An alle Blogger und deren Leser

Der Denker weist heute im Blog auf folgendes hin:
http://lepenseur-lepenseur.blogspot.de/2013/09/uch-loch-much-kronk.html

Noch wilder allerdings auf was er verlinkt:
http://www.danisch.de/blog/2013/09/19/eu-recht-meinungsverbrechen-frontalangriff-auf-die-meinungs-und-wissenschaftsfreiheit/

Ich erinnere wieder einmal an das Grundgesetz:
von: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html

Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Sollten die allgemeinen Gesetze so umgeschrieben werden das nur noch sehr selektiv die Meinung frei geäussert werden kann/darf? Es ist ja nicht so, daß es Einschränkungen nicht gäbe. Was m.E. an sich schon ein Skandal ist, wie weit soll es getrieben werden?

Das Original auf das sich Herr Danisch bezieht finden Sie unter:
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2009_2014/documents/libe/dv/11_revframework_statute_/11_revframework_statute_en.pdf

Dazu sehr passend:
http://www.bnp.org.uk/news/national/international-charlemagne-prize-aachen-nomination

Das trifft mal genial zu….

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