Ich fand:
„Ein Wort besteht und eine Tat vergeht.“
―Joseph Roth
Worte vergehen, Taten bestehen.
Papier ist geduldig
„Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.“
Das ist der Gang in der Politik und daran halten sich mindestens 99 % aller Abgeordneten. Ja es gibt einige die sehen das durchaus anders: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/dagmar-metzger-die-frau-die-ypsilanti-in-die-krise-stuerzt-a-539928.html oder auch Erhardt, die müssen sich aber manchmal sehr verbiegen und auf Kombinationen wie soziale Marktwirtschaft kommen wobei eigentlich gemeint war Marktwirtschaft ist sozial.
Ich bin das so was von altmodisch und messe die Taten an den Worten und gleiche dann auch die Taten mit den Worten ab. Und hier sehe ich ganz fatale Entwicklungen. Es geht schon nicht mehr nur um Worte die vergehen sondern in Gesetzen festgehaltene Worte die gebrochen werden. Niemals bekomme ich:
Art. 125
(ex-Artikel 103 EGV)
(1) Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.
Mit den aktuellen Taten in Übereinklang und auch bei der EZB kann ich nicht erkennen, wie das hier Bestand haben soll:
Artikel 123
(ex-Artikel 101 EGV)
(1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als „nationale Zentralbanken“ bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.
Hier sprechen die Taten ganz klar – war alles nicht so gemeint.