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„Bürger“ …

Fundsache in einem Jagd-Forum

„Sehr geehrter Herr xxx,

nach Auskunft des zuständigen Fachreferates im Bundesministeriumf für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bleibt ein „Zielfernrohr mit eingebauter Nachtsichttechnik“ auch nach den im Regierungsentwurf zur Änderung von Bundesjagdgesetz und Waffengesetz vorgesehenen Änderungen waffenrechtlich verboten. Von einer entsprechenden Lockerung des Waffengesetzes hat die Bunderegierung insbesondere auch unter dem Aspekt der inneren Sicherheit abgesehen.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

M. Röser

(Verbraucherlotsin)

Verbraucherlotse für Ernährung, Landwirtschaft und gesundheitlichen Verbraucherschutz des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

Stabsstelle 73 „Pressestelle, Bürgerangelegenheiten“

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn“

Unsere Regierung ist eine Katastrophe:

„Von einer entsprechenden Lockerung des Waffengesetzes hat die Bundesregierung insbesondere auch unter dem Aspekt der inneren Sicherheit abgesehen.“

Darüber kann ich nicht mehr lachen. So viel Blödheit, Ignoranz und klare Ansage was unsere Regierung von ihren Bürgern hält, finde ich katastrophal

Das deutsche Grundgesetz – Artikel 33

von https://dejure.org/gesetze/GG/33.html

Art. 33

(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

(3) 1Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. 2Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.

(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Hier werden Rechte verliehen die ein Staat gar nicht verleihen kann. Es ist auch amüsant daß hier Pflichten aufgeführt werden, und wer die festlegen darf steht auch hier drin.

Was man am meisten heuchlerisch findne kann – IMO – „hoheitsrechtlich“  es zeigt nur ein der Staat ist Ein-und-Alles. Und die Bürger ja was? – Naja zumindest mal Kanonenfutter !

Punkt 5 Berufsbeamtentum. Kurz Preußen lässt grüßen. Untertan und Obertan. Im Grundgesetz festgeschrieben !

Note: 5 (und das nur mit viel Wohlwollen!)