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Für mich nicht klar

Normalerweise kann ich mich argumentativ für die Eine oder Andere Seite entscheiden. Das klappt zwar nicht immer – aber meistens. Was ist mein Problem? Nun https://dejure.org/gesetze/GG/20.html Absatz (4) Ich habe darüber schon öfter mal geschrieben und schwadroniert. IMHO ist so gut wie unmöglich dort jemals eine Rechtfertigung zu bekommen solange es noch “Wahlen” gibt.

Nun heißt das es gibt keine Recht auf gewaltsames Vorgehen gegen den Staat? IMHO wäre Absatz 4 so ein Fall. Nun begebe ich mich mal über die Grenze nach Frankreich:

http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-02/polizeigewalt-frankreich-paris-banlieues-proteste-wahlkampf

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-02/frankreich-ausschreitungen-proteste-polizeigewalt

http://www.tagesspiegel.de/politik/frankreich-proteste-gegen-polizeigewalt-in-pariser-vorort-bobigny-eskalieren/19379658.html

Manche sehen es sehr einseitig so: http://www.freiewelt.net/nachricht/paris-brennt-10070147/

Es reicht von ok bis Mob. Was ist es? Wenn die Polizei tatsächlich Übergriffe begeht, hat man dann nicht jedes Recht sich zu wehren? Und wenn man dabei anderer Leute Eigentum beschädigt?

Nun auch dafür gibt es in D Gesetze (ich denke in F wird es auch solche geben)

https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

Nun ja Notwehr gegen Polizei ist natürlich irgendwo eingeschränkt, aber das ändert ja nichts an der Frage, wenn man direkt angegriffen wird wie hier angedeutet: http://www.epochtimes.de/politik/europa/polizeigewalt-in-frankreich-polizei-rammt-22-jaehrigen-schlagstock-in-den-after-und-nennt-es-bedauernswerten-unfall-a2043748.html Ein “Versehen”? Nun wenn sich dieser Mann gewehrt hätte – was dann?

Die Grenze ist IMHO klar. Geht der Angriff vom Polizisten aus, hat man durchaus das Recht sich zu wehren. Es ist-  natürlich die Frage, was wenn man ein Verbrechen begangen hat. Ist es ein Verbrechen Drogen zu besitzen oder ist es “nur” gegen Gesetze?

Gerade heute wurde ich auf ein Zitat verwiesen: http://www.gutzitiert.de/zitat_autor_gustav_heinemann_thema_demokratie_zitat_37201.html

Hm wie ruft man eine Regierung zur Ordnung? Und wann hat man ein Recht sich gegen die eigene Regierung auch mit Gewalt zu wehren?

Wurde dies Grenze in Frankreich überschritten? Ist die Gewalt gegen die Polizei legitim? Ich kann hier für mich kein richtig oder falsch ausmachen. Beide Seiten könnten recht haben. Besser wäre es natürlich es käme nicht soweit. Nur wie soll man es angehen? Fakt ist viele in diesen Vororten leben von der Sozialhilfe und sehr viele wollen sich ja nicht integrieren. Was soll man da machen? Ich sehe es nicht ein Sozialhilfe einfach so zu bezahlen. Ich sehe es aber auch nicht ein, daß es irgendwelche Verbote geben kann seine Arbeit anzubieten. Ich sehe nicht ein warum man alle Gesetze behandeln solle als ging es um Recht? Ich kann auch nicht einsehen warum dann wiederum Gesetze für einige nicht zu gelten scheinen. Warum gab es kein Problem mit der Schuldenübernahme von der EU für div. Länder? Hier haben wir auch so einen Fall. Es ist garantiert ungesetzlich was die dort Kämpfenden machen. Es ist auch ungesetzlich von der Polizei Bürger zu mißhandeln. Nur wer wird im Endeffekt belangt? Was passiert mit den Polizisten was mit denen die gegen diese kämpfen?

Ich sehe mich außerstande hier eine Grenze zu ziehen. Somit wird es wohl beim Macht des Faktischen bleiben. Sollten die derzeit gegen die Polizei kämpfenden gewinnen, werden ihre Aktionen sanktioniert werden, wenn nicht dann auch. Nur eben von der anderen Seite, was also Strafe oder Gefängnis bedeuten wird.

Gibt es einen gerechten Krieg?

was meinen Sie wird meine Antwort sein? Vielleicht erstaune ich Sie:

Ja

es gibt gerechten Krieg. Wie ich das behaupten kann. Nun das ist recht einfach zu erklären. Es beginnt und endet mit dem gleichen Begriff: Eigentum. Wer sich von irgendwem das Eigentum ohne Gegenleistung aneignen will ist im Unrecht. Sogar unsere mangelhaften Gesetze kommt um diese “Banalität” nicht herum.

Strafgesetzbuch (StGB)
-§ 34– Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Das kann man natürlich sehr eng oder sehr weit auslegen. Das bei uns eine pelnlich enge Auslegeung gilt, kann man ja alleine schon an all den Gesetzen mit Eigentumseingriffen sehen.

Wenn also jemand angegriffen wird, hat er alle Rechte sich zu verteidigen. Schwierig wird es schon im Fall von Bündnissen. Aber das ist eine ganz andere Frage.

Man muß das aber auch im Zusammenhang mit dem Landerwerb von Staaten sehen. Alles Land in staatlicher Hand wurde irgendwann entweder jemanden mit Gewalt weggenommen oder aber es wurde verschenkt oder verkauft. Da die Geschichte aber voll von Kriegen ist, darf man den Gewaltaspekt nicht zu gering einschätzen. Wahrscheinlich wurden mehr als 90 % aller Ländereien in Staatshand mit Gewalt übernommen.

Gerechte Kriege sind wahrscheinlich nicht immer gut zu erkennen. Aber ich gehe davon aus, daß die Bestrebungen der Südstaaten sich von den USA zu läsen, gerecht waren. Es gibt nämlich kein Bestandsrecht für Staaten. Staaten sind immer Gebilde auf Zeit, wie natürlich alles auf Erden. Gäbe es aber ein Bestandsrecht dürfte Griechenland oder Rom immer noch die Herrscher über Europa sein.

Natürlich wird von den ausmachenden Institutionen eines Staates jede Ablösung als Unrecht angesehen. Man kann vieles behaupten, nur eben auch vieles recht einfach wiederlegen. Wenn eben BW nicht mehr zu Deutschland gehören wollte, dann können und dürfen sich die Menschen von Deutschland auch verabschieden. Es ist eine berechtigte Frage wie klein kann ein sich absplittern wollender Teil werden? Ich denke selbst Stadtebene ist noch nicht klein genug, darüber kann man aber geteilter Meinung sein.

Wäre es BW erlaubt mit Gewalt gegen Deutschland vorzugehen um eben ein eigenes Land zu bilden? Ja, denn das Land in BW gehört eben den Baden-Württembergern. Natürlich kann ein Berliner hier Land erwerben aber das Land kann er nun mal nicht mitnehmen…

Gibt es einen gerechten Krieg gegen demokratisch gewählte Führer? Auch hier ein klares Ja. Demokratie ist immer noch eins Herrschaft und eine Rechtfertigung für Herrschaft lässt sich aus nichts herleiten. Außer aus Eigentumsrechten und Gewohnheit. Wenn eben mir oder meiner Familie Land seit 200 Jahren gehört dann gilt in diesem Land eben mein Recht als Eigentümer und der beinhaltet auch die ausschließende Nutzung. Hat ein Staat irgendwelche Rechte hier die Eigentumsrechte einzuschränken? Eigentlich nein, daß es anders ist und das sich der Staat hier vorhält alles regulieren zu dürfen/können/sollen hat mit Recht nichts zu tun sondern einfach nur mit der Gewalt des Staates.

Nur weil man etwas tut, ist es noch lange nicht Recht oder gar richtig. Dürfte sich nun ein Deutscher auch mit Gewalt gegen seinen Staat wehren. Auch hier ein eindeutiges Ja. Nun wird es aber problematisch, ab wann darf man? Diese Frage kann ich nicht beantworten. Das Problem ist ein generelles.

Artikel 20 GG Abs. 4 stellt dazu nur fest:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Sie sehen wie problematisch dieser Absatz ist? Was ist andere Abhilfe, wann gelten die Gesetze für uns oder Gerichte nicht mehr. Dieser Absatz ist kaum einzugrenzen und sicherlich gibt es schwerlich objektive Gründe. Was ist z.b. wenn unsere Politiker Gesetze beliebig aushebeln?-  Und die Gericht das sanktionieren? Genau in dieser Situation stecken wir ja gerade…. Auch diese Fragen kann ich nicht beantworten.

Nur ändert es an grundlegenden Dingen gar nichts. Und grundlegend wahr ist nun mal ja es gibt gerechte Kriege…..