Das deutsche Grundgesetz – Artikel 7

Art 7

(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.
(3) Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
(4) Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Private Schulen als Ersatz für öffentliche Schulen bedürfen der Genehmigung des Staates und unterstehen den Landesgesetzen. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die privaten Schulen in ihren Lehrzielen und Einrichtungen sowie in der wissenschaftlichen Ausbildung ihrer Lehrkräfte nicht hinter den öffentlichen Schulen zurückstehen und eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die wirtschaftliche und rechtliche Stellung der Lehrkräfte nicht genügend gesichert ist.
(5) Eine private Volksschule ist nur zuzulassen, wenn die Unterrichtsverwaltung ein besonderes pädagogisches Interesse anerkennt oder, auf Antrag von Erziehungsberechtigten, wenn sie als Gemeinschaftsschule, als Bekenntnis- oder Weltanschauungsschule errichtet werden soll und eine öffentliche Volksschule dieser Art in der Gemeinde nicht besteht.

(6) Vorschulen bleiben aufgehoben.

Aus liberaler Sicht kann man hier nur eine 6 geben. Ein Schulwesen, das komplett unter staatlicher Aufsicht ist, hat mit liberal nicht zu tun.

Was will man hier wirklich erwarten? Nun, es gibt keine Konkurrenz, also wenn der rote Faden bei Erhard der Wettbewerb ist, was sind dann Schulden ohne Wettbewerb?  Nun, die Antwort kann man heute wohl schon sehen, aus der Grundschule werden teilweise funktionale Analphabeten entlassen.

Andere Sache, wie will man die Schüler betreuen, die Deutsch von zu Hause nicht kennen?

Tatsache ist, ein Schulwesen  in staatlicher Hand führt (kann) zu Indoktrination führen. Das ist nichts Gutes. Was, wenn jetzt in der Schulde entscheiden, wird Blödsinn wie Gender-Crap zu lehren? Was, wenn die Schuld die Kinder animiert, ihre Eltern zu denunzieren. (DDR, Nazideutschland)

Aus liberaler Sicht sollte Art 7 ersatzlos gestrichen werden.

Fragen, die ich mir stelle, was wäre mit einer Sportschule? Was mit einer Musikschule, wo eben viel mehr Musik eingeplant wäre. So könnte man sich auch Schulen spezieller für ausländische Kinder vorstellen, wo man einfach mehr Deutsch betreibt. Man könnte sich Schulen vorstellen, in denen der Unterricht in  mehreren Sprachen abgehalten wird und vor allem könnte man sich Schulen vorstellen, wo auch handwerkliche Fähigkeiten stärker betont werden. Es wäre auch möglich, andere Spezialisierungen zu fördern.

Ein Gedanke zu „Das deutsche Grundgesetz – Artikel 7

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