Der Zweck heiligt die Mittel

Nun wir sehen ja unter anderem wie die US-Amerikaner verfahren. Krieg ist nicht gut für’s Image also schickt man Drohnen los um zu morden. Das ist wohl “sauberer”.

Der ESM lässt alle demokratischen Spielregeln außen vor. Was offenbar die Politiker und die Systempresse gut finden.

Und beim “Umweltschutz” muß aber wirklich jede Demokratie aufhören und nur die Gralshüter haben den Weg vorzugeben:
http://www.tagesspiegel.de/politik/rio-20-ein-guter-diktator-das-ist-der-gipfel/6760528.html

Nun ich bin sicherlich kein Fan der Demokratie, aber deswegen noch lange nicht für Diktaturen welcher-Art-auch-immer.Warum nicht einfach jeder  nach seiner Fasson glücklich werden darf, ist wohl für Gutmenschen einfach nicht zu ertragen. Es gibt nur einen richtigen Standpunkt und wer das nicht freiwillig einsehen will den darf man mit welchen Gründen und Mitteln auch immer”zwingen”. Ja das trifft unser System ziemlich genau. Und so staatlich bezahlte Schergen, die “wissen was richtig” ist, kennen wir ja auch. Komischerweise sind derartige Staatsinszenierungen immer vor die Hunde gegangen. Nun ja die Wirklichkeit ist glücklicherweise stärker als alle Diktatoren dieser Erde…..

Lasst uns zuerst mal den Götzen Papierzwangszahlungsmittel abschaffen und dann schauen wir mal wie es dann weiter geht. Warum wir ein Parlament brauchen das offenkundig wenig Interesse an Volksvertretung hat, erschließt sich mir nicht. Also schlage ich vor wir halten uns 95 % weniger an Abgeordneten, Bürokraten und Politikern und dann schauen wir mal wie es dann weitergeht.

Denkbar wäre es ja Eigentumsrechte zu stärken und etwaige Haftungsgrenzen fallen zu lassen. Das dürfte aber selbst die übrig gebliebenen Bürokraten nur Entsetzen. Wieder etwas weniger um was man sich kümmern “muss”.

8 Gedanken zu „Der Zweck heiligt die Mittel

  1. Friedrich

    “Dann wüßten Sie außerdem, daß Verträge einzuhalten sind.”

    So ungefähr wie der Vertrag von Lissabon gell? So um den Paragraphen 125 herum.

    Ihre Verträge in allen Ehren, nur können Sie sich die knicken wenn der Staat in’s Spiel kommt.

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  2. xRatio

    Wie schon mehrfach gesagt: ein paar Semester Zivilrecht würden Ihnen ganz gut tun.

    Dann wüßten Sie, daß jeder freiwillige Leistungsaustausch auf einem (ggf. stillschweigend abgeschlossenen) Vertrag beruht, in dem Leistung und Gegenleistung vereinbart werden.

    Dann wüßten Sie außerdem, daß Verträge einzuhalten sind.

    Das ist dann fast schon alles.

    Da man wie beim Kaufmann an der Ecke über Währungen als absolut selbstverständlich oft kein Wort verliert, gilt halt die gängige Währung (wie sie auf den Preisschildern steht) als (stillschweigend) vereinbart. In USA sind das Dollars, bei uns Euros etc.

    Wenn als Gegenleistung jedoch Gold, Rubel, Kartoffeln, Zitronen, Kohlen, was auch immer sonst vereinbart ist, kann man den anderen Teil nicht mit Euros abspeisen.

    Mit dem Gerede (sic!) vom “gesetzlichem Zahlungsmittel” oder “Zwangsgeld” hat das alles rein gar nichts zu tun.

    xRatio

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  3. xRatio

    Warum lesen Sie denn Wiki und nicht, was ich oben als der Weisheit letzter Schluß verlinkt habe?
    Sollten Sie dazu noch Fragen haben, gern.

    Wiki sagt allerdings (wenngleich laienhaft verstümpert) genau dasselbe.

    Die Steuer ist kein Argument, weil kein Vertrag.
    Dafür brauchen Sie halt Euros oder was Leviathan sonst so einfällt.

    Fordert er Dienstleistungen, Gold, Dollars oder Kartoffeln, wir daraus ebenfalls kein “Zwangsgeld” in Ihrem Sinne.

    xRatio

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  4. Friedrich

    Kleien Ergänzung auch von der Wikpedia:
    “Wird ihm eine Bezahlung in Euro (Banknoten oder Münzen) angeboten, so muss er diese annehmen und kann nicht fordern, auf eine andere Weise bezahlt zu werden.”

    Also “muß” ich annehmen. Und damit ist der Euro genau das was ich schreibe ein Papierstreifen der nur Kraft Gesetzes als “Geld” gilt. Und das ich nicht “ablehnen” darf.

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  5. Friedrich

    Muß ich wirklich den Gesetzestext herauskramen? Ja ich kann mit privaten auf andere Zahlungsarten ausweichen. Aber nicht mit dem Staat.

    Wir haben insofern keine Vertragsfreiheit ob wir Euros annehmen müssen oder nicht.

    Oder wollen Sie bestreiten, daß der Euro als gesetzliches Zahlungsmittel definiert ist.
    http://www.frick-buecher.de/

    Also bitte schreiben Sie,
    a) weniger kryptisch und orakelhaft und
    b) mit entsprechenden Gesetzen wenn Sie der Meinung sind sie haben Recht.

    Ich zitieren einfach mal von der Wikipedia:
    Ein gesetzliches Zahlungsmittel ist ein Zahlungsmittel, durch dessen Hergabe nach den Gesetzen eines Landes eine Geldschuld mit rechtlicher Wirkung erfüllt und damit getilgt werden kann und die ein Gläubiger zu akzeptieren hat (man spricht auch von Annahmepflicht oder schuldbefreiendem Annahmezwang): “Ein Gläubiger ist verpflichtet, die Tilgung einer Geldschuld mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel zu akzeptieren, sofern nichts anderes wirksam vereinbart wurde; von Seiten des Schuldners ist die Tilgung einer Geldschuld mit etwas anderem als dem gesetzlichen Zahlungsmittel (z. B. Zahlung in ausländischer Währung oder mit Kreditkarte) nur dann möglich, wenn diese Möglichkeit zwischen den Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit vorher vereinbart oder vom Gläubiger nachträglich akzeptiert wird, wozu dieser aber nicht verpflichtet ist.”

    Nur wenn ich tatsächlich eine Vertrag abgeschlossen habe kann ich die Annahme des Zahlungsmittels ablehnen.

    Also bin ich ohne Extraverträge verpflichtet Euros anzunehmen.

    Somit ist der Euro ein Papierzwangszahlungsmittel.

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  6. Friedrich

    Wir haben Zwangsgeld es heißt gesetzliches Zahlungsmittel und nur mit dem dürfen/können und werden Sie vom Staat bezahlt.Vertragsfreiheit hieße, ich kann vom Staat meine Bezahlungen in was auch immer verlangen.

    Und ich kann Euros als gesetzliches Zahlungmittel nicht ablehnen.

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