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Es ist fast nur noch

ein Selbstbedienungsladen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsgericht-parteien-finanzierung-103.html

Das BVerfG urteilt viel zu selten im Sinne der Bürger und viel zu oft im Sinne der Regierenden, daß hier ist nur eine Ausnahme. Die wirklich schlimmen Rechtsverletzungen aus der Coronazeit nehmen die nicht an. Die eigenen Urteile wegen des EUR und ob der rechtens ist, wurden mit dem ESM auch begraben. Die Staatsfinanzierung durch die EZB ist auch kein Thema.

Es gibt nur Gesetze für die Finanzierung von Parteien, mit Recht hat es genauso wenig zu tun wie die 5 % Hürde. Das BVerfG ist eine Schande für einen angeblichen Rechtsstaat.

Gesetze und Gesetze

Ist es nicht erstaunlich, wie ruhig es um den Rechtsanspruch auf einen KITA-Platz geworden ist? Man sieht Gesetze gelten nur noch für normale dt. Bürger, bei allen anderen vielleicht oder vielleicht auch nicht ….
Auch hierum scheint sich niemand mehr zu kümmern oder es beachten zu wollen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.

Selbst das BVerfG, hat die Tage die Behandlung der Parteienfinanzierung als gesetzwidrig eingestuft. Und das, nachdem sie z.B. der Regierung grünes Licht für den EUR gab, weil u.a folgendes gälte:
Art. 125
(ex-Artikel 103 EGV)
(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.

Stichwort ESM

Ein “Rechtsstaat” bei dem niemand mehr weiß, was gilt oder nicht. Und in dem der Staat im Grund alles darf …

Ach ja nirgendwo wurde festgelegt, daß Preisstabilität bei 2 % Inflation vorliegt.

Man sollte immer vorsichtiger sein, wenn man über Afrika lacht …