Absurde Begriffe: Steuergerechtigkeit

Es gibt eine ganze Menge absurde Begriffe in der Politik und deren Arbeitsergebnissen in den Gesetzen. Einer der besonders absurden und willkürlichen ist der Begriff “Steuergerechtigkeit”. Warum dieser Begriff absurd ist und rein willkürlich entnimmt man dem $2 EStG. Damit Sie es leichter haben hier der entscheidende Abs 1
(1) 1Der Einkommensteuer unterliegen

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
2.Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
3.Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
4.Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
5.Einkünfte aus Kapitalvermögen,
6.Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
7.sonstige Einkünfte im Sinne des § 22,

Nun woher kommt diese Trennung? Es gibt dafür keinen einzigen guten Grund, aber sehr viele Schlechte. Kurz die Grundlage der Steuererhebung ist eine willkürliche Zusammenstellung von etwas was sich gleich bleibt. Es geht um Einnahmen. Warum sollten die diversen Einnahmen unterschiedlich behandelt werden und was soll das mit Gerechtigkeit zu tun haben? Es hat eben nichts mit Gerechtigkeit zu tun, sondern mit Willkür, wenn morgen beschlossen werden sollte, es soll noch mal x – Einkunftsarten mehr geben, dann hängt man eben einfach etwas an diese 7 Punkte an.

Wer sich ein bisschen in Steuerunrecht auskennt, der weiß, daß die Trennung sich auf die Steuerlast auswirkt. Nehmen wir nur mal die Punkte 2 und 5. Einkünfte aus dem Gewerbebetrieb unterliegen nicht nur der EkSt sondern auch der Gewerbeertrags und Gewerbekapitalsteuer. https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/inhalts_bersicht.html .. . Kurz alleine Punkt 2 und 5 setzen willkürlich eine andere gesetzliche Behandlung an. Es ist also pe se ungerecht und somit Ist Steuergerechtigkeit also eine Gerechtigkeit über Unrecht. Das ist ungefähr so als wenn Sie jemanden beklauen und je nachdem wer es ist, bekommen Sie unterschiedlich schwere Strafen.

Es gibt keine Steuergerechtigkeit es gibt nur Steuerwillkür !

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