Das deutsche Grundgesetz – Artikel 11

Siehe: https://dejure.org/gesetze/GG/11.html

Art. 11

(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.

(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

So ähnlich wie Art 12,  durch Abs 2 wird oder kann Abs 1 komplett ausgehebelt werden. Man kann es auch so übersetzen. Wenn uns nichts “Besseres” einfällt, dann können Sie  durch die Lande ziehen.

Gut so ist es nicht gemeint, aber die Einschränkungen können beliebig eng oder weit sein. Derzeit hält für wohl über 95% der hier Lebenden Abs 1. Nur muß es so nicht sein.

Note: 4-5 (IMHO). Ohne Abs 2 kämen wir auf eine 1 !

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