Das deutsche Grundgesetz – Artikel 9

Siehe: https://dejure.org/gesetze/GG/9.html

Art. 9

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

(3) 1Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. 2Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. 3Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Durchwachsen 1 kann man so stehen lassen. Das mit 2 wirft ein paar Fragen auf. Wer entscheidet denn über Strafgesetze und warum sollten die alle richtig oder gar gerecht sein?

Auch ist es schon interessant was z.B. Gewerkschaften für Rechte haben. Woanders nennt man es Erpressung. Steuern könnten im StgB auch unter Raub fallen.

Er erlaubt glücklicherweise auch Konkurrenz bei Gewerkschaften. Man muß sich auch überlegen dürfen Vereine und Gesellschaften die Recht dritter einschränken? Weiterhin steht hier auch nichts, gegen den Zwang einem Verina uch angehören zu müssen. Nehmen wir IHK etc, was für ein Recht kann es für Zwangsmitgliedschaften geben. Dieser Artikel gibt dagegen nichts her ….

Insgesamt reicht es IMHO maximal zu einer 4

Was insgesamt bisher fehlt sind konkrete Beschränkungen. Diese Grundgesetze geben z.B. nicht her, wie hoch Steuern sein dürfen. Sie begrenzen auch die Übergriffigkeit des Staates nicht, das es fast überall Auswege gibt. Kurz statt wirklicher Rechte wird bisher ehere so etwas wie ein Abklatsch davon “zugelassen”  Im Kern läuft es bisher so: “Sie dürfen …. aber ”

Bisher gibt es keine wirklich praktische Grenzen für Übergriffe. Nehmen wir Gefängnis für Drogenbesitz. Nichts legt einen Schutz dagegen nahe, obwohl kein Recht von irgendhemanden durch Drogenbesitz oder Verbraucht eingeschränkt wird.  Kurz selbst bisher sind wirklich harte Grenzen für staatliche Übergriffe nicht zu sehen.

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