So etwas hatte ich erwartet

Das es eben nicht um den Vertrag von Lissabon geht sondern “nur” um unsere Grundgesetz, kann einen das Ergebnis nicht wirklich verwundern. Man muß eben sehen es sind internationale Gesetze die gebrochen wurden und das Bundesverfassungsgericht kann nur dann entscheiden, wenn eben das Grundgesetz ebenfalls irgendwo gebrochen worden wäre. Das war trotz allem, eben nicht der Fall.

Ich denke man müsste über so Sachen wir Neuverschuldungsverbote etc gehen um hier weiterzukommen.

Bedauerlich finde ich nur, daß die Klage eben einfach nicht “angenommen” wurde.

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