Das deutsche Grundgesetz – Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Nun man kann daran einiges verstehen, nur aus liberaler Sicht trotzdem kritisieren. Grundsätzlich hat sich der Staat aus den Lebensentscheidungen seiner Bürger heraus zu halten, d.h im Grunde kann dieser Artikel bis auf wenige Ausnahmen entfallen. Sorgerecht  der Kinder für die Eltern ist was bleiben könnte.

Nun zu Ehe. Aus liberaler  Sicht völlig egal wie sich Paare finden oder zusammenleben. Schutz für die Familie ist ein bisschen witzig in einem Land wo den produktiv Arbeitenden weniger als die Hälfte des eigenen Einkommens zum Leben bleibt. Wo die Freibeträge in der Steuer für Kinder andere sind als Grundfreibeträge für die Steuer insgesamt. Bei der Möglichkeit einzuschreiten, wird es schon problematisch. Man könnte hier mit einem Recht der Kinder gegen über griffige Eltern argumentieren. Also ein Kind müsste sich von seinen Eltern auch los sagen können und vs.

Nun Mütter sind wichtig ohne Zweifel. Väter aber nicht? Warum sollten nur Frauen Schutz beanspruchen können? Das ist IMHO teilweise ein Widerspruch zu Art 3.  Die einzige besondere Zeit für eine Frau ist wenn Sie eine werdende Mutter ist, aber wenn das Kind da ist kann es auch ohne Mutter überleben.

Zu Abs 5: Kinder aus einer Ehe oder nicht ist aus liberaler Sicht unwichtig, weil eben das Zusammenleben und auch die Aufzucht der Kinder keiner staatlichen Regelung bedarf, außer beim Schutz von Grundrechten die auch ein Kind schon hat

Man kann den Art. verstehen, wenn es um den Fortbestand der Deutschen geht. Ohne Nachwuchs ist damit halt “Essig”. Nur wie es hier geschrieben ist, ist es überflüssig und teilweise gefährlich. Eine Note 4 könnte man wohl noch vertreten.

Aus liberaler Sicht bliebe:
Eltern sind die natürlichen Erziehungsberechtigten und nur bei Verletzungen von anderen Menschenrechten des Kindes darf der Staat eingreifen.

 

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