und Sozialrat mit den Sonderorganisationen Vereinbarungen bezüglich ihrer Berichterstattung über die Fortschritte treffen, die bei der Beachtung der in ihren Tätigkeitsbereich fallenden Bestimmungen dieses Paktes erzielt wurden. Diese Berichte können Einzelheiten der von ihren zuständigen Organen angenommenen Beschlüsse und Empfehlungen über Maßnahmen zur Erfüllung dieser Bestimmungen enthalten.

 

Artikel 19

Der Wirtschafts- und Sozialrat kann die von Staaten nach den Artikeln 16 und 17 und die von Sonderorganisationen nach Artikel 18 vorgelegten Berichte über Menschenrechte der Menschenrechtskommission zur Prüfung und allgemeinen Empfehlung oder gegebenenfalls zur Kenntnisnahme übermitteln.

Genau wie bei Art 16. Die UNO beansprucht hier Recht und Verpflichtungen für die es keinerlei Rechtsgrundlage gibt. Es widerspricht auch dem Selbstbestimmungsrecht der Völker wenn-  man der UNO Rechenschaft ablegen muß.

Wo stehen wir nun von 20 Artikeln bleiben gerade mal Teile von 4 die-  man so noch akzeptieren kann. Im Großen und Ganzen ist dieser Sozialpakt eine Legitimierung für beliebige Übergriffe und Eingriffe von Staaten. Als “Schiedsrichter” gilt die UNO die a) diesen Pakt verzapft hat und b) gleichzeitig als Richter eingesetzt wird. Wir haben als eine UNO bei der maximal von-  Regierungen entsandte und bestimmte Personen für alle Nationen und alle Menschen Dinge beschließen können. Einfach so, ohne jede Möglichkeit sich dem zu entziehen. Ich warnte schon mal vor gewissen Stufen des Terrors:- https://www.q-software-solutions.de/blog/2016/07/terror/

Man-  muß solche Dinge als supranationalen Terror einschätzen jedenfalls aus liberaler Sicht. Der Einzelne kommt hier nicht vor oder maximal als “Bittstelller” dem man großzügigerweise Rechte zugesteht, die man aber einfach gar nicht zugestehen-  kann, weil Recht nun mal existieren und nicht zugewiesen werden können. Staaten wird die Verfügungsgewalt über Menschen zugebilligt. In so sensiblen Bereichen wie Bildung. Warum fallen mir dazu nur Umerziehungsanstalten, ENA oder NPEA ein?

Wie kann-  man für einen Staat-  ein Recht konstruieren, festzulegen welche Bildung es gibt und welche dann natürlich nicht?

Stand bis heute von den Zig – Artikeln bleiben gerade mal 3 oder so Absätze übrig, die man aus liberaler Sicht begrüssen-  könnte. Das ist eine Überhang von Mist von mehr als 90 %. Soviel zu “Recht” und-  Gesetzen. Mit Recht hat dieser “Sozialpakt” nur noch sehr am Rand etwas zu tun.

Maximal-Rant über die UNO-Menschenrechte

Den ganzen Schmarrn mit tatsächlichen Rechten und erfundenen kann man hier nachschauen:

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte


– 
Der Teufel lacht sich dabei garantiert einen ins Fäustchen. Denn der Weg in die Hölle ist mit guten Vorsätzen gepflastert und die Meisten verstehen durchaus nicht, daß es eben keine beliebigen Rechte gibt. Und schon gar nicht,daß diese Rechte durch Moden geändert werde können. Fakt ist die Recht die dort teiilweise stehen sind nicht einklagbar.
– 
Sie sind sowieso in zu vielen Teilen zutiefst asozial. Das wirklich wichtige Recht an Eigentum wird erst in Artikel 17 erwähnt:

Eigentum


– 
Der absolute Fun Absatz: “(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.”
– 
willkürlich, Gibt es Gesetze ist es natürlich nicht mehr willkürlich. Das ist so ein RiesenMist, mistiger ist fast nicht möglich. Es ist im Grunde der Persilschein für jede Enteignung. Gesetz was sag, niemand darf mehr als ein Haus besitzen – gedeckt. Gesetz was sagt niemand darf mehr als 250 000 € verdienne “gedeckt”. Gesetz was sagt jedes Erbe wird zu 100 % versteuert – gedeckt und so geht es schier endlos weiter.
– 
Nach “soziale Teilhabe” und anderen grottenschlechten Mist.
– 

MIt den Menschenrechten ist JEDER Eingriff gegen Eigentum durchaus legitimiert !

Konnte dann nicht mehr an mich halten (hatte auch keine Lust dazu)

Und richtig elend wird es hier:
“Artikel 29
– 
(1) Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
– 
(2) Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
– 
(3) Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.”
– 
Die Hölle hat einen klaren Namen es fänt mi s an und hört mi ozial an. Die einzigen Rechte die wirklich zählen wären eben, das Recht nicht jeden reinzulassen wie von dir Angeführt, Recht an Eigentum ohne Absatz 2 und Selbstbstimmungsrecht der Völker für legale friedliche Loslösung von einem Staatenverbund. Das sind Rechte, der Rest ist genau was was in Absatz 2 Willkür genannte wird. Es ist Willkür.
– 
Artikel 23 Absatz 1 “Jeder hat das Recht auf Arbeit, ” Bullshit. Ein Recht kann man einklagen… Es muß sich also jemand finden der auch Arbeit anbietet. Wenn es aber keiner Macht – Staatsaufgabe? Na das hat ja wunderprächtig auch in der DDR geklappt.
– 

“Rechte” Eine Inflation an Rechten hat mit Recht genau nichts mehr zu tun. Wer das nicht rafft soll mit bitte ganz viele Daumen runter schicken…

Artikel 1
– 
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
– 
Würde, Konnte mir bis heute keiner erklären was das sein soll. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt, steile Behauptung, die Umsetzung war ja in diversen Sozialsismussen gerade “exemplarich” daneben…
– 
Willkür und willkürlich kommen oft vor. Aber was sich dahinter verbirgt ist abe so was von klar. Staaten und deren Angestellte sind diejenigen die nicht willkürlich handeln. Wenn die Gesetze verabschieden ist so gut wie jeder Übergriff “drin” Das hat mit Recht genau nichts zu tun.
– 
Ist genauso ein Mist “Rassengesetze” die sogar die Wikipedia als Unrecht anführt: https://de.wikipedia.org/wiki/Rassengesetze
– 
Es gibt Grundrechte, ganz klar und das zentrale ist. Selbsteigentum, man gehört sich selber und darauf folgen dann Sachen wir das Recht an Eigentum. An der Ernte der eigenen Arbeit nicht das Recht die Ernte von andere Hände arbeit einzusacken. Und da versagen die Menschenrecht völlig:
– 
Cool Artikel 16:
Artikel 16
– 
(1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
– 
(2) Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
– 
(3) Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
– 
Das sollte den #gendercrap Aktivisten zu denken geben. Ich weiß auch was die wollen werden, daß muß geändert wrerden, über Absatz 2 lachen wir vielleicht nicht aber gosh wer will beweisen, daß ein 10 jähriger (Junge oder Mädchen) nicht “freiwillig” heiratet. Das mit dem Schutz durch die Gesellschaft, ist ein unterirdisch trauriger Treppenwitz. Wo werden denn in D die Eltern vor Übergriffen durch den Staat geschützt: Ach ja “keine Willkür” logo:
– 

– Auch hier hat wohl der Gesetzgeber irgendwie die keine Ahnung 100 Geschlechter und/oder fluide Geschlecherannahme aber so was von “verpennt”.

– 
– 

Natürlich ist das GG damit vereinbar denn diese Sachen stehen ja so im Gesetz sind also “nicht willkürlich”.

Artikel 6 unseres GG
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
– 
(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
– 
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
– 
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
– 
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Und alle Schweine können fliegen.

Apropos suparanationaler Terror

und mehr als genug für jeden VT über die NWO:
Direkt von der UNO:- https://www.menschenrechtserklaerung.de/sozialordnung-3695/ ausgearbeitet in:- https://www.sozialpakt.info/innerstaatliche-umsetzung-3188/

Wortlaut (direkt vom 12.11.2017)

In Artikel 28 spricht die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte die Verpflichtung des Staates aus, in ihrem Gebiet eine für Alle angemessene soziale Ordnung herzustellen. Dies bedeutet für jeden Staat auch die Pflicht, seine Mittel so einzusetzen, dass seine Bewohner ein menschenwürdiges Leben führen können und ihnen ein angemessener Lebensstandard gesichert wird.

Daneben steht aber auch für jeden Staat die Pflicht, an einer ebensolchen weltweiten Ordnung mitzuwirken. Dies bedeutet auch eine Verpflichtung für reiche Staaten, den wenig entwickelten Staaten durch entsprechende Mittel der Entwicklungshilfe zu unterstützen, sozial angemessener Lebensverhältnisse zu entwickeln. Diese Regelung ist damit wohl die am wenigsten umgesetzte Bestimmung in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Die Idee der gerechten Sozialordnung ist in der Folgezeit im- UN-Sozialpakt weiterentwickelt– worden.

Artikel 28 ist ersatzlos zu streichen!

 

 

 

My writings

since ages:
http://www.zerohedge.com/contributed/2013-05-15/mcdonalds-could-do-better-job

This supranational absolutely useless and indeed damaging organizations, with standards hardly bearable for any honest men, are the “hell on earth”. They do commmunicate with dictators and those promise the blue from the sky, get their project and tons of moneys and that from the poor indoctrinated people, of te developed countries. And then it’s get really absurd if countries without anything like civil rights judge about countries which at least have them…

It’s disgusting.