Nun mit dem ESM gibt es Immunität aller höheren Chargen des „Betrug“ (pardon Gouverneur – rats. Aber es ist eigntlich auch nur eine logische Fortschreibung des heutigen Unrechts.
http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/09/46702/
Der Ankauf von Anleihen der EZB verstößt ganz klar gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch die Zentralbank. Nur wie Herr Gauweiler feststellt. Dagegen kann nur die Bundesregierung klagen. Somit hat eine Privatperson keine Möglichkeit hier einen Gesetzesbruch zumindest prüfen zu lassen.
Der ESM geht da ja ehrlicherweise weiter. Nicht und niemand kann Klagen außer der Beklagte sagt: „Ja meinetwegen“.
Das ist so pervers.