Das deutsche Grundgesetz – Artikel 30

Von hier: https://dejure.org/gesetze/GG/30.html

Art. 30

Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt.

IMHO schwierig zu bewerten. Man kann schon einige Fragen erkennen, wer finanziert es und wie. Wenn den Ländern immer  mehr Lasten durch Bundesgesetze auferlegt werden. Auch kann man fragen warum ist das nicht beim Bund angesiedelt.

So wie es steht ist es einfach nur eine Festlegung….

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