Das deutsche Grundgesetz – Artikel 33

von https://dejure.org/gesetze/GG/33.html

Art. 33

(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

(3) 1Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. 2Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.

(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Hier werden Rechte verliehen die ein Staat gar nicht verleihen kann. Es ist auch amüsant daß hier Pflichten aufgeführt werden, und wer die festlegen darf steht auch hier drin.

Was man am meisten heuchlerisch findne kann – IMO – “hoheitsrechtlich”  es zeigt nur ein der Staat ist Ein-und-Alles. Und die Bürger ja was? – Naja zumindest mal Kanonenfutter !

Punkt 5 Berufsbeamtentum. Kurz Preußen lässt grüßen. Untertan und Obertan. Im Grundgesetz festgeschrieben !

Note: 5 (und das nur mit viel Wohlwollen!)

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