Das deutsche Grundgesetz – Art 17

Art. 17

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Das ist wohl einer der ehrlichsten Artikel im ganzen GG und er führt die Lüge Demokratie = Herrschaft des  Volkes gründlichst vor.

Sie können also Bitten oder Beschwerden an die gewählten Vertreter los werden. Nun es steht dort genau nichts, daß die darauf eingehen müssen.

Von der Ehrlichkeit verdient dieser Art die 1
Aus liberaler Sicht ist es eine glatte 6 und man könnte es auch durch die freie Meinungsäußerung  abgedeckt sehen.

Es bleibt aus liberaler Sicht nur streichen oder so umformulieren das aus Bitten und Beschwerden direkt Aufträge an die Volksvertreter werden.

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