Schlagwort-Archive: Versammlungsfreiheit

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 8

Art. 8

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Eigentlich in Ordnung, man kann sogar Abs 2 verstehen. Was allerdings nicht sein muß,, “ohne Waffen”

Insgesamt könnte das bleiben:

“Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich zu versammeln.”

So reicht es denke ich wieder mal maximal zu einer 2-3.