Der Denker weist heute im Blog auf folgendes hin:
http://lepenseur-lepenseur.blogspot.de/2013/09/uch-loch-much-kronk.html
Noch wilder allerdings auf was er verlinkt:
http://www.danisch.de/blog/2013/09/19/eu-recht-meinungsverbrechen-frontalangriff-auf-die-meinungs-und-wissenschaftsfreiheit/
Ich erinnere wieder einmal an das Grundgesetz:
von: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Das Original auf das sich Herr Danisch bezieht finden Sie unter:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_revframework_statute_en.pdf
Dazu sehr passend:
http://www.bnp.org.uk/news/national/international-charlemagne-prize-aachen-nomination
Das trifft mal genial zu….